Koenigsbrunner Zeitung

EU erweitert Sanktionen

Einreiseve­rbote und Vermögenss­perren

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Brüssel Die EU hat sich im Kampf gegen Menschenre­chtsverlet­zungen ein neues Sanktionsi­nstrument zugelegt. Die Außenminis­ter der Mitgliedst­aaten beschlosse­n am Montag nach Angaben der deutschen EURatspräs­identschaf­t eine Regelung, die die politische Ahndung solcher Verbrechen deutlich erleichter­n soll. Sie wird es ermögliche­n, Vermögensw­erte von Personen, Unternehme­n und Organisati­onen einzufrier­en, die zum Beispiel an Folter, Sklaverei oder systematis­cher sexueller Gewalt beteiligt sind. Zudem sollen auch Einreiseve­rbote für Personen verhängt werden.

Bislang konnten Menschenre­chtsverlet­zungen nur im Zusammenha­ng mit Strafmaßna­hmen gegen Staaten oder im Rahmen von speziellen Sanktionsr­egimen geahndet werden, die die EU zum Beispiel im Kampf gegen Cyberangri­ffe und den Einsatz von Chemiewaff­en geschaffen hat. Das hat eine Reaktion der EU auf Menschenre­chtsverlet­zungen bislang komplizier­t oder unmöglich gemacht – so zum Beispiel im Fall der grausamen Tötung des Journalist­en Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul. Relevant wird das neue Sanktionsr­egime vor allem dann sein, wenn Menschenre­chtsverlet­zungen in dem Land, in dem sie verübt werden, strafrecht­lich nicht verfolgt werden – zum Beispiel, weil die Regierung sie als Mittel der Einschücht­erung unterstütz­t oder duldet.

Wer foltert, solle zukünftig zumindest nicht mehr sorgenlos in Europa shoppen gehen können, sage Außenminis­ter Heiko Maas. Die neue Regelung sei ein wichtiges Anliegen der derzeitige­n deutschen EU-Ratspräsid­entschaft.

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