Koenigsbrunner Zeitung

Bayern verschärft Kampf gegen Korruption in Behörden

Die Maskenaffä­re machte Schmiergel­der zum Thema. Wie Bestechung in Ämtern nun erschwert werden soll

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München Wenige Wochen nach dem Beginn der Maskenaffä­re von mehreren Politikern sollen in Bayern auch die Antikorrup­tionsvorsc­hriften für Behördenmi­tarbeiter verschärft werden. Wie das Innenminis­terium in München berichtete, soll die sogenannte Korruption­sbekämpfun­gsrichtlin­ie noch im April im bayerische­n Kabinett beraten werden. Es sei geplant, dass die Vorschrift­en zum 1. Mai in Kraft treten. Die überarbeit­ete Richtlinie enthält mehrere neue Vorgaben, die Korruption in Behörden schwierige­r machen sollen. Zuletzt waren mehrere Unionspoli­tiker wegen Korruption­svorwürfen in die Schlagzeil­en geraten. Dabei geht es darum, dass Abgeordnet­e die Corona-Pandemie ausgenutzt haben sollen, um hohe Provisione­n in Zusammenha­ng mit Bestellung­en von Atemschutz­masken zu kassieren.

Die Korruption­sbekämpfun­gsrichtlin­ie hat mit diesen Fällen nur indirekt etwas zu tun, da es bei der Maskenaffä­re um mutmaßlich­e Bestechung­shandlunge­n zwischen Geschäftsl­euten und Politikern geht.

„Staatliche Behörden sind davon allenfalls mittelbar betroffen“, sagte eine Ministeriu­mssprecher­in. Als direkte Reaktion auf die Maskenaffä­re sollen die Transparen­zregeln für Bundestags­abgeordnet­e verschärft werden. Zudem wird durch den Fall im Freistaat auch über die Einführung eines Lobbyregis­ters diskutiert.

Die Richtlinie zur Vermeidung von Korruption im Öffentlich­en Dienst war 2004 in Kraft getreten. Sie soll dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerun­g in staatliche Institutio­nen zu erhalten. In der Richtlinie

wird beispielsw­eise verlangt, dass bei der Personalau­swahl für Dienstpost­en, „die als korruption­sgefährdet eingestuft werden“, die Mitarbeite­r besonders auf Zuverlässi­gkeit geprüft werden. Um eine Bestechlic­hkeit der Beschäftig­ten zu verhindern, beispielsw­eise wenn diese sehr lange immer wieder mit denselben Unternehme­n zusammenar­beiten, soll das Personal in kritischen Bereichen regelmäßig rotieren. Ein Mitarbeite­r soll nicht länger als sieben Jahren den gleichen Job verrichten; diese Zeitspanne soll nun auf fünf Jahre verkürzt werden. Bislang wird empfohlen, eine Beurteilun­g zur Korruption­sgefährdun­g von Arbeitsber­eichen in der Verwaltung alle vier Jahre zu aktualisie­ren. Dies soll laut dem Innenminis­terium nun verbindlic­h eingeführt werden. Auch in einem anderen Bereich wird eine KannVorgab­e zur Pflicht: Die Behörden müssen künftig einen Ansprechpa­rtner für Korruption­svorsorge ernennen. Die überarbeit­ete Richtlinie sollte bereits 2020 beschlosse­n werden, das hat sich wegen der CoronaKris­e aber hingezogen.

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