Gastronom hinterzieht in großem Stil Steuern
Der Betreiber eines Kebabhauses in Pfersee betrog bei Rechnungen für Lieferungen und beschäftigte Mitarbeiter schwarz. Weil er es mit der Bürokratie dennoch genau nahm, flog er auf und landete vor Gericht
100000 Euro hat er gleich bezahlt, weitere 60 000 Euro stehen als Wiedergutmachung bereit: Das unter anderem rettet jetzt einen 55-jährigen Gastronom vor dem Gefängnis. Weil er 412000 Euro Steuern hinterzogen hat, wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Steuerschaden soll der Mann nach dem Urteil des Augsburger Amtsgerichts vollständig begleichen.
Fast zwei Millionen waren es bei der Betreiberin einer Diskothek aus dem Kreis Günzburg, 660000 Euro bei einem Asia-Gastronomen aus Donauwörth, 412000 Euro bei dem Unternehmer aus Augsburg. Immer wieder hat das Augsburger Amtsgericht mit Fällen von Steuerhinterziehung aus der Gastronomiebranche zu tun, und immer wieder sind es mehr als stattliche Beträge, die dem Finanzamt vorenthalten wurden.
Der jetzt angeklagte 55-Jährige betrieb seit 2007 sein Kebabhaus in Schon bald, so zeigte sich vor Gericht, hatte er von einem großen Lieferanten die Möglichkeit angeboten bekommen, Lieferungen gegen anonyme Rechnungen zu erhalten.
Somit konnte der Mann (zunächst) unerkannt mehr verkaufen, als es den Anschein hatte – und er konnte somit die Steuer verkürzen. In 75 Fällen, so listete es Staatsanwältin Nazanin Mozaffari auf, habe der Mann in den Jahren 2010 bis 2016 insgesamt 412000 Euro Steuern hinterzogen: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer bei Angestellten, die er „schwarz“beschäftigt hatte.
Dann, so ein Finanzermittler im Zeugenstand, zeigte sich, dass die anonymen Rechnungen doch nicht ganz so anonym gewesen waren. Bei Prüfungen beim Lieferanten des Angeklagten fanden die Steuerbehörden Belege, auf denen handschriftlich der Name des Empfängers verzeichnet gewesen sei. Also wurde auch bei diesem Betrieb nachgeschaut. Und es zeigte sich, dass sich der Angeklagte mit seiner „deutschen“Gründlichkeit ungewollt quasi selbst ans Messer lieferte. Denn der Mann hatte neben seiner offiziellen, falschen Buchführung für die Finanzbehörden fein säuberlich auch für sich privat mitgeschrieben. Mithilfe seiner Anwälte konnten die Steuerfahnder den gesamten Einkauf und Verkauf des Kebabhauses nachvollziehen. Und sie kamen somit ohne wesentliche Schätzungen auf den nun angeklagten Steuerschaden.
Den gestand der Angeklagte im Nachgang eines verfahrensvereinfachenden Rechtsgesprächs hinter verschlossenen Türen („Deal“) ein. Ja, er habe die Steuer derart hinterzogen, vor allem, um seine weitläufige Familie in Deutschland und in der Türkei zu unterstützen. Immer wieder sei das Bargeld hunderter-, ja tausenderweise weitergegeben worden. Immerhin habe er so die Hochschulbildung mehrerer Nichten und Neffen fördern können, so der Angeklagte. Er selbst habe keinen auffällig aufwendigen Lebenswandel
geführt, attestierte der Steuerfahnder dem 55-Jährigen, in dessen Tresor über 100000 Euro Bargeld gefunden worden waren. Dieses Geld hatte der Angeklagte bald nach der Durchsuchung seines Lokals und seiner Wohnung im Jahr 2016 an den Fiskus überwiesen. Dass die Hilfeleistung in der Familie auch umgekehrt funktioniert, half dem Mann jetzt vor Gericht erheblich weiter: 60000 Euro waren aus der Verwandtschaft auf ein Treuhandkonto seines Anwaltes eingezahlt worden, Geld, das dazu dienen soll, weitere Steuerschulden abzutragen.
Staatsanwältin Mozaffari, die Verteidiger Steffen Ufer und Klaus Weifenbach sowie das Schöffengericht um Vorsitzenden Richter Markus Eberhard lagen nach dem „Deal“nahezu gleich auf in den Forderungen und dem Urteil. Wegen Steuerhinterziehung in 75 Fällen wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die „sehr knapp“(Richter Eberhard) zur Bewährung ausgePfersee. setzt werden konnte. Das Gericht ordnete den gesetzlich vorgeschriebenen Wertersatz in Höhe von 412000 Euro an, wobei dieser Betrag mit den Zahlungen des Angeklagten verrechnet werde. Neben den schon überwiesenen 100000 Euro und den bereitstehenden 60000 Euro sind dies monatlich 1000 Euro, die der Angeklagte als Auflage während der vierjährigen Dauer seiner Bewährung abzuzahlen hat. Unabhängig vom Urteil sind Steuerforderungen des Finanzamtes an den Angeklagten. Als einzige Nicht-Steuerstrafe muss der Mann, der inzwischen im von seiner Ehefrau geleiteten Lokal als Koch arbeitet, zusätzlich 5000 Euro an das Fritz-Felsenstein-Haus bezahlen. Deutliche Kritik übte Verteidiger Steffen Ufer, dass „die Kleinen“wie sein Mandant hart bestraft würden, während „Große“wie der Lieferbetrieb mutmaßlich geschont würden. Diese sollten als Anstifter mithaften. Das Urteil als Ergebnis eines Deals kann frühestens in einer Woche rechtskräftig werden.