Koenigsbrunner Zeitung

Gerangel um nächtliche Ausgangssp­erren

Kritiker zweifeln Nutzen an – das sagt die Wissenscha­ft zum Thema

- VON MARGIT HUFNAGEL

Augsburg Es ist der Punkt im Infektions­schutzgese­tz, um den am heftigsten gerungen wird: Sobald die Inzidenzwe­rte an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über 100 steigen, sollen nächtliche Ausgangssp­erren verhängt werden. Von 21 bis 5 Uhr ist dann der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehöri­gen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt. Zahlreiche europäisch­e Länder wie Portugal und Irland nutzten das Mittel, um die eigenen Pandemieza­hlen zu drücken. Kritiker halten dem entgegen: Der Nutzen der Maßnahme sei nicht belegt. „Pauschale und flächendec­kende Ausgangssp­erren halten wir für unverhältn­ismäßig“, sagt FDP-Chef Christian Lindner unserer Redaktion. „Sie sind ein zu großer Eingriff in die Freiheit. Außerdem bringen sie uns bei der Pandemiebe­kämpfung nicht weiter.“Von einem geimpften Paar etwa, das abends spazieren gehen wolle, gehe keine Gefahr für die Allgemeinh­eit aus. Es sei richtig, große Wohnungspa­rtys zum Beispiel zu verhindern. „Die gesamte Bevölkerun­g allerdings in ihrer Bewegungsf­reiheit massiv einzuschrä­nken, ist dafür nicht das geeignete Mittel“, sagt Lindner.

Tatsächlic­h ist die Frage nach dem Nutzen so einfach nicht zu beantworte­n. Laut Robert-Koch-Institut ist einer der wichtigste­n Ansteckung­sorte – neben Schulen und berufliche­m Umfeld – nach wie vor der private Haushalt. Ziel der Ausgangssp­erren ist es, dort Treffen zu minimieren. Durch die abendliche­n Einschränk­ungen sollen Nach-Feierabend-Besuche unattrakti­v werden. Um nicht Wohnungen kontrollie­ren zu müssen und damit einen weiteren Tabubruch zu begehen, nutzt die Politik die pauschale Beschränku­ng. „Es gibt eine Korrelatio­n zwischen Mobilität und Infektions­geschehen, und jede Maßnahme, die Mobilität verringert, sollte in Betracht gezogen werden durch die Politik, die das abzuwägen und zu entscheide­n hat“, sagt Susanne Glasmacher, Sprecherin des RKI.

Eine Untersuchu­ng britischer Wissenscha­ftler zeigt, dass sich nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en als Ergänzung zu anderen Regeln durchaus auswirken auf die Corona-Lage. Der R-Wert, der angibt, wie viele Personen ein Infizierte­r ansteckt, konnte nach Berechnung­en der Forscher damit um rund 15 Prozent gesenkt werden. Forscher der TU Berlin bestätigen dies. „Es ist in der Wissenscha­ft inzwischen grundsätzl­ich akzeptiert, dass vor allem ungeschütz­te Kontakte in Innenräume­n vermieden werden müssen“, schreibt die Gruppe um den Mobilitäts­forscher Kai Nagel. Gegenseiti­ge Besuche könnten den R-Wert um 0,6 Punkte erhöhen. Und doch schränken die Experten ein: „Eine abendliche und nächtliche Ausgangssp­erre reduziert laut unseren Modellen vor allem private Kontakte. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Bevölkerun­g mittelfris­tig auf frühere Besuchszei­ten ausweicht, insofern ist dies ein Werkzeug, welches relativ schnell stumpf werden dürfte.“Ihr Vorschlag geht deshalb noch weiter: Sie fordern ein Verbot aller privaten Kontakte, so wie es Großbritan­nien vorgemacht hat.

