Einheitliche Besuchsregelungen für Altenheime
Ab Montag gilt eine neue Vereinbarung für eine Vielzahl von Pflegeeinrichtungen
In den vergangenen Wochen führten Besuche in Alten- und Pflegeheimen nicht selten zu Diskussionen. Angehörige verstehen oft nicht, warum ihr Aufenthalt nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters und an manchen Tagen gar nicht möglich ist, alle Besucher eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorlegen müssen – auch wenn ihre Pflegebedürftigen und sogar sie selbst geimpft sind (wir berichteten). Diese Vorschriften sind nicht hausgemacht, sondern gelten bayernweit, betonen die Verantwortlichen. Darüber hinaus haben sich in Augsburg mehrere Träger – die Wohlfahrtsverbände und die städtische Altenhilfe – kürzlich auf gemeinsame Besuchsregelungen geeinigt. Sie wurden nun veröffentlicht und gelten ab Montag.
Das Ziel sei es, den Bewohnern auch während der Corona-Pandemie möglichst viele soziale Kontakte zu ermöglichen, teilen die Träger in einem gemeinsamen Papier mit. Die Beziehungen zu Familien, Angehörigen und Bezugspersonen spielten für die Lebensqualität eine herausragende Rolle. Gleichzeitig würden die Einrichtungen aber auch die Verantwortung für den Infektionsschutz in ihren Häusern tragen und somit für das Wohl der Bewohner, Besucher und des Pflegepersonals. Letztlich sei die Vereinbarung das Ergebnis einer gesamtstädtischen Risikoabwägung.
Neben den üblichen Regeln, die den Hygieneschutz betreffen, gelten nun folgende Empfehlungen: Künftig soll es in der Woche mindestens sechs Besuchstage geben. Das Zeitfenster pro Besuch beträgt mindestens 30 Minuten. Wenn es die baulichen Gegebenheiten der Einrichtungen zulassen, kann dieser zeitliche Rahmen auch erweitert werden. Der Besuchskorridor, also der Zeitraum, an dem an einem Tag Besuche möglich sind, beträgt mindestens zwei Stunden. Die Anzahl der Besucher pro Person soll bei nicht mehr als aus einem Hausstand liegen und muss auch auf die räumliche Situation in der jeweiligen Einrichtung abgestimmt sein. Neben den Besuchen in den Einrichtungen sind auch Spaziergänge und Heimfahrten möglich. Diese können stundenweise stattfinden – Übernachtungen sind ebenfalls möglich. In der Vereinbarung der
Träger wird darauf hingewiesen, dass auch die zusätzlichen Voraussetzungen, wie Testungen, je nach Organisation zu beachten sind. Zu den getroffenen Richtlinien gibt es auch Ausnahmen: etwa bei einem Einzug (Begleitung durch Angehörige), persönlichen Krisen, palliativer Behandlung,
Sterbebegleitung und in besonderen Fällen auch nach Absprache.
Diese Regelungen gelten ab Montag, die Träger verfolgen aber das Ziel, sich mit dem Seniorenbeirat einvernehmlich auf Besuchsregelungen zu einigen. Sozialreferent Martin Schenkelberg (CSU) hatte in der vergangenen Sitzung des Werkausschusses Altenhilfe berichtet, dass ein runder Tisch seine Arbeit aufgenommen hat.
Der Grund: Im vergangenen Jahr hatte es eine Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen AWOGeschäftsführer Eckard Rasehorn und Robert Sauter, dem Vorsitzenden des Seniorenbeirats, gegeben. Das Gremium hatte gefordert, dass trotz Corona die Besucherregelungen gelockert werden sollten. In mehreren Arbeitssitzungen solle ein Papier erarbeitet werden, das möglichst alle Heime übernehmen sollen. Schenkelberg: „Im Kern geht es um die Risikoabwägung zwischen Freiheitsrechten und Infektionsschutz.“