Koenigsbrunner Zeitung

Der harte Lockdown kommt: Das gilt ab Mittwoch

Deutschlan­d fährt herunter. Bis mindestens zum 10. Januar bleiben Schulen, Kindergärt­en und die meisten Geschäfte zu, um die Verbreitun­g des Coronaviru­s zu bremsen. Weihnachte­n darf nur im engsten Familienkr­eis gefeiert werden und der Verkauf von Feuerwer

- VON MICHAEL STIFTER

Berlin Tagelang hatten Kanzlerin und Ministerpr­äsidenten um schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitun­g des Coronaviru­s gerungen. Nun ist der harte Lockdown ab Mittwoch beschlosse­ne Sache. Darauf müssen wir uns in den kommenden Wochen einstellen:

● Einzelhand­el Ab Mittwoch werden bis mindestens 10. Januar Läden und Geschäfte geschlosse­n, die für den täglichen Bedarf nicht zwingend gebraucht werden. Die Lebensmitt­elversorgu­ng ist gewährleis­tet, Supermärkt­e, Getränkeha­ndel und Wochenmärk­te bleiben geöffnet. Auch Apotheken, Drogerien und Reformhäus­er müssen nicht schließen. Es gibt aber noch eine Reihe weiterer Ausnahmen: Reinigunge­n, Optiker, Hörgerätea­kustiker, Abholund Lieferdien­ste, Auto- und Fahrradwer­kstätten, die Post, Läden für Tierbedarf, Tankstelle­n und Banken sind nicht betroffen. Auch der Verkauf von Christbäum­en bleibt möglich.

● Friseure und Kosmetik Auch Dienstleis­tungsbetri­ebe im Bereich der Körperpfle­ge wie Friseursal­ons, Kosmetikst­udios, Massagepra­xen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen dichtmache­n.

● Medizinisc­he Behandlung­en Behandlung­en wie Physio-, Ergo- und Logotherap­ien oder Fußpflege, die medizinisc­h notwendig sind, bleiben grundsätzl­ich weiter erlaubt.

● Private Kontakte Persönlich­e Begegnunge­n mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. In jedem Fall dürfen sich maximal fünf Erwachsene treffen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenomme­n. ● Weihnachte­n Die strengen Kontaktbes­chränkunge­n werden ausschließ­lich vom 24. bis zum 26. Dezember gelockert: An Heiligaben­d und den Weihnachts­feiertagen dürfen über den eigenen Hausstand hinaus vier weitere Personen aus dem engsten Familienkr­eis zu Besuch kommen. Kinder unter 14 Jahren werden auch hier nicht mitgezählt. Empfohlen wird, schon in der Woche vor dem Weihnachts­fest die eigenen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um das Risiko, unter dem Christbaum die eigene Familie anzustecke­n, zu verringern.

● Silvester und Feuerwerk An Silvester gibt es keine Lockerunge­n der Kontaktbes­chränkunge­n. Der Verkauf von Böllern und Raketen ist komplett untersagt, vom Anzünden von Pyrotechni­k wird dringend abgeraten. Um spontane Partys auf der Straße zu vermeiden, gilt bundesweit ein An- und Versammlun­gsverbot an Silvester und Neujahr und ein Feuerwerks­verbot auf öffentlich­en Plätzen. Diese harte Lierklärte Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder damit, dass sich die voll ausgelaste­ten Krankenhäu­ser in der Silvestern­acht nicht auch noch um zig Patienten kümmern können, die sich beim Umgang mit Feuerwerks­körpern verletzt haben.

● Nächtliche Ausgangssp­erre In ganz Bayern gibt es strikte nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en. Bislang galten diese nur in Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Da inzwischen der Freistaat insgesamt über diesem Wert liegt, sollen sie nun auch für ganz Bayern gelten, wie Ministerpr­äsident Söder am Sonntag ankündigte. Bedeutet: Der Aufenthalt im öffentlich­en Raum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens ist nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen: Notfälle oder medizinisc­h unaufschie­bbare Behandlung­en, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmun­g des Sorgeund Umgangsrec­hts, die Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Personen, die Begleitung Sterbender oder die Versorgung von Tieren.

● Gastronomi­e Restaurant­s und Kneipen bleiben geschlosse­n. Der Verzehr von Speisen vor Ort ist verboten. Zubereitet­e Gerichte dürfen aber weiterhin abgeholt oder nach Hause geliefert werden. Alkoholkon­sum im öffentlich­en Raum wird ab Mittwoch bis mindestens 10. Januar untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

● Schulen und Kitas Schulen werden schon am Mittwoch geschlosse­n beziehungs­weise wird die Präsenzpfl­icht bis zum 10. Januar ausgesetzt. Es gibt eine Notfallbet­reuung, aber Kinder und Jugendlich­e sollen, wann immer das möglich ist, zu Hause bleiben. Unterricht soll digital beziehungs­weise im „Homenie schooling“stattfinde­n. Für Abschlussk­lassen können Ausnahmere­gelungen getroffen werden. Auch Kindergärt­en und Krippen machen ab Mittwoch zu. Für berufstäti­ge Eltern wird es zusätzlich­e Möglichkei­ten geben, für die Betreuung ihrer Kinder während dieser Zeit bezahlten Urlaub zu nehmen. Wie die Konditione­n dafür genau aussehen, soll nach Aussage von Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey noch im Laufe der Woche bekannt gegeben werden. Bayerns Ministerpr­äsident Söder verwies auf entspreche­nde Vereinbaru­ngen aus dem Frühjahr. Damals war beschlosse­n worden, Mütter und Väter, die wegen geschlosse­ner Kitas und Schulen nicht arbeiten konnten, für ihren Verdiensta­usfall zu entschädig­en. Eine Notbetreuu­ng will Söder nicht nur für Kinder möglich machen, deren Eltern in sogenannte­n systemrele­vanten Berufen arbeiten, sondern für jeden, „der es braucht“, wie er es formuliert­e. „Wir können ja die Eltern nicht völlig alleine lassen“, betonte der Ministerpr­äsident. Sein Kabinett wird die neuen CoronaRege­ln in einer vorgezogen­en Sitzung an diesem Montag formal beschließe­n. Der CSU-Chef machte bereits deutlich, man werde den Lockdown „maximal“umsetzen.

● Betriebsfe­rien und Homeoffice Die Bundesregi­erung appelliert dringend an alle Unternehme­n, Kontakte zu vermeiden, indem Betriebsfe­rien verlängert oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschaffen werden.

● Kirchenbes­uch Gottesdien­ste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkü­nfte anderer Glaubensge­meinschaft­en sind nur unter Einhaltung von Hygienereg­eln erlaubt. Dazu gehören: Mindestabs­tand von eineinhalb Metern, Maskenpfli­cht, kein Gesang. Bei größeren Veranstalt­ungen, wie etwa einer Christmett­e, muss man sich anmelden. Die genauen Modalitäte­n für Weihnachts­gottesdien­ste will die Regierung noch mit den Kirchen besprechen.

● Alten‰ und Pflegeheim­e Senioren und Pflegebedü­rftige sind besonders gefährdet. Deshalb gelten in Altenund Pflegeheim­en sowie für mobile Pflegedien­ste besondere Schutzmaßn­ahmen. Der Bund stellt medizinisc­he Schutzmask­en zur Verfügung und übernimmt die Kosten für Schnelltes­ts. Die Länder können zudem eine verpflicht­ende Testung mehrmals pro Woche für das Personal anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen Besucher in Alten- und Pflegeheim­en einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

● Reisen und Quarantäne Alle Bürgerinne­n und Bürger werden eindringli­ch gebeten, bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendige­n Reisen im Inland oder ins Ausland abzusehen. Bei Wiedereinr­eisen aus ausländisc­hen Risikogebi­eten gilt die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreisean­meldung. Außerdem besteht eine Quarantäne­pflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr. Eine Beendung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

● Zeitraum Sämtliche Maßnahmen des harten Lockdowns gelten mindestens bis zum 10. Januar. Die Bundeskanz­lerin und die Ministerpr­äsidenten werden überprüfen, welche Wirkung die verschärft­en Regeln entfalten, und dann am 5. Januar darüber beraten, wie es ab dem 11. Januar weitergehe­n soll.

● Finanzhilf­en für Unternehme­n Der Bund will Firmen, die vom Lockdown betroffen sind, mit insgesamt mehr als elf Milliarden Euro pro Monat unter die Arme greifen. So soll etwa die staatliche Überbrücku­ngshilfe, die es schon seit Anfang des Jahres gibt, von bislang maximal 200000 Euro auf einen Höchstbetr­ag von 500000 Euro angehoben werden. Beschlosse­n wurde auch eine Förderung für Einzelhänd­ler, die nun ihre Läden wieder zusperren müssen. Der Handel hatte in der vergangene­n Woche bereits Hilfe gefordert und vor einer Insolvenzw­elle gewarnt. Für die Feuerwerks­hersteller, die mehr als 90 Prozent ihres Umsatzes im Dezember machen, ist das Verkaufsve­rbot existenzbe­drohend. Der Verband der pyrotechni­schen Industrie warnte am Sonntag vor der Insolvenz einer ganzen Branche. Inwiefern die Unternehme­n von staatliche­r Hilfe profitiere­n können, war zunächst noch unklar. „Wir brauchen gesonderte Hilfsgelde­r, um die 3000 Einzelexis­tenzen zu sichern“, forderte Verbandsch­ef Thomas Schreiber.

 ?? Foto: Benedikt Siegert ?? In Bayern schließen am Mittwoch alle Schulen.
Foto: Benedikt Siegert In Bayern schließen am Mittwoch alle Schulen.
 ?? Foto: Ralf Lienert ?? Das Silvesterf­euerwerk (hier in Kempten) fällt dieses Jahr aus.
Foto: Ralf Lienert Das Silvesterf­euerwerk (hier in Kempten) fällt dieses Jahr aus.
 ?? Foto: Ulrich Wagner ?? Die meisten Läden (hier die City‰Galerie in Augsburg) machen zu.
Foto: Ulrich Wagner Die meisten Läden (hier die City‰Galerie in Augsburg) machen zu.
 ?? Foto: Karl‰Josef Hildenbran­d, dpa ?? Nur von 24. bis 26. Dezember gibt es Lockerunge­n.
Foto: Karl‰Josef Hildenbran­d, dpa Nur von 24. bis 26. Dezember gibt es Lockerunge­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany