In vielen Orten herrscht Stallpflicht
Halter müssen ihr freilaufendes Federvieh einsperren. Das soll Tierseuche stoppen
Landkreis Augsburg Im Kampf gegen die Geflügelpest haben die Behörden nun für weite Teile des Landkreises Augsburg eine Stallpflicht angeordnet. Das hat das Landratsamt Augsburg nun mitgeteilt.
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit immer weiter aus. Derzeit sind von über 700 Fällen deutschlandweit insgesamt 27 Fälle in Bayern amtlich festgestellt worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine Risikobewertung ausgesprochen, in der insbesondere der Geflügelhaltung in bestimmten Gebieten ein hohes Risiko bei der Verbreitung der Vogelgrippe zugesprochen wird.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- beziehungsweise Haustierbestände zu verhindern, wurde deswegen vom Bayerischen Umweltministerium in Risikogebieten eine bayernweite Stallpflicht angeordnet.
Besonders die geografische Nähe von Geflügelhaltungen zu Sammelplätzen vorbeiziehender Wildvögel sowie Plätze in Nähe von Gewässern bergen eine große Gefahr für die Übertragung der Geflügelpest durch Wasservögel. Das Landratsamt Augsburg teilte deshalb am Dienstagnachmittag mit: „Die effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände und der Verhinderung des Kontakts mit Wildvögeln ist die Aufstallung von Geflügel. Darüber hinaus ist eine konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.“
Die Allgemeinverfügung gilt für folgende 27 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Augsburg:
Hiltenfingen, Schwabmünchen, Mittelneufnach, Scherstetten, Mickhaus●en, Großaitingen, Wehringen, Fischach, Bobingen, Königsbrunn, Gessertshausen, Dinkelscherben, Diedorf, Stadtbergen, Zusmarshausen, Horgau, Neusäß, Gersthofen, Altenmünster, Gablingen, Langweid am Lech, Biberbach, Kühlenthal, Westendorf, Ehingen, Nordendorf und Allmannshofen.