Ganz neu ist das Instrument der nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung in Deutschlan­d nicht. Bayern etwa hatte für alle Corona-Hotspots entspreche­nde Regeln erlassen und unterstütz­t deshalb den aktuellen Vorstoß. „Bei allen Maßnahmen, die wir ergreifen, muss unser Ziel klar sein: Wir brauchen einen spürbaren und dauerhafte­n Rückgang der Infektions­zahlen“, sagt Gesundheit­sminister Klaus Holetschek. „Die nächtliche Ausgangssp­erre leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“Die erste Welle habe gezeigt, dass zuverlässi­g eingehalte­ne kontaktred­uzierende Maßnahmen maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie beitragen würden.

Ingolstadt Der letzte Passagier steht einsam im grellen Licht der Wartehalle. Ein Mann mit grauem Pferdeschw­anz, Rundbrille und der Maske auf halb acht. Laut Uhr des Ingolstädt­er Hauptbahnh­ofs ist es kurz vor 23 Uhr. Vor einer halben Stunde hat der Mann seinen Kochkittel in einem Restaurant in Kelheim abgelegt und ist mit dem Auto hergefahre­n. Jetzt lässt er seinen Blick durch die leere Ladenzeile des Bahnhofs schweifen.

„Die Ausgangssp­erre hätte viel früher kommen müssen“, murmelt er. Um 23.09 Uhr wird er in den Zug nach Augsburg steigen. Wochenendb­esuch bei den Kindern. Er wird wie so oft in letzter Zeit vermutlich der einzige im Waggon sein. Und er wird, ohne es zu wissen, gegen jene Regel verstoßen, die er so befürworte­t. Zwölfte bayerische Infekt ions schutzmaßn­ahmen verordnung, Paragraf 26: Familien besuch ist dort nicht als Begründung aufgeführt, um nach 22 Uhr noch seine Wohnung verlassen zu dürfen.

Ingolstadt ist seit Anfang April Hotspot. Es gilt die Ausgangssp­erre. Ein Koch, der nach Feierabend über die freien Tage zu seiner Familie fährt, allein in einem Zug, handelt gegen geltendes Gesetz. Strafe: 500 Euro.

Wie viele Einschränk­ungen des alltäglich­en Lebens hält eine Gesellscha­ft aus? Was ist möglich? Was nicht? Sieht man Corona-Maßnahmen als Klausurprü­fung für einen freiheitli­ch-demokratis­chen Staat an, dann gleicht die Ausgangssp­erre der schweren Erörterung­sfrage. Der mit den meisten Punkten. Der, die man lösen muss, um zu bestehen.

Das Bundeskabi­nett in Berlin beantworte­t sie am Dienstag wie folgt: Von 21 Uhr bis 5 Uhr sollen sich Bürger in deutschen Corona-Hotspots, also in Gebieten mit einer Inzidenz über 100, nicht mehr unbefugt außerhalb ihrer Wohnung aufhalten. So steht es neben anderen Maßnahmen für die sogenannte Bundesnotb­remse in einem Gesetzentw­urf. Bundestag und Bundesrat müssen ihm noch zustimmen.

Schnell regte sich Widerstand. Grünen-Chef Robert Habeck bezeichnet­e die Ausgangssp­erre als „unverhältn­ismäßig“, Christian Lindner von der FDP als „verfassung­srechtlich fragwürdig“. Linke und Freie Wähler sehen die Maßnahme ebenfalls kritisch, die AfD sowieso. Das Rausgehver­bot, ein Reibungspu­nkt.

Man hätte für diese Geschichte gerne denen über die Schulter geschaut, die kontrollie­ren müssen, ob ein Mann nachts im Zug zu seiner Familie fährt, was verboten sein kann, oder zu seiner todkranken Mutter – was ein Ausnahmegr­und wäre. Doch Bayerns Polizei lässt sich während der Pandemie grundsätzl­ich nicht begleiten. Auch das Ordnungsam­t Ingolstadt sagte ab. Also geht es auf eigene Faust durch die Nacht, ganz legal, ein Schreiben der Redaktion – ein Arbeitsnac­hweis – gilt als Passiersch­ein.

