Prozess um Autokauf: Zeugen erscheinen nicht
Ein 29-Jähriger soll einen Freund aus dem Landkreis betrogen haben. Doch weil zwei Personen nicht vor Gericht auftauchen, zieht sich der Prozess in die Länge
Landkreis Augsburg Hat es das Auto tatsächlich gegeben – oder sollte lediglich jemand um sein Geld betrogen werden? Das Verfahren um einen betrügerischen Autokauf ist auch am zweiten Verhandlungstag nicht entscheidend weitergekommen. Denn keiner der beiden Zeugen, wegen derer der Termin angesetzt war, ist vor dem Augsburger Amtsgericht erschienen.
Angeklagt ist ein 29-jähriger Mann. Er wollte einem Freund einen Mercedes-AMG-Sportwagen aus Italien besorgen und hatte dafür von jenem 16.000 Euro erhalten. Der angeblich reparaturbedürftige Wagen wurde aber nie geliefert. Am Ende hatte der Geschädigte nur 9000 Euro von dem Angeklagten zurückerhalten.
Nicht jeder im Gerichtssaal schien daran zu glauben, dass es das Auto überhaupt gegeben hatte. Anders Rechtsanwalt Florian Mangold, der bereits am vorangegangenen Verfahrenstag einen Kaufvertrag für das Auto vorgelegt hatte – verfasst auf Italienisch. Zwar war der Autoverkäufer aus Italien, der als
Zeuge geladen war, nicht vor Gericht erschienen. Und auch der Freund des 29-Jährigen blieb fern.
Doch eine Übersetzerin nahm den Kaufvertrag in Augenschein – und stutzte. Neben Rechtschreibfehlern enthielt er Sätze, die nach Angaben der Übersetzerin so in keinem ordentlichen Kaufvertrag zu finden seien. „Du erhalte alles Geld in bar“übersetzte sie wörtlich einen Satz aus dem Schreiben, an dem offensichtlich kein Italiener mitgewirkt habe.
Der Angeklagte, der den Vertrag unterschrieben hatte, bestätigte dies. Der Vertrag sei von zwei Rumänen auf Italienisch abgefasst worden. Derartige Verträge, ergänzte Verteidiger Mangold, würden erstellt, um sie den Finanzbehörden vorzulegen. Zudem zeigte sich Mangold überzeugt, dass der betrügerische Autokauf stattgefunden hatte. Allerdings sei sein Mandant wohl nicht Täter, sondern eher Opfer gewesen.
Mangold wollte dem Gericht nach Rücksprache mit seinem Mandanten noch einen weiteren Zeugen benennen, der zur nächsten Verhandlung geladen werden könnte, weil er von dem Geschäft wisse. Solange Richterin Teresa Freutsmiedl das Verfahren gegen seinen Mandanten nicht einstelle, halte er an seinem Beweisantrag der Zeugenvernahme fest, so der Verteidiger.
Die Richterin hatte wegen eines zweiten unklaren Autogeschäfts unter Mitwirkung des Angeklagten den rechtlichen Hinweis gegeben, dass aus ihrer Sicht auch in diesem Anklagepunkt eine Verurteilung wegen Unterschlagung statt wegen Diebstahls in Betracht komme. Ein Urteil soll ein dritter Prozesstermin nach den Osterferien bringen.