Keine Photovoltaikanlage im Außenbereich
Warum der Ziemetshauser Marktrat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasst
Ziemetshausen Vielfältig waren die Tagesordnungspunkte, mit denen sich der Ziemetshauser Marktgemeinderat zum Jahresende zu beschäftigen hatte. Unter anderem ging es um Bauangelegenheiten. Zudem gab es einen Grundsatzbeschluss, dass Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Marktgemeinde nicht erwünscht seien.
Nicht alle Punkte konnten problemlos über die Bühne gehen. So die Bauvoranfrage für ein Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten und Flachdach, einschließlich Penthouse sowie Garagen an der Augsburger Straße und Stellplätzen an der Ledererstraße. Das Gebäude weist in der Planung nicht die erforderliche Größe für einen dreigeschossigen Bau aus, die Garagen befinden sich außerhalb der Baugrenze. Hierfür müssten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
Während Dritter Bürgermeister Rudolf Liebhaber Zweifel an der durch das Flachdach gebotenen Optik äußerte, fand Theo Aumann die Dachform im Ensemble mit Nachbargebäuden und den Gebäuden der über der Augsburger Straße befindlichen Firma Automotive Geiger durchaus akzeptabel. Hubert Forstner schlug vor, das Wohnhaus zu drehen, da es auf dem vorgesehenen Areal schwierig scheine, dies so zu realisieren, wie die Bauherren dies wünschen. Zweiter Bürgermeister Edwin Räder hingegen könne sich das Gebäude in seiner Kubusform gut als Schallschutz gegen Straßenund Fabriklärm für die dahinter liegenden Wohnhäuser vorstellen. Auch das Penthouse in der Funktion als Flachdachabschluss anstelle eines Satteldaches finde er durchaus positiv. Die Garagen allerdings, so Räder, sollten anders gestaltet werden, um nicht zu weit an die vorbeiführende Straße und den Bürgersteig heranzureichen. Mit drei Gegenstimmen beschlossen die Räte, die Bauvoranfrage unter Anführung der zur Kenntnis genommenen strittigen Punkte an das Landratsamt Günzburg weiterzuleiten.
● Photovoltaik In einem Grundsatzbeschluss erklärte der Marktgemeinderat
einstimmig, dass Photovoltaikanlagen im Außenbereich des Gemeindegebiets des Marktes Ziemetshausen nicht gewünscht seien. Man wolle hier nachdrücklich eine Verschandelung der Landschaft von vornherein unterbinden.
● Straßenführung Der Marktgemeinderat beschließt, die Straßenführung und Parzellierung des Gewerbegebietes Ziemetshausen-Ost gemäß der Variante „Lageplan-V1“von der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH durchzuführen. In einem Beschluss zum neuen Gewerbegebiet wurde der Auftrag für die Straßenbeleuchtung gemäß dem Angebot der LEW Verteilnetz in Schwabmünchen erteilt.
● Überdachung Der Bauantrag der Asta Holzwerk GmbH zur Überdachung eines vorhandenen Lagerplatzes auf dem Firmenareal wird zur Kenntnis genommen und zustimmend, aber ohne rechtliche Prüfung, an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet. Der vorab vom Landratsamt nach technischer und rechtlicher Prüfung verlangten Zustimmung zur Befreiung von der nach Auflagen des Bebauungsplans zulässigen Traufhöhe konnte einstimmig entsprochen werden. Theo Aumann war ausgeschlossen.
● EDV Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen beschaffte kürzlich für das Rathaus und die Mitarbeiter der Verwaltung eine neue EDV-Anlage. Der Ausschreibung angehängt war auch die Angebotsanfrage wegen einer neuen Anlage für die Kindertagesstätte Märcheninsel, sollten doch beide Systeme miteinander kompatibel und Homeoffice-geeignet sein. Hierfür wurde auch ein günstiges Angebot eines Burgauer Unternehmens eingereicht, der Marktgemeinderat beschloss dennoch, die Programme für den Kindergarten bei der Ziemetshauser Firma EskoSystems zu kaufen, da diese das Programm für Rathaus und VG zusammen zu einem guten Preis anbot.
So kann beides aus einer Hand bezogen und später dann betreut werden.
● Schießanlage Der Marktgemeinderat hat zudem beschlossen, dem Schützenverein Ziemetshausen zur Erneuerung und Umrüstung der Schießanlage auf elektronische Schießstände eine Förderung von 5000 Euro zukommen zu lassen. Außerdem erklärte das Gremium, dass das Mietverhältnis mit dem Schützenverein Ziemetshausen in der Taferne um 25 Jahre verlängert werden solle. Man sei grundsätzlich gewillt, das Mietverhältnis mindestens so lange zu verlängern, wie es für jegliche Förderungen unabdingbar sei.
● Defibrillator Von der Sparkasse Günzburg-Krumbach kam die Mitteilung, dass man den im Vorraum der ortsansässigen Zweigstelle angebrachten Defibrillator wegen Ablauf der zulässigen Verwendungsdauer ersatzlos entfernen wolle. Edwin Räder sprach sich für die Anbringung eines neuen Defibrillators aus, da auch er als aktives Feuerwehrmitglied, insbesondere durch einen Vorfall in jüngster Vergangenheit, von der Notwendigkeit eines solchen Geräts auch im westlichen Ortsteil überzeugt sei. Ein weiterer Defibrillator befindet sich im Foyer der Raiffeisenbank. Die Sparkasse erklärte sich bereit, ein neues Gerät in ihrem Gebäude mit 750 Euro zu bezuschussen. Drei Feuerwehrkameraden erklärten sich daraufhin spontan bereit, den anstehenden Restbetrag zu spenden, da sie um die lebensrettende Wichtigkeit eines Defibrillators aus eigener Erfahrung wissen.