Scharfe Kritik am neuen CoronaGesetz
Erste Details der Pläne veröffentlicht
Berlin Der Bund hat seine Vorschläge für eine gesetzliche Corona-Notbremse auf den Tisch gelegt – und die gehen weiter, als es manchem Landespolitiker lieb ist. In der Formulierungshilfe, die unserer Redaktion vorliegt, werden bei einem Inzidenzwert über 100 unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens vorgeschlagen. Dabei soll es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle oder den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine.
Für Schülerinnen und Schüler ist eine Testpflicht im Gespräch. Erst ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen die Schulen schließen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will sich für die Durchsetzung starkmachen. Doch sie erhält auch massiven Gegenwind. Der kommt nicht nur aus der Opposition, sondern auch von der Justiz. Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, schreibt auf Facebook: „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus“, so der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld. Es gehe bei den Vorschlägen nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen „nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown“, rügte er. Gnisa nannte es eine „Nichtachtung der Justiz“, wenn ab 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden müssten – obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt worden sei.
In Bayern laufen die Freien Wähler Sturm gegen die bundeseinheitliche „Notbremse“. Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte der Passauer Neuen Presse, er habe „keine Lust, dieser Machtverlagerung von Bayern nach Berlin“zuzustimmen. „Der Bund soll sich bei der CoronaPolitik um die Dinge kümmern, für die er zuständig ist und wo er bisher versagt hat.“Was genau in dem Gesetz stehen soll, lesen Sie auf der Seite Politik.