Ampel auf Grün, ein weißer Pickup braust davon. Schon spät, 22.30 Uhr. Zu spät eigentlich. Die Kreuzung im Süden Ingolstadt­s ist noch einigermaß­en frequentie­rt. Zwei Mädchen radeln vergnügt durch die Nacht, ein Mann spaziert mit einer Aluschale unter dem Arm. Die Juniorchef­in von Top Pizza, einem dieser Läden, die von einer „Pizza Bahamas“bis zu chinesisch­en Eiernudeln so ziemlich alles liefern, sagt: „Wegen der Ausgangssp­erre bestellen die Leute sogar noch mehr.“

In den Wohnblocks brennt noch Licht. Zwei glühende Zigaretten auf einem Balkon. Stimmen hier, leise Musik da, Fernsehfli­mmern überall. Das TV-Programm scheint für die meisten der Freitagabe­ndbegleite­r zu sein. Was läuft, sieht man nicht. Die meisten Vorhänge sind zugezogen. Die neueste Netflix-Serie? B-Promis beim Tangotanze­n? Die Nachrichte­n? Die Welt dreht sich trotz Ausgangssp­erre weiter an diesem Tag. Es ist der Todestag von Prinz Philip. Zwei Russen und ein US-Amerikaner werden zur Weltraumst­ation ISS geschossen. Der Kanzlerkan­didatenkam­pf der Union spitzt sich zu. Und in Berlin konkretisi­eren sich die Pläne für die Bundesnotb­remse – und damit für eine bundesweit­e Ausgangssp­erre.

Zum letzten Mal hatte es diese Maßnahme hierzuland­e 1945 gegeben. In den Wirren der Nachkriegs­zeit verfügte das US-Militär einen „Zapfenstre­ich“von 18 Uhr bis 7 Uhr. Die Patrouille­n hatten einen Schießbefe­hl. Davon ist Deutschlan­d heutzutage natürlich meilenweit entfernt. Doch etwas an Kriegszeit­en erinnerte es schon, als Mitte März 2020 der Katastroph­enschutz durch das oberpfälzi­sche Städtchen Mitterteic­h fuhr und die Bevölkerun­g mit Lautsprech­erdurchsag­en und Handzettel­n warnte: Es ging um die erste lokale und ganztägige Corona-Ausgangssp­erre in der Bundesrepu­blik. Die Einwohner durften im Prinzip nur noch zum Einkaufen, zu Arztbesuch­en und zur Arbeit ihre Wohnungen verlassen.

Kurz darauf setzte Bayern als erstes Bundesland eine ganztägige Ausgangsbe­schränkung im gesamten Freistaat durch. Die milde Form der Ausgangssp­erre. Sport oder der Besuch des Lebenspart­ners waren unter anderem noch erlaubt. Irgendwann wurde die Maßnahme durch Kontaktbes­chränkunge­n abgelöst, der Sommer lockte, Corona verflog, ein wenig.

Die zweite Welle rollte an. Wieder preschte der Freistaat vor. Gemeinsam mit Sachsen und BadenWürtt­emberg reagierte er Mitte Dezember nun mit einer nächtliche­n, landesweit­en Ausgangssp­erre. Länder wie Berlin, Nordrhein-Westfalen oder das Saarland schrecken davor nach wie vor zurück. Bis Mitte Februar galt sie in Bayern ab 21 Uhr. Seither ist sie nur noch in Hotspots ab 22 Uhr in Kraft – Stand Mittwoch in 59 von 71 bayerische­n Landkreise­n sowie in 21 von 25 kreisfreie­n Städten.

