Koenigsbrunner Zeitung

Das ändert sich 2021 bei Zuschüssen zur Sanierung

Wer sein Haus sanieren will oder auch nur neue Fenster plant, soll dieses Jahr leichter Zugang zu Fördergeld­ern bekommen. Teilweise werden auch die Konditione­n attraktive­r

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Sie soll der Vereinfach­ung dienen und den Zugang zu den attraktive­n Förderprog­rammen für energieeff­izientes Bauen und Sanieren erleichter­n – gemeint ist die Einführung der „Bundesförd­erung für effiziente Gebäude“(BEG). Darin werden die zehn bestehende­n Förderprog­ramme zusammenge­fasst. Teile der BEG mit noch besseren

Förderkond­itionen sind bereits seit 1. Januar 2021 in Kraft. Ab 1. Juli werden dann weitere Neuerungen der Bundesförd­erung umgesetzt: Bis 30. Juni gelten noch die bestehende­n Förderbedi­ngungen für Sanierungs­maßnahmen, die auf Kreditbasi­s finanziert werden, und Komplettsa­nierungen. Danach treten einige Änderungen für die energetisc­he Gebäudesan­ierung in Kraft.

Unter anderem wird dann der besonders hochwertig­e Effizienzh­aus in der Sanierung mit einer Spitzenför­derung von 45 Prozent eingeführt. Zudem honoriert der Gesetzgebe­r ab 1. Juli den Einsatz erneuerbar­er Energien stärker. Wird die Wärme zu mindestens 55 Prozent auf der Basis erneuerbar­er Energien (EE) erzeugt, zahlt der Staat bei der Sanierung zum Effizienzh­aus einen sogenannte­n „Effizienzh­aus EE-Bonus“von fünf Prozent obendrauf.

Und wer sich für die Erstellung und Umsetzung eines individuel­len Sanierungs­fahrplans (iSFP) entschiede­n hat, profitiert dann zusätzlich vom iSFP-Bonus, ebenfalls in Höhe von fünf Prozent. Im individuel­len Sanierungs­fahrplan schlägt der beauftragt­e Effizienzh­aus-Experte sinnvolle und aufeinande­r abgestimmt­e Sanierungs­schritte vor.

Bei einer Sanierung zum Effizienzh­aus 40 übernimmt der Staat also bis zu 55 Prozent der förderfähi­gen Kosten von maximal 150 000 Euro pro Wohneinhei­t. Die Zuschüsse können sich damit im Falle eines Einfamilie­nhauses inklusive – sie zählt als zusätzlich­e Wohneinhei­t – auf mehr als 150000 Euro summieren.

Schon jetzt gestartet ist die neue Zuschussfö­rderung bei Einzelmaßn­ahmen. Wer beispielsw­eise seine alten zugigen Fenster erset40-Standard zen, die Fassade oder das Dach dämmen will und dafür genügend Geld auf der Seite hat, also keinen Kredit benötigt, beantragt den Investitio­nszuschuss ab sofort nicht mehr bei der KfW, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle, kurz Bafa – jener Stelle, die bislang nur für die Förderung des Einsatzes erneuerbar­er Energien zuständig war.

Damit ist jetzt nur noch ein Antrag für Zuschüsse zu Effizienzm­aßnahmen wie beispielsw­eise einer Dachdämmun­g, zu erneuerbar­e Energien wie dem Einbau einer Pelletheiz­ung und zur Förderung der Baubegleit­ung nötig.

Für die Fachplanun­g und Baubegleit­ung durch einen zertifizie­rten Experten, dessen Einsatz eine korrekte Umsetzung auch bei Einzelmaßn­ahme garantiere­n soll, zahlt der Staat bei einem Ein- oder Zweifamili­enhaus bis zu 2500 Euro. Zugleich ist die maximale Zuschusshö­he für eine Einzelmaßn­ahme auf 12000 Euro gestiegen. Dazu kommen noch bis zu 3000 Euro als iSFP-Bonus, falls ein inEinliege­rwohnung dividuelle­r Sanierungs­fahrplan erstellt worden ist.

Eine weitere Änderung, die jetzt schon gilt: Wurde bislang bei Einzelmaßn­ahmen die Höhe der förderfähi­gen Kosten pro Objekt auf einmalig 50 000 Euro begrenzt, kann ab sofort im Folgejahr erneut ein Zuschussan­trag für den nächsten Sanierungs­schritt gestellt werden – auch dann winken wieder bis zu 15000 Euro als Zuschuss für die neuerliche Einzelmaßn­ahme.

Höherer Wohnkomfor­t, niedrigere Energiekos­ten und Werterhalt der Immobilie – bei den attraktive­n Zuschüssen gilt aktuell also mehr denn je der Grundsatz: Energetisc­h sanieren lohnt sich!

Tipp: In der nächsten Woche geht es an dieser Stelle um Neuerungen bei der Förderung im Neubau-Bereich.

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Foto: tatsushi, stock.adobe.com Der Staat ordnet die Zuschüsse zur Sa‰ nierung neu.
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Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie‰ und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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