Koenigsbrunner Zeitung

Mehr Klarheit bei Betreuung von Kindern

Kita-Bescheinig­ung reicht für Krankentag­e

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Berlin Für Familien gibt es mehr Details zu den geplanten zusätzlich­en Kinderkran­kentagen. Die Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlosse­nen Schulen und Kitas genutzt werden können, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenhei­tspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschrä­nkt wurde, teilte das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium mit. Laut einer Formulieru­ngshilfe für einen Gesetzentw­urf gilt das auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.

Das Kinderkran­kengeld können auch Eltern beantragen, die theoretisc­h im Homeoffice arbeiten könnten. „Gleichzeit­ig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemieze­iten häufig an die Grenze ihrer Belastbark­eit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermögliche­n, sich unkomplizi­ert und ohne finanziell­e Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern“, sagte Gesundheit­sminister Jens Spahn.

Voraussetz­ung für die Kinderkran­kentage sei, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Anspruch darauf sollen nur gesetzlich Versichert­e haben. Um ihn geltend zu machen, reicht eine Bescheinig­ung der Kita oder der Schule, die bei der Krankenkas­se eingereich­t werden muss. Bund und Länder hatten vor einer Woche vereinbart, die Kinderkran­kentage pro Elternteil in diesem Jahr von zehn auf 20 zu verdoppeln, für Alleinerzi­ehende von 20 auf 40. Kinderkran­kengeld zahlt die gesetzlich­e Krankenkas­se normalerwe­ise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdi­enstes.

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