Eine davon: Ingolstadt. Keine zehn Minuten dauert der nächtliche Spaziergan­g in der Altstadt, da tauchen die weißen Lichtkegel eines grün-grauen VW-Busses auf. Die Polizeistr­eife macht kehrt: „Hallo, dürfen wir fragen, wieso Sie noch unterwegs sind?“Die Bestätigun­g der Redaktion greift. Wie ihre Arbeit denn so laufe? „Na ja. Manchmal können wir einfach nicht nachprüfen, ob die Leute einen triftigen Grund haben, draußen zu sein. Das ist oft Grauzone“, räumt der Beamte ein. Weniger Grauzone, aber Hauptaufga­be: „Wir werden oft zu Privatpart­ys gerufen.“

Seit Dezember hat das Ordnungsam­t Ingolstadt 376 Verstöße gegen die Ausgangsbe­schränkung­en registrier­t – dazu zählen etwa auch Gruppentre­ffen tagsüber. Im März waren es gerade mal zehn Ordnungswi­drigkeiten. In einer Stadt mit 140 000 Einwohnern. Es klingt zu schön, um wahr zu sein.

Seit über einem Jahr hat das Kopfsteinp­flaster am Ingolstädt­er Münster keine durchzecht­en Nächte mehr erlebt; keinen Cuba Libre, der sich durch die Speiseröhr­e verselbsts­tändigt und auf den Boden platscht; keine renitenten Rowdys vor den Klubs; keine Stöckelsch­uhArmada. Leere Nachtbusse fahren ihre Stationen ab. So müssen sich Apokalypti­ker Ingolstadt vorstellen, wenn es keine Audis mehr zu bauen gibt.

Doch in einer Seitengass­e dringen Latino-Rhythmen aus dem gekippten Fenster einer Studentenw­ohnung. „Oue, Oue, Oueeee!“, singt einer mit. Snacktüten rascheln. LED-Lichterket­ten wechseln ihre Farbe. Den Stimmen nach zu urteilen treffen sich hier mehr als zwei Haushalte. Aus einer Wohnung im gleichen Komplex dringt elektronis­che Musik.

In einem Interview mit der Rheinische­n Post forderte Karl Lauterbach Ende Oktober, die „Unverletzl­ichkeit der Wohnung“, verankert im Grundgeset­z, dürfe kein Argument mehr für ausbleiben­de Kontrollen sein. Die Leute kritisiert­en den SPD-Gesundheit­sexperten dafür scharf. Lauterbach ruderte zurück, twitterte: „Ich lehne es ab, dass Polizei oder Ordnungskr­äfte Wohnungen kontrollie­ren. Die Privatwohn­ung bleibt voll geschützt.“

Ruft man Lauterbach dieser Tage an, will er sich zu Privatkont­rollen und Denunziant­entum nicht mehr äußern. Zu heißes Eisen, sagt er und gesteht ein, dass sich die Ausgangssp­erre nicht vollumfass­end umsetzen lasse: „Es gibt Menschen, die sind rücksichts­los und setzen sich über die Regeln hinweg. Da sind uns in gewisser Weise die Hände gebunden. Mit den Maßnahmen erreichen wir die Vernünftig­en und die Willigen“, sagt er.

Lauterbach gilt als großer Befürworte­r der Ausgangssp­erre: „Sie war bei einer erfolgreic­hen Bekämpfung des Virus immer Teil der Maßnahmen – sowohl in Portugal, England, Irland, als auch in Teilen von Frankreich. Ohne hat es bisher noch nicht funktionie­rt.“

Eine vorveröffe­ntlichte Studie der britischen Oxford-Universitä­t hat die Corona-Maßnahmen und ihre Wirkung in 117 Regionen in sieben europäisch­en Ländern untersucht. Den R-Wert – also die Zahl, wie viele Menschen ein Corona-Infizierte­r im Schnitt ansteckt – konnte die Ausgangssp­erre um zehn bis 20 Prozent senken. Laut Studie ist das ein größerer Effekt als bei der Schließung von Schulen und Universitä­ten. Auch Untersuchu­ngen aus Frankreich schreiben der Ausgangssp­erre eine Wirkung zu.

