CoronaBußen: Bescheide vom Gesundheitsamt
Die Behörde muss nun auch noch diese Fälle bearbeiten
Es sind große Zahlen und Beträge, um die es geht: Seit Beginn der Corona-Krise hat die Stadt Augsburg 4087 Anzeigen wegen Verstöße gegen die Einschränkungen erfasst, das ist zumindest der jüngste Stand. Und eine Zahl, die sich laufend erhöht. Die Anzeigen stammen von der Polizei und dem städtischen Ordnungsdienst, bearbeitet werden die Bußgeldbescheide allerdings seit Juli vom Gesundheitsamt der Stadt – einer Behörde also, die in der Corona-Pandemie ohnehin enorm ausgelastet ist, sind die Mitarbeiter dort doch unter anderem für die Nachverfolgung von Corona-Fällen zuständig. Warum also seit einigen Monaten zusätzlich noch für die Bearbeitung von tausenden Bußgeldbescheiden?
Hintergrund ist nach Auskunft der Stadt die Regelung, dass die Dienststellen bei der Stadt Augsburg die in ihrem Bereich anfallenden Ordnungswidrigkeiten in eigener Zuständigkeit betreuen. Das Gesundheitsamt ist originär für die Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, musste aber offenbar zunächst erst die personellen Kapazitäten schaffen, um die Bearbeitung der vielen Corona-Bußgelder schaffen zu können.
Im Normalfall dürfte sich das Bußgeldaufkommen, das das Gesundheitsamt bearbeitet, in Grenzen halten – in Zeiten einer Pandemie hingegen ist es enorm. Mittlerweile wurde im Gesundheitsamt eine eigene Arbeitseinheit zur Bearbeitung der Bußgelder eingerichtet, „in der inzwischen acht Personen aus verschiedenen Dienststellen zusammengezogen wurden, um die Ordnungswidrigkeiten abzuarbeiten“, heißt es von der Stadt auf Anfrage.
Wie berichtet, hat Augsburg bayernweit derzeit gemessen an der Einwohnerzahl die meisten Corona-Anzeigen erfasst. Ein endgültiges Bild ergibt sich aber noch nicht. Das liegt unter anderem daran, dass die Anzeigen von unterschiedlichen Behörden stammen, etwa Polizeidienststellen und Ordnungsdiensten, und bei den jeweils zuständigen Bußgeldstellen auf unterschiedliche Art eingehen können. Manchmal werden sie etwa für einen bestimmten Zeitraum gesammelt und dann übergeben, manchmal kommen sie erst mit größerer Verzögerung rein. Auch gibt es in den Kommunen bei der Erfassung und Bearbeitung der Anzeigen und Bescheide teils Unterschiede und Besonderheiten, was eine Vergleichbarkeit erschwert.