EU erweitert Sanktionen
Einreiseverbote und Vermögenssperren
Brüssel Die EU hat sich im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen ein neues Sanktionsinstrument zugelegt. Die Außenminister der Mitgliedstaaten beschlossen am Montag nach Angaben der deutschen EURatspräsidentschaft eine Regelung, die die politische Ahndung solcher Verbrechen deutlich erleichtern soll. Sie wird es ermöglichen, Vermögenswerte von Personen, Unternehmen und Organisationen einzufrieren, die zum Beispiel an Folter, Sklaverei oder systematischer sexueller Gewalt beteiligt sind. Zudem sollen auch Einreiseverbote für Personen verhängt werden.
Bislang konnten Menschenrechtsverletzungen nur im Zusammenhang mit Strafmaßnahmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsregimen geahndet werden, die die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangriffe und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen hat. Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenrechtsverletzungen bislang kompliziert oder unmöglich gemacht – so zum Beispiel im Fall der grausamen Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul. Relevant wird das neue Sanktionsregime vor allem dann sein, wenn Menschenrechtsverletzungen in dem Land, in dem sie verübt werden, strafrechtlich nicht verfolgt werden – zum Beispiel, weil die Regierung sie als Mittel der Einschüchterung unterstützt oder duldet.
Wer foltert, solle zukünftig zumindest nicht mehr sorgenlos in Europa shoppen gehen können, sage Außenminister Heiko Maas. Die neue Regelung sei ein wichtiges Anliegen der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft.