Kollegen erschlagen: Neuer Prozess
Bundesgerichtshof rügt Augsburger Urteil nach grausamer Bluttat
Karlsruhe/Augsburg Der Prozess gegen einen 34 Jahre alten Polen, der in Neusäß (Landkreis Augsburg) einen Arbeitskollegen getötet hat, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Landgerichts Augsburg, das den Elektriker wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, teilweise aufgehoben. Der BGH bemängelte zwar nicht grundsätzlich den Schuldspruch, die Ausführungen des Augsburger Schwurgerichts zur Schuldfähigkeit des Angeklagten seien aber mangelhaft. Eine andere Strafkammer des Landgerichts in Augsburg muss den Mordfall nun neu verhandeln.
Der 34-Jährige sowie das Opfer waren Polen, die in Wohncontainern auf dem Gelände eines Unternehmens in Neusäß lebten. Dort kam es am 1. Februar 2019 nachts zu einem Streit, in dessen Folge der Täter seinen Kollegen mit einer Hantelscheibe niederschlug, ihm mit einem Messer nahezu vollständig den Kopf abtrennte und noch auf den Sterbenden einstach.
Seine Verteidiger stuften die Tat als Totschlag ein und zogen nach dem Mordurteil vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die dortigen Richter erkannten nun, dass der Mann bei der Bluttat eventuell vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, was im Augsburger Urteil ausgeschlossen wurde. Sie verwiesen unter anderem auf die starke Alkoholisierung des Mannes und empfahlen für den neuen Prozess die Erstellung eines zusätzlichen psychiatrischen Gutachtens.