Der harte Lockdown kommt: Das gilt ab Mittwoch
Deutschland fährt herunter. Bis mindestens zum 10. Januar bleiben Schulen, Kindergärten und die meisten Geschäfte zu, um die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Weihnachten darf nur im engsten Familienkreis gefeiert werden und der Verkauf von Feuerwer
Berlin Tagelang hatten Kanzlerin und Ministerpräsidenten um schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus gerungen. Nun ist der harte Lockdown ab Mittwoch beschlossene Sache. Darauf müssen wir uns in den kommenden Wochen einstellen:
● Einzelhandel Ab Mittwoch werden bis mindestens 10. Januar Läden und Geschäfte geschlossen, die für den täglichen Bedarf nicht zwingend gebraucht werden. Die Lebensmittelversorgung ist gewährleistet, Supermärkte, Getränkehandel und Wochenmärkte bleiben geöffnet. Auch Apotheken, Drogerien und Reformhäuser müssen nicht schließen. Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Ausnahmen: Reinigungen, Optiker, Hörgeräteakustiker, Abholund Lieferdienste, Auto- und Fahrradwerkstätten, die Post, Läden für Tierbedarf, Tankstellen und Banken sind nicht betroffen. Auch der Verkauf von Christbäumen bleibt möglich.
● Friseure und Kosmetik Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen dichtmachen.
● Medizinische Behandlungen Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Fußpflege, die medizinisch notwendig sind, bleiben grundsätzlich weiter erlaubt.
● Private Kontakte Persönliche Begegnungen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. In jedem Fall dürfen sich maximal fünf Erwachsene treffen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. ● Weihnachten Die strengen Kontaktbeschränkungen werden ausschließlich vom 24. bis zum 26. Dezember gelockert: An Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen dürfen über den eigenen Hausstand hinaus vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zu Besuch kommen. Kinder unter 14 Jahren werden auch hier nicht mitgezählt. Empfohlen wird, schon in der Woche vor dem Weihnachtsfest die eigenen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um das Risiko, unter dem Christbaum die eigene Familie anzustecken, zu verringern.
● Silvester und Feuerwerk An Silvester gibt es keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Böllern und Raketen ist komplett untersagt, vom Anzünden von Pyrotechnik wird dringend abgeraten. Um spontane Partys auf der Straße zu vermeiden, gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr und ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen. Diese harte Lierklärte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder damit, dass sich die voll ausgelasteten Krankenhäuser in der Silvesternacht nicht auch noch um zig Patienten kümmern können, die sich beim Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzt haben.
● Nächtliche Ausgangssperre In ganz Bayern gibt es strikte nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Bislang galten diese nur in Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Da inzwischen der Freistaat insgesamt über diesem Wert liegt, sollen sie nun auch für ganz Bayern gelten, wie Ministerpräsident Söder am Sonntag ankündigte. Bedeutet: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens ist nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen: Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorgeund Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder die Versorgung von Tieren.
● Gastronomie Restaurants und Kneipen bleiben geschlossen. Der Verzehr von Speisen vor Ort ist verboten. Zubereitete Gerichte dürfen aber weiterhin abgeholt oder nach Hause geliefert werden. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wird ab Mittwoch bis mindestens 10. Januar untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
● Schulen und Kitas Schulen werden schon am Mittwoch geschlossen beziehungsweise wird die Präsenzpflicht bis zum 10. Januar ausgesetzt. Es gibt eine Notfallbetreuung, aber Kinder und Jugendliche sollen, wann immer das möglich ist, zu Hause bleiben. Unterricht soll digital beziehungsweise im „Homenie schooling“stattfinden. Für Abschlussklassen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Auch Kindergärten und Krippen machen ab Mittwoch zu. Für berufstätige Eltern wird es zusätzliche Möglichkeiten geben, für die Betreuung ihrer Kinder während dieser Zeit bezahlten Urlaub zu nehmen. Wie die Konditionen dafür genau aussehen, soll nach Aussage von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey noch im Laufe der Woche bekannt gegeben werden. Bayerns Ministerpräsident Söder verwies auf entsprechende Vereinbarungen aus dem Frühjahr. Damals war beschlossen worden, Mütter und Väter, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten konnten, für ihren Verdienstausfall zu entschädigen. Eine Notbetreuung will Söder nicht nur für Kinder möglich machen, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, sondern für jeden, „der es braucht“, wie er es formulierte. „Wir können ja die Eltern nicht völlig alleine lassen“, betonte der Ministerpräsident. Sein Kabinett wird die neuen CoronaRegeln in einer vorgezogenen Sitzung an diesem Montag formal beschließen. Der CSU-Chef machte bereits deutlich, man werde den Lockdown „maximal“umsetzen.
● Betriebsferien und Homeoffice Die Bundesregierung appelliert dringend an alle Unternehmen, Kontakte zu vermeiden, indem Betriebsferien verlängert oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschaffen werden.
● Kirchenbesuch Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter Einhaltung von Hygieneregeln erlaubt. Dazu gehören: Mindestabstand von eineinhalb Metern, Maskenpflicht, kein Gesang. Bei größeren Veranstaltungen, wie etwa einer Christmette, muss man sich anmelden. Die genauen Modalitäten für Weihnachtsgottesdienste will die Regierung noch mit den Kirchen besprechen.
● Alten und Pflegeheime Senioren und Pflegebedürftige sind besonders gefährdet. Deshalb gelten in Altenund Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen. Der Bund stellt medizinische Schutzmasken zur Verfügung und übernimmt die Kosten für Schnelltests. Die Länder können zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen Besucher in Alten- und Pflegeheimen einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
● Reisen und Quarantäne Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten, bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland oder ins Ausland abzusehen. Bei Wiedereinreisen aus ausländischen Risikogebieten gilt die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung. Außerdem besteht eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr. Eine Beendung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
● Zeitraum Sämtliche Maßnahmen des harten Lockdowns gelten mindestens bis zum 10. Januar. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten werden überprüfen, welche Wirkung die verschärften Regeln entfalten, und dann am 5. Januar darüber beraten, wie es ab dem 11. Januar weitergehen soll.
● Finanzhilfen für Unternehmen Der Bund will Firmen, die vom Lockdown betroffen sind, mit insgesamt mehr als elf Milliarden Euro pro Monat unter die Arme greifen. So soll etwa die staatliche Überbrückungshilfe, die es schon seit Anfang des Jahres gibt, von bislang maximal 200000 Euro auf einen Höchstbetrag von 500000 Euro angehoben werden. Beschlossen wurde auch eine Förderung für Einzelhändler, die nun ihre Läden wieder zusperren müssen. Der Handel hatte in der vergangenen Woche bereits Hilfe gefordert und vor einer Insolvenzwelle gewarnt. Für die Feuerwerkshersteller, die mehr als 90 Prozent ihres Umsatzes im Dezember machen, ist das Verkaufsverbot existenzbedrohend. Der Verband der pyrotechnischen Industrie warnte am Sonntag vor der Insolvenz einer ganzen Branche. Inwiefern die Unternehmen von staatlicher Hilfe profitieren können, war zunächst noch unklar. „Wir brauchen gesonderte Hilfsgelder, um die 3000 Einzelexistenzen zu sichern“, forderte Verbandschef Thomas Schreiber.