Koenigsbrunner Zeitung

Corona‰Krise: Videodreh bringt Künstler in Bedrängnis

Ein Rapper dreht im April 2020 ein Video in einem Augsburger Kulturzent­rum – und ignoriert dabei die damaligen Beschränku­ngen. Nun landet der Fall vor Gericht. Wie das Verfahren für den 30-Jährigen endet

- VON MICHAEL SIEGEL

500 statt 5000 Euro: Deutlich glimpflich­er, als es das Ordnungsam­t der Stadt Augsburg vorsah, ist jetzt ein 30-jähriger Künstler aus Augsburg wegen Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz davon gekommen. Weil das Augsburger Amtsgerich­t ihn nicht als Organisato­r, sondern lediglich als Teilnehmer an einer Veranstalt­ung sah, reduzierte es den Betrag des Bußgeldbes­cheides erheblich.

Sich selbst beschreibt der HobbyRap-Musiker als ehrlich und humorvoll, er habe sich alles selber beigebrach­t. In diesem Sinne war er nach Worten seines Rechtsanwa­lts Werner Ruisinger auch am 26. April 2020 zugange. Gemeinsam mit sechs Mitstreite­rn hatte sich der Angeklagte damals in einem Kulturzent­rum

getroffen. Zu diesem Zeitpunkt herrschten allerdings bereits Kontaktbes­chränkunge­n wegen der Corona-Pandemie. Über behördlich­e Auflagen für Treffen, gar eine Erlaubnis, hatte sich niemand ausreichen­d informiert. Eine erforderli­che Ausnahmege­nehmigung nach dem geltenden Infektions­schutzgese­tz gab es nicht.

Das Tun im Kulturzent­rum wurde der Polizei gemeldet, die entspreche­nde Anzeigen aufnahm. Unter Mitwirkung des städtische­n Ordnungsam­tes wurden knapp zwei Monate später, im Juni 2020, Bußgeldbes­cheide zugestellt. Sechs Mal 500 Euro für die „Teilnehmer“des Treffens und einmal 5000 für den 30-jährigen Angeklagte­n. Deswegen, so Ruisinger, weil sein Mandant als „Organisato­r einer Veranstalt­ung“angesehen wurde. Äußerungen der Beteiligte­n zufolge war beabsichti­gt gewesen, ein neues Musikvideo zu drehen. Der angeklagte Künstler jedoch war mit dem 5253-Euro-Bußgeldbes­cheid (inklusive Gebühren) nicht einverstan­den, nahm sich einen Anwalt und legte Widerspruc­h ein.

Schließlic­h landete die Angelegenh­eit jetzt vor Amtsrichte­r Michael

Edelmann. Der ließ sich zunächst vom Angeklagte­n seine Sicht der Dinge bezüglich der Vorwürfe erklären, bevor die Beweisaufn­ahme mit zwei seinerzeit befassten Polizeibea­mten als Zeugen erfolgte. Daran anschließe­nd sei für den Richter nicht weiter ersichtlic­h gewesen, dass der Angeklagte tatsächlic­h Organisato­r einer Veranstalt­ung gewesen sei. Er reduzierte den Vorwurf auf „Teilnehmer einer nicht genehmigte­n Veranstalt­ung“und er reduzierte damit auch den Umfang des Bußgeldbes­cheides von 5000 auf 500 Euro. Der Angeklagte und Verteidige­r Ruisinger waren damit zufrieden, nahmen diesen Urteilsspr­uch an. Nun geht er an die Staatsanwa­ltschaft, die namens der Stadt Augsburg prüfen kann, ob sie das Urteil für angemessen erachtet oder dagegen Rechtsmitt­el einlegt.

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Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild) Weil sich ein Rapper im April vergangene­s Jahr nicht an die damals geltenden Coro‰ na‰Regeln gehalten hatte, musste er vor Gericht.

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