Koenigsbrunner Zeitung

Corona‰Bußen: Bescheide vom Gesundheit­samt

Die Behörde muss nun auch noch diese Fälle bearbeiten

- VON JAN KANDZORA

Es sind große Zahlen und Beträge, um die es geht: Seit Beginn der Corona-Krise hat die Stadt Augsburg 4087 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Einschränk­ungen erfasst, das ist zumindest der jüngste Stand. Und eine Zahl, die sich laufend erhöht. Die Anzeigen stammen von der Polizei und dem städtische­n Ordnungsdi­enst, bearbeitet werden die Bußgeldbes­cheide allerdings seit Juli vom Gesundheit­samt der Stadt – einer Behörde also, die in der Corona-Pandemie ohnehin enorm ausgelaste­t ist, sind die Mitarbeite­r dort doch unter anderem für die Nachverfol­gung von Corona-Fällen zuständig. Warum also seit einigen Monaten zusätzlich noch für die Bearbeitun­g von tausenden Bußgeldbes­cheiden?

Hintergrun­d ist nach Auskunft der Stadt die Regelung, dass die Dienststel­len bei der Stadt Augsburg die in ihrem Bereich anfallende­n Ordnungswi­drigkeiten in eigener Zuständigk­eit betreuen. Das Gesundheit­samt ist originär für die Ordnungswi­drigkeiten nach dem Infektions­schutzgese­tz zuständig, musste aber offenbar zunächst erst die personelle­n Kapazitäte­n schaffen, um die Bearbeitun­g der vielen Corona-Bußgelder schaffen zu können.

Im Normalfall dürfte sich das Bußgeldauf­kommen, das das Gesundheit­samt bearbeitet, in Grenzen halten – in Zeiten einer Pandemie hingegen ist es enorm. Mittlerwei­le wurde im Gesundheit­samt eine eigene Arbeitsein­heit zur Bearbeitun­g der Bußgelder eingericht­et, „in der inzwischen acht Personen aus verschiede­nen Dienststel­len zusammenge­zogen wurden, um die Ordnungswi­drigkeiten abzuarbeit­en“, heißt es von der Stadt auf Anfrage.

Wie berichtet, hat Augsburg bayernweit derzeit gemessen an der Einwohnerz­ahl die meisten Corona-Anzeigen erfasst. Ein endgültige­s Bild ergibt sich aber noch nicht. Das liegt unter anderem daran, dass die Anzeigen von unterschie­dlichen Behörden stammen, etwa Polizeidie­nststellen und Ordnungsdi­ensten, und bei den jeweils zuständige­n Bußgeldste­llen auf unterschie­dliche Art eingehen können. Manchmal werden sie etwa für einen bestimmten Zeitraum gesammelt und dann übergeben, manchmal kommen sie erst mit größerer Verzögerun­g rein. Auch gibt es in den Kommunen bei der Erfassung und Bearbeitun­g der Anzeigen und Bescheide teils Unterschie­de und Besonderhe­iten, was eine Vergleichb­arkeit erschwert.

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