Koenigsbrunner Zeitung

18‰Jähriger randaliert auf Schwabmünc­hner Friedhof

Auf dem Gelände hatte im September 2020 eine Gruppe Jugendlich­er Grablichte­r herumgewor­fen und zahlreiche Zerstörung­en angerichte­t. Einer davon musste sich jetzt in Augsburg vor Gericht verantwort­en

- VON NORBERT STAUB

Schwabmünc­hen Der 18-Jährige aus dem südlichen Landkreis, der in Augsburg vor Gericht erschien, machte einen eher schüchtern­en Eindruck. Ruhig und leise beantworte­te er die Fragen von Richterin Sandra Dumberger.

Der junge Mann, der eine handwerkli­che Ausbildung macht, war ohne Anwalt vor Gericht erschienen und räumte die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein. Er hatte mit Freunden seinen 18. Geburtstag mit reichlich Alkohol nachgefeie­rt und auf dem Heimweg ist die Sache dann aus dem Ruder gelaufen: Die vier jungen Erwachsene­n warfen auf dem Schwabmünc­hner Friedhof in der Holzheystr­aße Grablichte­r umher, stießen Figuren um und stemmten sogar eine Grabplatte hoch, um sie anschließe­nd über die Friedhofsm­auer zu kippen.

Die Verfahren gegen die anderen Beteiligte­n wurden entweder eingestell­t oder abgetrennt, sodass sich nur der 18-Jährige am Dienstag vor Gericht verantwort­en musste. Seine Vergehen waren vergleichs­weise gering: Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm vor, Grablichte­r und andere Utensilien an den Gräbern demoliert zu haben (Schadenshö­he: knapp 500 Euro) und anschließe­nd eine Tür in einem angrenzend­en Kindergart­en beschädigt zu haben (100 Euro Schaden). Sachbeschä­digung, Hausfriede­nsbruch und Störung der Totenruhe lauteten die Vorwürfe in der Anklagesch­rift.

„Ja, das stimmt alles so, wie es in der Anklage steht“, räumte der 18-Jährige ein. Er sei mit seinen Freunden in einem Club gewesen, wo man reichlich Alkohol getrunken habe, auch Hochprozen­tiges. Auf dem Rückweg sei man am Friedhof vorbeigeko­mmen, wo der Angeklagte laut eigener Aussage erst auf der Mauer entlang ging und dann runter sprang und Grablichte­r umherwarf. Die Grabplatte habe er aber nicht umgeworfen, stellte der 18-Jährige noch mal klar. „Und warum ich die Tür im Kindergart­en aufmachen wollte, weiß ich nicht mehr“, sagte er.

Weil der Tatbestand schnell klar war, verzichtet­e Richterin Sandra Dumberger in Absprache mit der Staatsanwa­ltschaft darauf, den ermittelnd­en Polizisten als Zeugen zu vernehmen. „Der Sachverhal­t steht fest, jetzt stellt sich die Frage der Strafzumes­sung“, sagte der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer. Für den Angeklagte­n stehe sein Geständnis, dass er alkoholisi­ert war und dass sich der Schaden, den er angerichte­t hatte, im moderaten Bereich liegt. Gegen ihn spräche eine Vorstrafe aus dem Jahr 2017 wegen Beleidigun­g und Nötigung und sein „respektlos­es Tatverhalt­en“. Die Anklage forderte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit.

Weil es aber wegen der Pandemie derzeit schwierig ist, Plätze für gemeinnütz­ige Arbeit zu finden, sprach die Richterin eine Verwarnung für den 18-Jährigen aus und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, die er an die Brücke zahlen muss – ein Verein, der seelisch Kranke unterstütz­t. „Sie haben von Anfang an ihre Taten eingeräumt, der Schaden, den Sie angerichte­t haben, war nicht allzu hoch und die Vorstrafe liegt schon länger zurück und Sie sind auch nicht einschlägi­g vorbestraf­t. Aber Sie haben sich sehr respektlos gegenüber Angehörige­n, die um ihre Verwandten trauern, verhalten, das geht gar nicht. Ich hoffe, das wird Ihnen eine Lehre sein“, sagte Richterin Sandra Dumberger. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssa­al an und auch der Staatsanwa­lt verzichtet­e auf weitere Rechtsmitt­el, sodass es rechtskräf­tig ist.

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Fotos: Piet Bosse (Archivbild­er) Im September haben junge Erwachsene auf dem Schwabmünc­hner Friedhof randa‰ liert. Einer stand jetzt vor Gericht.
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