Ärger um religiöse Feier: Polizei kontrolliert mehr
Nach einem Polizeieinsatz wegen Corona-Verstößen bei einem Gottesdienst an Heiligabend mit rund 200 Menschen äußert sich einer der Veranstalter. Die Polizei kündigt für Silvester erhöhte Präsenz an
Dieser Verstoß an Weihnachten gegen das Infektionsschutzgesetz sorgte für Aufsehen: Während die meisten Kirchen und Glaubensgemeinschaften darauf achteten, an den Feiertagen nur begrenzt Gläubige einzulassen und Gottesdienste sogar online oder unter freiem Himmel abgehalten wurden, rief eine Augsburger Religionsgemeinschaft die Polizei auf den Plan. Wie berichtet, trafen die Einsatzkräfte an Heiligabend bei einem religiösen Treffen in Haunstetten circa 200 Menschen in einem Raum an. Die Mindestabstände, so die Polizei, wurden dabei nicht eingehalten. Eine Anzeige gegen den Veranstalter sei an die Stadt weitergeleitet worden. Dort liege sie noch nicht vor, heißt es von der Stadt. Bei der freien christlichen Gemeinde aus Haunstetten wiegelt man ab.
So schlimm sei es nicht gewesen, sagt ein Verantwortlicher und erklärt, warum so viele Menschen zusammen kamen. „Wir haben in unserer Gemeinschaft viele Familien, die viele Kinder haben – teilweise bis zu 13 Töchter und Söhne. Wenn diese mit ihren Eltern zusammen stehen, sieht es von der Seite wohl so aus, als ob keine Abstände eingehalten werden.“Der Mann, der seinen Namen nicht veröffentlicht haben will, betont, dass Abstände beachtet und Masken getragen wurden. Allerdings bleiben Kinder nicht immer auf ihrem Platz sitzen, sondern würden auch herumlaufen. Die Familien hätten sich sehr auf den Gottesdienst gefreut. Wie groß das Bethaus ist, sagt er nicht. Nur so viel: „Das Haus ist zweistöckig, die Feier wurde in beide Etagen übertragen“.
Für Gottesdienste und Treffen von Glaubensgemeinschaften gibt es Regeln. Zwischen den Plätzen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewährleistet sein. Je nach Größe des Raumes ergibt sich daraus, wie viele Menschen sich darin aufhalten dürfen. Die Teilnehmer haben Maskenpflicht, Gesang ist untersagt. Auch an Silvester müssen die Augsburger Corona-Regeln einhalten. Die Polizei wird zum Jahreswechsel die Präsenz der Einsatzkräfte im Vergleich zu den Weihnachtsfeiertagen verstärken.
Wie an den Silvesternächten der vergangenen Jahre auch, werden Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei hinzugezogen, sagt Polizeisprecher Michael Jakob. Die Einsatzlage wird dieses Mal wohl eine andere sein. „Wir sind nicht nur in der Maximilianstraße unterwegs, sondern werden flächendeckend sehr präsent sein.“Entscheidend sei, dass die Augsburger die Ausgangssperre ab 21 Uhr einhielten. Eine Missachtung zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich. Auch das Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr in der Öffentlichkeit untersagt.
Beim Abfeuern einer Rakete nach 21 Uhr komme der Verstoß gegen die Ausgangssperre zum Tragen, erklärt Jakob. Der Polizeisprecher weist darauf hin, dass vor 21 Uhr auch die Ausgangsbeschränkungen weiterhin gelten. „Das Zünden einer Rakete etwa ist kein triftiger Grund, um sich draußen aufzuhalten.“Solche etwaigen Verstöße müssten dann jeweils im Einzelfall genau betrachtet werden. Ausnahmeregelungen für private Treffen gibt es an Silvester nicht. Es dürfen nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenkommen.
Die Polizei macht kein Geheimnis daraus, dass immer wieder Anwohner, Nachbarn oder Passanten in der Einsatzzentrale anrufen, weil sie Verstöße beobachten. „Wenn solche Anrufe kommen, müssen wir davon ausgehen, dass sie berechtigt sind“, sagt Polizeisprecher Jakob. Das habe nichts mit Denunziantentum zu tun. „Die große Masse, die sich an die Corona-Regeln hält, hat einen Anspruch darauf, dass andere dies auch tun.“Silvester privat daheim – da kann es in manchen Wohnungen oder Häusern lauter werden. Ab wann darf die Polizei eine Wohnung betreten? „Wenn uns eine Ruhestörung gemeldet wird, gehen wir von einer Ordnungswidrigkeit aus.“Für die Polizei also kein Grund und keine Legitimation, Privaträume zu betreten. Bei Hinweisen, dass sich in einer Wohnung 20 Menschen aufhalten, sei die Situation aber eine andere. „Besteht erkennbar Gefahr, dass gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen wird, haben wir nach dem Polizeiaufgabengesetz durchaus die Möglichkeit, hineinzuschauen.“