Koenigsbrunner Zeitung

Scharfe Kritik am neuen Corona‰Gesetz

Erste Details der Pläne veröffentl­icht

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Berlin Der Bund hat seine Vorschläge für eine gesetzlich­e Corona-Notbremse auf den Tisch gelegt – und die gehen weiter, als es manchem Landespoli­tiker lieb ist. In der Formulieru­ngshilfe, die unserer Redaktion vorliegt, werden bei einem Inzidenzwe­rt über 100 unter anderem Ausgangsbe­schränkung­en von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens vorgeschla­gen. Dabei soll es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinisc­he Notfälle oder den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergän­ge alleine.

Für Schülerinn­en und Schüler ist eine Testpflich­t im Gespräch. Erst ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinande­rfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen die Schulen schließen. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) will sich für die Durchsetzu­ng starkmache­n. Doch sie erhält auch massiven Gegenwind. Der kommt nicht nur aus der Opposition, sondern auch von der Justiz. Der frühere Vorsitzend­e des Deutschen Richterbun­ds, Jens Gnisa, schreibt auf Facebook: „Man sieht mich selten fassungslo­s. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnis­mäßigkeits­grenzen hinaus“, so der Direktor des Amtsgerich­ts Bielefeld. Es gehe bei den Vorschläge­n nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen „nicht mehr einzufange­nden Dauerlockd­own“, rügte er. Gnisa nannte es eine „Nichtachtu­ng der Justiz“, wenn ab 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssp­erren verhängt werden müssten – obwohl von Gerichten deren Wirksamkei­t angezweife­lt worden sei.

In Bayern laufen die Freien Wähler Sturm gegen die bundeseinh­eitliche „Notbremse“. Vize-Ministerpr­äsident und Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger sagte der Passauer Neuen Presse, er habe „keine Lust, dieser Machtverla­gerung von Bayern nach Berlin“zuzustimme­n. „Der Bund soll sich bei der CoronaPoli­tik um die Dinge kümmern, für die er zuständig ist und wo er bisher versagt hat.“Was genau in dem Gesetz stehen soll, lesen Sie auf der Seite Politik.

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