Kleinaitinger zahlen weniger für ihr Abwasser
Weil die Kostensteigerung zu hoch kalkuliert war, sinken die Gebühren im kommenden Jahr
Kleinaitingen Die Gebührenkalkulation des Abwasserzweckverbandes Lechfeld hat für die Kleinaitinger ein erfreuliches Ergebnis gebracht, denn sie zahlen künftig deutlich weniger für ihr Abwasser. Wie die Kommunalberaterin Ulrike Peter aus Augsburg im Gemeinderat erklärte, ist in den vergangenen vier Jahren eine Überdeckung von rund 253.000 Euro entstanden.
Den Hauptgrund dafür nannte Bürgermeister Rupert Fiehl: „Bei der bisherigen Kalkulation wurde eine Kostensteigerung von etwa 25 Prozent wegen der teilweisen Abkoppelung der Bundeswehr von der zentralen Abwasserverbandskläranlage
erwartet, die aber nicht in dieser Größenordnung eingetreten ist.“Diese Überdeckung könne nun ganz oder teilweise an die Verbraucher durch Senkung der Gebühren zurückgegeben, sowie als Rücklage verwendet werden.
Ulrike Peter legte einige Rechenbeispiele vor. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Großaitingen, vertreten durch Kämmerin Monika HoItkamp, empfahl die halbe Anrechnung der Überdeckung auf die Gebühren. Nach diesem Vorschlag würde sich die Einleitungsgebühr von bisher zwei Euro auf 94 Cent pro Kubikmeter und die Grundgebühr von 50 auf 48 Euro für die haushaltsüblichen Zähler verringern.
Thomas Heider (CSU/UL) sprach sich dafür aus, auf die Grundgebühr zu verzichten und nur die Einleitungsmengen auf die Kosten umzulegen. Dann würden die Haushalte mit 1,33 Euro für jeden Kubikmeter Abwasser belastet. Dem hielten der Bürgermeister und Helmut Zott vom Bauamt der VG entgegen, dass die Grundgebühr auch für Fixkosten der Kanaluntersuchung und für Anschlüsse noch unbewohnter Grundstücke erhoben werde.
Der Gemeinderat nahm den Vorschlag der Verwaltung an. Somit beträgt die Einleitungsgebühr in den kommenden vier Jahren 94 Cent pro Kubik und die Grundgebühr 48 Euro. Die Hälfte der Überdeckung wird für künftige Sanierungsmaßnahmen an der Kläranlage des Zweckverbandes in Lechfeld-Nord zurückgelegt. Die Gebühren- und die neue Entwässerungssatzung gelten ab 1. Januar 2021.
Darüber hinaus war der Bebauungsplan für den alten Ortskern in Kleinaitingen erneut Thema im Gemeinderat. Dieser war bereits vom alten Gemeinderat ausgearbeitet worden. Allerdings konnte er bisher nicht beschlossen werden, weil mehr als die Hälfte der Gemeinderäte persönlich als Grundeigentümer oder als nahe Verwandte beteiligt sind.
Deshalb wurde eine Zweiteilung in einen Süd- und einen Nordteil vorgeschlagen, damit sich jeweils eine abstimmungsfähige Mehrheit ergibt. Nach eingehender Diskussion wurde die Aufstellung der Bebauungspläne „Altort Kleinaitingen-Südteil“und „Altort Kleinaitingen-Nordteil“von den beiden Teilgremien mehrheitlich mit sechs von acht Stimmen beschlossen.
Die Zweite Bürgermeisterin Marga Dorfmiller-Kapetanopulos leitete den Tagesordnungspunkt, weil Bürgermeister Rupert Fiehl als persönlich Beteiligter bei beiden Bebauungsplänen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen war. Mit den Aufstellungsbeschlüssen kann nun die weitere Planung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgeführt werden.