Aktivisten prüfen Klimapaket der Stadt
Die Bewohner des Protestcamps wollen sich am Dienstag dazu äußern, ob ihnen die Maßnahmen genügen, um das Lager aufzugeben. Oberbürgermeisterin Weber (CSU) sagt, dass das nicht das vorrangige Ziel der Beschlüsse sei
Die Aktivisten des Klimacamps wollen sich am Dienstag dazu äußern, ob sie angesichts des anstehenden Klimaschutz-Beschlusses des Stadtrats ihre Zelte abbrechen werden oder nicht. Wie berichtet, soll der Stadtrat am Donnerstag einen Fahrplan für die kommenden Monate beschließen, in dem festgelegt wird, welche konzeptionellen Schritte die Stadt in Sachen Klimaschutz gehen wird.
Konkrete Maßnahmen in Verbindung mit bezifferbaren CO2-Einsparungen finden sich in dem Beschluss aber nur relativ wenige, etwa die Umstellung der Stadtwerke-Grundversorgung auf Öko-Strom. Auf ein konkretes Maßnahmenpaket hatten die Aktivisten in Gesprächen mit der Stadt zuletzt vergeblich gedrungen. Insofern gilt es als fraglich, dass sie ihren Protest aufgeben werden.
Am Montag äußerte sich Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) zu dem Papier, das sie mit dem
Wort „Fahrplanbeschluss“umschreibt. Es sieht unter anderem vor, dass die Stadt bis zum Herbst 2021 einen konkreten Fahrplan verabschiedet, was bis zum Jahr 2030 in Sachen Klimaschutz geschehen soll. Welche Schritte das genau sein werden, ist Gegenstand einer laufenden Untersuchung. Im März 2021 soll zudem ein „Augsburger Energiestandard“beschlossen werden, der regelt, wie energieeffizient in Augsburg künftig gebaut werden soll. Er würde die gesetzlichen Bundesvorgaben ergänzen.
Weber betont, dass das Beschlusspaket nicht nur im Hinblick auf das Klimacamp gefasst werden solle oder die Intention habe, die Aktivisten zur Räumung zu bewegen. Die Gespräche seien bereits vor einiger Zeit hinter den Kulissen wieder aufgenommen worden. Es gehe vor allem darum, das, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, voranzubringen. „Wir sind bei dem Thema nicht untätig“, so Weber. Den Vorhalt, dass die Stadt nun alle möglichen Beschlüsse in ein Paket schnüre, um Aktivität zu demonstrieren, weist sie zurück. „Wir sprechen jetzt über CO2-Budgets, sind also auf ganz anderen Ebenen unterwegs.“In Sachen Klimaschutz sei der Koalitionsvertrag aufgrund weitergehender Gesetze überholt.
Dass nicht jetzt schon mehr konkrete Schritte unternommen werden sollen, liege daran, dass man zu manchen Punkten noch Untersuchungen am Laufen habe, deren Ergebnisse in mehreren Monaten vorliegen werde. Die Politik wolle bei dem Thema aktiver werden, als Oberbürgermeisterin müsse sie aber wie der Stadtrat auch immer die Folgen von Klimaschutz-Maßnahmen bedenken. Wenn im kommenden Jahr konkret über CO2-Restbudgets diskutiert werde oder über einen Energiestandard für Gebäude und damit verbunden über Baupreise und Miethöhen, seien harte Diskussionen absehbar, sagt Weber.
Zuletzt beschwerten sich die Klimaaktivisten, dass die Stadt ihnen nach der Ausgangssperre um 21 Uhr nur noch eine nächtliche Brandwache von zwei Personen gestattete. Diese Auflage ist nach Ansicht der Aktivisten rechtswidrig. Sie kündigten einen Gang vors Verwaltungsgericht an. Die Aktivisten betonen die Wichtigkeit des Infektionsschutzes (in der Tat trugen die Campteilnehmer
auch den Sommer über Maske), halten diesen aber auch bei fünf Personen im Camp für gewahrt. Sie argumentieren, dass sich in einer größeren Besetzung die Aktivisten beim Bewachen abwechseln können. Durch Beruf und Studium könne keiner eine ganze Nacht durchwachen. Die Stadt will an ihrer Anordnung festhalten. Auch in Maßgaben des Freistaats heiße es, dass derartige Veranstaltungen im Hinblick auf die Ausgangssperre nachts zu unterbrechen seien. Insofern sei die Regelung mit den zwei Personen ein Kompromiss, um dem Brandschutz neben dem Rathaus auf der einen Seite und dem Infektionsschutz auf der anderen Seite Rechnung zu tragen, so Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU). Offenbar machte die Ordnungsbehörde auch das Angebot, drei Aktivisten zuzulassen. Allerdings, so Ingo Blechschmidt vom Klimacamp, sei das nicht ausreichend. Sollte es vors Gericht gehen, würde wohl die Regelung des Freistaats angegriffen.