Termin für Prozess gegen Stadtrat Peter Hummel
Der Augsburger Freie-Wähler-Politiker soll unter falschem Namen unter anderem einen Stadtratskollegen diffamiert haben. Hummel bestreitet die Vorwürfe. Nun soll es eine Gerichtsverhandlung geben
Nachdem der Augsburger FreieWähler-Stadtrat Peter Hummel gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, kommt es nun wahrscheinlich zu einem öffentlichen Prozess. Inzwischen hat das Amtsgericht Augsburg einen Prozesstermin festgelegt.
Wie berichtet, soll der frühere OB-Kandidat der Freien Wähler und heutige Stadtrat der Fraktion „Bürgerliche Mitte“den Ermittlungen zufolge unter anderem andere
Menschen unter falschem Namen diffamiert haben.
Der Prozess soll nun am 23. Juni stattfinden. Die Staatsanwaltschaft legt Hummel Verleumdungsdelikte sowie einen Fall von versuchter Erpressung zur Last, sie hat einen Strafbefehl erwirkt, dereine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung vorsah. Der Fall hat vor allem wegen eines Vorwurfs politische Brisanz, es geht um falsche Belästigungsvorwürfe gegen
Stadtrat Peter Grab, der für die Gruppierung „Wir sind Augsburg“im Stadtrat sitzt. Mitglieder von Hummels Stadtratsfraktion und der Freien Wähler betonten zuletzt gegenüber unserer Redaktion, dass für Hummel weiter die Unschuldsvermutung gelte. Sollte
Hummel aber rechtskräftig verurteilt werden, dürfte es Konsequenzen für die fünfköpfige Fraktion haben.
Hummel selbst bestreitet die Vorwürfe. Wenn ein Gericht einen Strafbefehl erlässt, heißt das noch nicht, dass die Vorwürfe juristisch erwiesen sind oder der Verdächtige die beantragte Strafe tatsächlich bekommt. Zwar ist ein Strafbefehl quasi ein Urteil, das Richter nach der Prüfung der Aktenlage fällen – wenn sie nach Stand der Dinge von der Schuld des Betroffenen überzeugt sind.
Beschuldigte haben aber zwei Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen – das hat Peter Hummel in diesem Fall auch getan. Dann fungiert der Strafbefehl wie eine Anklageschrift. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kann theoretisch noch bis zur Urteilsverkündung in einem Prozess zurückgenommen werden.