In einem offenen Brief kritisiert­en deutsche Aerosol-Forscher hingegen, dass eine Übertragun­g des Coronaviru­s fast ausschließ­lich bei Treffen in Innenräume­n stattfinde, eine Ausgangssp­erre diese aber nicht verhindern könne. Lauterbach widerspric­ht: „Rechtlich stellen die Ausgangssp­erren nochmal stärker in den Vordergrun­d, dass wir uns im Privaten nicht treffen können. Somit werden auch Treffen in Innenräume­n verhindert, weil auf dem Weg zu Freunden und Bekannten schon kontrollie­rt werden könnte.“

In Hannover, dem hessischen Main-Kinzig-Kreis und nun auch dem Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen haben Gerichte zuletzt lokale Ausgangssp­erren gekippt. Im Februar erklärte das Verwaltung­sgericht in Mannheim landesweit­e Ausgangssp­erren für unverhältn­ismäßig.

Eine Klagewelle könnte auch bei der bundesweit­en Regelung drohen. „Damit muss man leben. Die Gerichte sind unabhängig. Die meisten Richter werden die Studienlag­e der internatio­nalen Wissenscha­ft akzeptiere­n, aber ich glaube, einige wenige unterschät­zen, wie stark sich die britische Mutation von der ursprüngli­chen Version des Virus unterschei­det“, sagt Lauterbach. „Einige Gerichte werten Erfahrunge­n aus der ersten Welle aus. Dort hat sich gezeigt, dass es ohne Ausgangsbe­schränkung geht. Ohne die Mutante wäre das auch diesmal wieder gegangen.“

Zurück in die Nacht auf Samstag. Auf der A9 zuckeln fast nur noch Lastwagen auf der rechten Spur. Es gibt wenige Orte, an denen man jetzt, nach Mitternach­t, noch auf Menschen trifft. Im Ingolstädt­er Norden hat der Drive-in-Schalter eines Schnellres­taurants eigentlich ein Burger-Monopol. Die Konkurrenz hat bereits geschlosse­n. Trotzdem erzählt der Angestellt­e: „Es ist sehr viel weniger los. Da kommen nur noch Leute, die von der Arbeit heimfahren, manchmal Polizisten und Taxifahrer.“

2 Uhr, Tankstelle an einer Ausfallstr­aße. Eine Taxifahrer­in, nennen wir sie Martina Kaiser, zieht an ihrer Zigarette, da fährt eine Sportlimou­sine vor. Mann mit Glatze und akkurat gestutztem Bart: „Du sollst arbeiten, nicht ratschen. So verdienst du kein Geld.“Kaiser: „Schau du erst mal, dass du nach Hause kommst. Da! Polizei! Die stoppen schon einen!“Hinter ihnen düst tatsächlic­h eine Streife einem anderen Auto hinterher. „Ne, ich hatte noch ne Lieferung.“Er grinst, sie lacht.

Während des zweiten Lockdowns, erzählt Martina Kaiser, habe die Polizei eine Meldung auf ihr Taxi-Display geschickt. Sie solle Gäste fragen, woher sie kommen, wenn sie während der Ausgangssp­erre in ihr Taxi stiegen. „Das kann ich doch gar nicht kontrollie­ren!“, sagt sie.

Umsatzeinb­ußen von 80 Prozent habe sie aktuell ohnehin schon. Also fährt sie auch nach 22 Uhr noch Leute mit ihrem Taxi. „Das sind Stinknorma­le, die halt irgendwo bei Freunden gespielt haben. Einen habe ich heute definitiv von einer Party abgeholt. Das kann doch kein Mensch stoppen“, meint sie. Dann klingelt ihr Handy. Eine Frauenstim­me fragt: „Kannst du uns abholen und zu Tobi fahren?“Martina Kaiser kann, Martina Kaiser wird. Auch wenn es verboten ist. Von der Polizei sei sie noch nie aufgehalte­n worden, sagt sie. Ein letzter Zug an der Zigarette, dann fährt sie los.

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Symbolfoto: Robert Michael, dpa Geht es nach dem Bundeskabi­nett, dürfen sich Bürger in Gebieten mit einer Sieben‰Tage‰Inzidenz von über 100 von 21 Uhr bis 5 Uhr nicht mehr unbefugt außerhalb ihrer Wohnung aufhalten.

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