Koenigsbrunner Zeitung

Mann soll jede Menge Drogen gelagert haben

Er soll einem Dealer bei Drogengesc­häften geholfen und in seiner Wohnung Amphetamin­e aufbewahrt haben. Dafür muss sich ein Mann aus dem südlichen Landkreis nun vor Gericht verantwort­en.

- VON FELICITAS LACHMAYR

Landkreis Augsburg. Ein Mann soll einem Dealer bei dessen Drogengesc­häften geholfen und in seiner Wohnung jede Menge Drogen gebunkert haben. Dafür musste er sich nun vor dem Augsburger Amtsgerich­t verantwort­en. Der Vorwurf: Beihilfe zum unerlaubte­n Besitz und Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln.

Konkret legte ihm die Staatsanwa­ltschaft zur Last, ein Kilogramm Amphetamin­e in seiner Wohnung gelagert und in kleinere Mengen verpackt zu haben, damit sie der Dealer anschließe­nd weiterverk­aufen konnte. Als Gegenleist­ung soll der Mann aus dem südlichen Landkreis kleinere Mengen des Amphetamin­s erhalten haben.

Doch ganz so einfach war die Situation offenbar nicht. Denn eigentlich waren rund drei Kilogramm Drogen im Spiel, die von zwei Dealern Anfang 2019 verteilt wurden. Die beiden Männer wurden bereits verurteilt, weil sie einen Teil der Amphetamin­e bei sich gelagert und weiterverk­auft hatten. Nun ging es um die Frage, ob auch der Angeklagte daran beteiligt war und einen Teil der illegalen Substanzen in seiner Wohnung aufbewahrt­e.

Es war bereits die zweite Verhandlun­g zu dem Fall, doch die genauen Umstände konnten bis zum Schluss nicht geklärt werden. Einer der beiden Dealer, der im Maßregelvo­llzug sitzt, wurde mit Handschell­en als Zeuge vorgeführt. Der 32-Jährige behauptete, den Angeklagte­n nicht zu kennen. Er habe den Mann, bei dem er einen Teil des

Amphetamin­s zwischenge­lagert hatte, nur einmal getroffen und dabei selbst unter Drogen gestanden. „Ich kann nicht mit gutem Gewissen sagen, dass es er war“, erklärte er mit Blick auf den Angeklagte­n.

Wie genau die Drogen verteilt wurden, konnte der 32-Jährige auch nicht genau rekonstrui­eren. „Ihre Aussagen widersprec­hen dem, was Sie damals bei der polizeilic­hen Vernehmung gesagt haben“, erklärte

Richterin Rita Greser. Wie viel von den Drogen er selbst verkauft habe, wollte der Verteidige­r wissen. „Lesen Sie es doch in den Akten nach“, erklärte der Zeuge, woraufhin Richterin Greser ihn ermahnte, nicht so frech zu sein, sondern die Frage zu beantworte­n.

Der Angeklagte selbst nahm zu den Vorwürfen keine Stellung. Das Gericht konnte nicht eindeutig nachweisen, dass er einen Teil der

Drogen gelagert hatte. „Da hat auch die Polizei bei ihren Ermittlung­en ordentlich gemurkst“, sagte Greser. Denn offenbar wurde die Wohnung des Angeklagte­n nicht direkt durchsucht, nachdem die beiden Dealer aufgefloge­n waren. Erst später durchsucht­en die Beamten die Räume des Angeklagte­n, fanden aber nur eine geringe Menge an Drogen.

Am Ende verurteilt­e Richterin Greser den Angeklagte­n wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln. Der Mann erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätze­n zu jeweils 20 Euro. Positiv wertete das Gericht, dass bislang keine Eintragung­en oder Vorstrafen gegen ihn vorlagen.

Hinsichtli­ch des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubte­n Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln wurde der Angeklagte freigespro­chen. Es gebe drei verschiede­ne Versionen, wie die Drogen verteilt wurden. Die Polizei habe nicht das gemacht, was sie hätte tun müssen, und die Angaben seien insgesamt zu wage, argumentie­rte die Richterin.

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Foto: Martin Schutt, dpa Um chemische Drogen im Kilobereic­h ging es bei einer Verhandlun­g vor dem Amts‰ gericht in Augsburg.

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