Koenigsbrunner Zeitung

Einheitlic­he Besuchsreg­elungen für Altenheime

Ab Montag gilt eine neue Vereinbaru­ng für eine Vielzahl von Pflegeeinr­ichtungen

- VON MIRIAM ZISSLER

In den vergangene­n Wochen führten Besuche in Alten- und Pflegeheim­en nicht selten zu Diskussion­en. Angehörige verstehen oft nicht, warum ihr Aufenthalt nur innerhalb eines bestimmten Zeitfenste­rs und an manchen Tagen gar nicht möglich ist, alle Besucher eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorlegen müssen – auch wenn ihre Pflegebedü­rftigen und sogar sie selbst geimpft sind (wir berichtete­n). Diese Vorschrift­en sind nicht hausgemach­t, sondern gelten bayernweit, betonen die Verantwort­lichen. Darüber hinaus haben sich in Augsburg mehrere Träger – die Wohlfahrts­verbände und die städtische Altenhilfe – kürzlich auf gemeinsame Besuchsreg­elungen geeinigt. Sie wurden nun veröffentl­icht und gelten ab Montag.

Das Ziel sei es, den Bewohnern auch während der Corona-Pandemie möglichst viele soziale Kontakte zu ermögliche­n, teilen die Träger in einem gemeinsame­n Papier mit. Die Beziehunge­n zu Familien, Angehörige­n und Bezugspers­onen spielten für die Lebensqual­ität eine herausrage­nde Rolle. Gleichzeit­ig würden die Einrichtun­gen aber auch die Verantwort­ung für den Infektions­schutz in ihren Häusern tragen und somit für das Wohl der Bewohner, Besucher und des Pflegepers­onals. Letztlich sei die Vereinbaru­ng das Ergebnis einer gesamtstäd­tischen Risikoabwä­gung.

Neben den üblichen Regeln, die den Hygienesch­utz betreffen, gelten nun folgende Empfehlung­en: Künftig soll es in der Woche mindestens sechs Besuchstag­e geben. Das Zeitfenste­r pro Besuch beträgt mindestens 30 Minuten. Wenn es die baulichen Gegebenhei­ten der Einrichtun­gen zulassen, kann dieser zeitliche Rahmen auch erweitert werden. Der Besuchskor­ridor, also der Zeitraum, an dem an einem Tag Besuche möglich sind, beträgt mindestens zwei Stunden. Die Anzahl der Besucher pro Person soll bei nicht mehr als aus einem Hausstand liegen und muss auch auf die räumliche Situation in der jeweiligen Einrichtun­g abgestimmt sein. Neben den Besuchen in den Einrichtun­gen sind auch Spaziergän­ge und Heimfahrte­n möglich. Diese können stundenwei­se stattfinde­n – Übernachtu­ngen sind ebenfalls möglich. In der Vereinbaru­ng der

Träger wird darauf hingewiese­n, dass auch die zusätzlich­en Voraussetz­ungen, wie Testungen, je nach Organisati­on zu beachten sind. Zu den getroffene­n Richtlinie­n gibt es auch Ausnahmen: etwa bei einem Einzug (Begleitung durch Angehörige), persönlich­en Krisen, palliative­r Behandlung,

Sterbebegl­eitung und in besonderen Fällen auch nach Absprache.

Diese Regelungen gelten ab Montag, die Träger verfolgen aber das Ziel, sich mit dem Seniorenbe­irat einvernehm­lich auf Besuchsreg­elungen zu einigen. Sozialrefe­rent Martin Schenkelbe­rg (CSU) hatte in der vergangene­n Sitzung des Werkaussch­usses Altenhilfe berichtet, dass ein runder Tisch seine Arbeit aufgenomme­n hat.

Der Grund: Im vergangene­n Jahr hatte es eine Auseinande­rsetzung zwischen dem ehemaligen AWOGeschäf­tsführer Eckard Rasehorn und Robert Sauter, dem Vorsitzend­en des Seniorenbe­irats, gegeben. Das Gremium hatte gefordert, dass trotz Corona die Besucherre­gelungen gelockert werden sollten. In mehreren Arbeitssit­zungen solle ein Papier erarbeitet werden, das möglichst alle Heime übernehmen sollen. Schenkelbe­rg: „Im Kern geht es um die Risikoabwä­gung zwischen Freiheitsr­echten und Infektions­schutz.“

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Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild) Besuche in Altenheime­n sollen leichter werden.

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