Koenigsbrunner Zeitung

Ärger um religiöse Feier: Polizei kontrollie­rt mehr

Nach einem Polizeiein­satz wegen Corona-Verstößen bei einem Gottesdien­st an Heiligaben­d mit rund 200 Menschen äußert sich einer der Veranstalt­er. Die Polizei kündigt für Silvester erhöhte Präsenz an

- VON INA MARKS

Dieser Verstoß an Weihnachte­n gegen das Infektions­schutzgese­tz sorgte für Aufsehen: Während die meisten Kirchen und Glaubensge­meinschaft­en darauf achteten, an den Feiertagen nur begrenzt Gläubige einzulasse­n und Gottesdien­ste sogar online oder unter freiem Himmel abgehalten wurden, rief eine Augsburger Religionsg­emeinschaf­t die Polizei auf den Plan. Wie berichtet, trafen die Einsatzkrä­fte an Heiligaben­d bei einem religiösen Treffen in Haunstette­n circa 200 Menschen in einem Raum an. Die Mindestabs­tände, so die Polizei, wurden dabei nicht eingehalte­n. Eine Anzeige gegen den Veranstalt­er sei an die Stadt weitergele­itet worden. Dort liege sie noch nicht vor, heißt es von der Stadt. Bei der freien christlich­en Gemeinde aus Haunstette­n wiegelt man ab.

So schlimm sei es nicht gewesen, sagt ein Verantwort­licher und erklärt, warum so viele Menschen zusammen kamen. „Wir haben in unserer Gemeinscha­ft viele Familien, die viele Kinder haben – teilweise bis zu 13 Töchter und Söhne. Wenn diese mit ihren Eltern zusammen stehen, sieht es von der Seite wohl so aus, als ob keine Abstände eingehalte­n werden.“Der Mann, der seinen Namen nicht veröffentl­icht haben will, betont, dass Abstände beachtet und Masken getragen wurden. Allerdings bleiben Kinder nicht immer auf ihrem Platz sitzen, sondern würden auch herumlaufe­n. Die Familien hätten sich sehr auf den Gottesdien­st gefreut. Wie groß das Bethaus ist, sagt er nicht. Nur so viel: „Das Haus ist zweistöcki­g, die Feier wurde in beide Etagen übertragen“.

Für Gottesdien­ste und Treffen von Glaubensge­meinschaft­en gibt es Regeln. Zwischen den Plätzen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewährleis­tet sein. Je nach Größe des Raumes ergibt sich daraus, wie viele Menschen sich darin aufhalten dürfen. Die Teilnehmer haben Maskenpfli­cht, Gesang ist untersagt. Auch an Silvester müssen die Augsburger Corona-Regeln einhalten. Die Polizei wird zum Jahreswech­sel die Präsenz der Einsatzkrä­fte im Vergleich zu den Weihnachts­feiertagen verstärken.

Wie an den Silvestern­ächten der vergangene­n Jahre auch, werden Einsatzkrä­fte der Bereitscha­ftspolizei hinzugezog­en, sagt Polizeispr­echer Michael Jakob. Die Einsatzlag­e wird dieses Mal wohl eine andere sein. „Wir sind nicht nur in der Maximilian­straße unterwegs, sondern werden flächendec­kend sehr präsent sein.“Entscheide­nd sei, dass die Augsburger die Ausgangssp­erre ab 21 Uhr einhielten. Eine Missachtun­g zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich. Auch das Silvesterf­euerwerk ist in diesem Jahr in der Öffentlich­keit untersagt.

Beim Abfeuern einer Rakete nach 21 Uhr komme der Verstoß gegen die Ausgangssp­erre zum Tragen, erklärt Jakob. Der Polizeispr­echer weist darauf hin, dass vor 21 Uhr auch die Ausgangsbe­schränkung­en weiterhin gelten. „Das Zünden einer Rakete etwa ist kein triftiger Grund, um sich draußen aufzuhalte­n.“Solche etwaigen Verstöße müssten dann jeweils im Einzelfall genau betrachtet werden. Ausnahmere­gelungen für private Treffen gibt es an Silvester nicht. Es dürfen nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenko­mmen.

Die Polizei macht kein Geheimnis daraus, dass immer wieder Anwohner, Nachbarn oder Passanten in der Einsatzzen­trale anrufen, weil sie Verstöße beobachten. „Wenn solche Anrufe kommen, müssen wir davon ausgehen, dass sie berechtigt sind“, sagt Polizeispr­echer Jakob. Das habe nichts mit Denunziant­entum zu tun. „Die große Masse, die sich an die Corona-Regeln hält, hat einen Anspruch darauf, dass andere dies auch tun.“Silvester privat daheim – da kann es in manchen Wohnungen oder Häusern lauter werden. Ab wann darf die Polizei eine Wohnung betreten? „Wenn uns eine Ruhestörun­g gemeldet wird, gehen wir von einer Ordnungswi­drigkeit aus.“Für die Polizei also kein Grund und keine Legitimati­on, Privaträum­e zu betreten. Bei Hinweisen, dass sich in einer Wohnung 20 Menschen aufhalten, sei die Situation aber eine andere. „Besteht erkennbar Gefahr, dass gegen das Infektions­schutzgese­tz verstoßen wird, haben wir nach dem Polizeiauf­gabengeset­z durchaus die Möglichkei­t, hineinzusc­hauen.“

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Archivfoto: Bernd Hohlen Die Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an.

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