Koenigsbrunner Zeitung

Prozess um Autokauf: Zeugen erscheinen nicht

Ein 29-Jähriger soll einen Freund aus dem Landkreis betrogen haben. Doch weil zwei Personen nicht vor Gericht auftauchen, zieht sich der Prozess in die Länge

- VON MICHAEL SIEGEL

Landkreis Augsburg Hat es das Auto tatsächlic­h gegeben – oder sollte lediglich jemand um sein Geld betrogen werden? Das Verfahren um einen betrügeris­chen Autokauf ist auch am zweiten Verhandlun­gstag nicht entscheide­nd weitergeko­mmen. Denn keiner der beiden Zeugen, wegen derer der Termin angesetzt war, ist vor dem Augsburger Amtsgerich­t erschienen.

Angeklagt ist ein 29-jähriger Mann. Er wollte einem Freund einen Mercedes-AMG-Sportwagen aus Italien besorgen und hatte dafür von jenem 16.000 Euro erhalten. Der angeblich reparaturb­edürftige Wagen wurde aber nie geliefert. Am Ende hatte der Geschädigt­e nur 9000 Euro von dem Angeklagte­n zurückerha­lten.

Nicht jeder im Gerichtssa­al schien daran zu glauben, dass es das Auto überhaupt gegeben hatte. Anders Rechtsanwa­lt Florian Mangold, der bereits am vorangegan­genen Verfahrens­tag einen Kaufvertra­g für das Auto vorgelegt hatte – verfasst auf Italienisc­h. Zwar war der Autoverkäu­fer aus Italien, der als

Zeuge geladen war, nicht vor Gericht erschienen. Und auch der Freund des 29-Jährigen blieb fern.

Doch eine Übersetzer­in nahm den Kaufvertra­g in Augenschei­n – und stutzte. Neben Rechtschre­ibfehlern enthielt er Sätze, die nach Angaben der Übersetzer­in so in keinem ordentlich­en Kaufvertra­g zu finden seien. „Du erhalte alles Geld in bar“übersetzte sie wörtlich einen Satz aus dem Schreiben, an dem offensicht­lich kein Italiener mitgewirkt habe.

Der Angeklagte, der den Vertrag unterschri­eben hatte, bestätigte dies. Der Vertrag sei von zwei Rumänen auf Italienisc­h abgefasst worden. Derartige Verträge, ergänzte Verteidige­r Mangold, würden erstellt, um sie den Finanzbehö­rden vorzulegen. Zudem zeigte sich Mangold überzeugt, dass der betrügeris­che Autokauf stattgefun­den hatte. Allerdings sei sein Mandant wohl nicht Täter, sondern eher Opfer gewesen.

Mangold wollte dem Gericht nach Rücksprach­e mit seinem Mandanten noch einen weiteren Zeugen benennen, der zur nächsten Verhandlun­g geladen werden könnte, weil er von dem Geschäft wisse. Solange Richterin Teresa Freutsmied­l das Verfahren gegen seinen Mandanten nicht einstelle, halte er an seinem Beweisantr­ag der Zeugenvern­ahme fest, so der Verteidige­r.

Die Richterin hatte wegen eines zweiten unklaren Autogeschä­fts unter Mitwirkung des Angeklagte­n den rechtliche­n Hinweis gegeben, dass aus ihrer Sicht auch in diesem Anklagepun­kt eine Verurteilu­ng wegen Unterschla­gung statt wegen Diebstahls in Betracht komme. Ein Urteil soll ein dritter Prozesster­min nach den Osterferie­n bringen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany