Mann soll jede Menge Drogen gelagert haben
Er soll einem Dealer bei Drogengeschäften geholfen und in seiner Wohnung Amphetamine aufbewahrt haben. Dafür muss sich ein Mann aus dem südlichen Landkreis nun vor Gericht verantworten.
Landkreis Augsburg. Ein Mann soll einem Dealer bei dessen Drogengeschäften geholfen und in seiner Wohnung jede Menge Drogen gebunkert haben. Dafür musste er sich nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Beihilfe zum unerlaubten Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Konkret legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, ein Kilogramm Amphetamine in seiner Wohnung gelagert und in kleinere Mengen verpackt zu haben, damit sie der Dealer anschließend weiterverkaufen konnte. Als Gegenleistung soll der Mann aus dem südlichen Landkreis kleinere Mengen des Amphetamins erhalten haben.
Doch ganz so einfach war die Situation offenbar nicht. Denn eigentlich waren rund drei Kilogramm Drogen im Spiel, die von zwei Dealern Anfang 2019 verteilt wurden. Die beiden Männer wurden bereits verurteilt, weil sie einen Teil der Amphetamine bei sich gelagert und weiterverkauft hatten. Nun ging es um die Frage, ob auch der Angeklagte daran beteiligt war und einen Teil der illegalen Substanzen in seiner Wohnung aufbewahrte.
Es war bereits die zweite Verhandlung zu dem Fall, doch die genauen Umstände konnten bis zum Schluss nicht geklärt werden. Einer der beiden Dealer, der im Maßregelvollzug sitzt, wurde mit Handschellen als Zeuge vorgeführt. Der 32-Jährige behauptete, den Angeklagten nicht zu kennen. Er habe den Mann, bei dem er einen Teil des
Amphetamins zwischengelagert hatte, nur einmal getroffen und dabei selbst unter Drogen gestanden. „Ich kann nicht mit gutem Gewissen sagen, dass es er war“, erklärte er mit Blick auf den Angeklagten.
Wie genau die Drogen verteilt wurden, konnte der 32-Jährige auch nicht genau rekonstruieren. „Ihre Aussagen widersprechen dem, was Sie damals bei der polizeilichen Vernehmung gesagt haben“, erklärte
Richterin Rita Greser. Wie viel von den Drogen er selbst verkauft habe, wollte der Verteidiger wissen. „Lesen Sie es doch in den Akten nach“, erklärte der Zeuge, woraufhin Richterin Greser ihn ermahnte, nicht so frech zu sein, sondern die Frage zu beantworten.
Der Angeklagte selbst nahm zu den Vorwürfen keine Stellung. Das Gericht konnte nicht eindeutig nachweisen, dass er einen Teil der
Drogen gelagert hatte. „Da hat auch die Polizei bei ihren Ermittlungen ordentlich gemurkst“, sagte Greser. Denn offenbar wurde die Wohnung des Angeklagten nicht direkt durchsucht, nachdem die beiden Dealer aufgeflogen waren. Erst später durchsuchten die Beamten die Räume des Angeklagten, fanden aber nur eine geringe Menge an Drogen.
Am Ende verurteilte Richterin Greser den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Der Mann erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro. Positiv wertete das Gericht, dass bislang keine Eintragungen oder Vorstrafen gegen ihn vorlagen.
Hinsichtlich des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte freigesprochen. Es gebe drei verschiedene Versionen, wie die Drogen verteilt wurden. Die Polizei habe nicht das gemacht, was sie hätte tun müssen, und die Angaben seien insgesamt zu wage, argumentierte die Richterin.