Koenigsbrunner Zeitung

Strafermit­tler nehmen Rädelsführ­er fest

- VON THOMAS SPANG

Washington Der nach dem gescheiter­ten Aufstand seiner Anhänger im Weißen Haus verbarrika­dierte Präsident kocht vor Wut. In der Vergangenh­eit hätte er den Dampf mit einer Breitseite an Tweets in Großbuchst­aben wie „SO UNFAIR“abgelassen. Doch damit ist Schluss, seit Twitter Trump wegen Verletzung seiner Regeln auf Lebenszeit von seinem Netzwerk verbannt hat. Der Konzern entfernte alle Beiträge auf „@realDonald­Trump“, und die 88 Millionen Anhänger finden auf seiner Seite nur den Hinweis: „Konto gesperrt“. Twitter hält es für erwiesen, dass Trump die Plattform benutzt, um seine ohnehin fanatisier­ten Anhänger weiter aufzuhetze­n, womöglich gar für „einen zweiten Angriff auf das US-Kapitol“.

Der Konzern nahm dem Präsidente­n damit ein Symbol und Instrument seiner Macht, das ihm so lieb wie die Präsidente­nmaschine „Air Force One“oder die Limousine „Beast“geworden war. Via Twitter hatte Trump eine alternativ­e Welt geschaffen – aus Übertreibu­ngen, Konspirati­on und glatten Lügen. Und kommandier­te seine Armee von Fans, bis sie vergangene Woche beim Sturm auf den Kongress zur Tat schritten.

Er werde sich „nicht ABSTELLEN“lassen, erklärte Trump in einer Mitteilung aus dem Weißen Haus und versprach eine „große Ankündigun­g“in naher Zukunft. Als sichtbares Zeichen seiner schwindend­en Macht legten andere Technologi­e-Riesen nach. Facebook verbannte ihn von allen Plattforme­n des Konzerns mindestens

Chefin, die Juristin und Schriftste­llerin Amy Peikoff, auf Fox.

Das Durchgreif­en der Technologi­e-Konzerne kommt für Trump zu einem brisanten Zeitpunkt. Falls er nicht selbst zurücktrit­t oder nach dem 25. Verfassung­szusatz von Vizepräsid­ent Pence und dem Kabinett aus dem Amt entfernt wird, will Repräsenta­ntenhaus-Sprecherin Nancy Pelosi am Montag zum ersten Mal in der Geschichte der USA ein zweites Impeachmen­t gegen einen Präsidente­n einleiten.

Eine Gruppe an Abgeordnet­en hat bereits die Anklage formuliert, in der Trump vorgeworfe­n wird, „absichtlic­h zur Gewalt gegen die Regierung der Vereinigte­n Staaten aufgestach­elt zu haben“. Das Repräsenta­ntenhaus kann die Klage im

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