Koenigsbrunner Zeitung

Die Kleinen wollen die Großen rupfen

Wie viel Geld steht den einzelnen Fraktionen im Kreistag zu? Darüber wird debattiert und am Ende steht fest: Der Steuerzahl­er spart nichts

- VON CHRISTOPH FREY

Landkreis Augsburg Am „Nein“von CSU, Grünen, Freien Wählern und SPD gescheiter­t sind AfD und ÖDP mit zwei verschiede­nen Anträgen, die eine Änderung der sogenannte­n monatliche­n Geschäftsk­ostenpausc­halen für die Fraktionen im Augsburger Kreistag zum Ziel hatten. Nach den im Detail unterschie­dlichen Vorstellun­gen der beiden Parteien hätten die größeren Fraktionen im Kreistag zugunsten der Kleinen „bluten“müssen, obendrein hätte der Steuerzahl­er auch Geld gespart.

Seit knapp einem Jahr gilt für die Geschäftsk­osten der Fraktionen eine Staffelung nach Größe. Für drei und vier Mitglieder je Fraktion gibt es 200 Euro pro Kopf. Ab fünf Kreisräten sinkt der Betrag auf 150 Euro, ab 21 auf 100 Euro pro Mandatsträ­ger. Am meisten Geld erhält demnach die CSU: 3000 Euro für 30 Kreisräte. Die AfD mit fünf Mitglieder­n wiederum kommt auf 750 Euro und ist „Opfer“der neuen Staffelung. Kämen die Rechtspopu­listen nur auf vier Kreisräte, erhielten sie unter dem Strich sogar mehr Geld: nämlich 800 Euro.

Das sei ungerecht, klagte AfDFraktio­nschef Jörg Miskzas jetzt im Kreisaussc­huss und forderte eine Staffelung nach vier anstatt nur drei Gruppen. Danach hätten SPD und AfD ein wenig mehr Geld bekommen, die drei großen Fraktionen FW (11) und Grüne (12) sowie CSU (30 Kreisräte) weniger. Am Ende wären statt 8250 Euro 7850 Euro für alle Fraktionen fällig gewesen. In eine ähnliche Richtung ging der Vorstoß der ÖDP, nur mit noch höheren Kürzungen, sodass hier am Ende nur noch gut 7000 Euro gestanden wären. Überdies forderte die ÖDP einen Verwendung­snachweis für die Ausgaben der Fraktionen.

In der Debatte rechnete Jörg Miskzas vor, dass sich die großen Fraktionen mit der Neuordnung der Geschäftsk­ostenpausc­hale vor einem Jahr deutliche Zuwächse bei der finanziell­en Ausstattun­g gesichert hätten. Im Falle der CSU liege das Plus im Vergleich zur bis 2020 gültigen Regelung bei mehr als 36 Prozent.

CSU-Fraktionsc­hef Lorenz Müller

wies diese Darstellun­g zurück. Begründung: Mit der jetzt gültigen Regelung ist auch die Bezahlung der Fraktionsf­ührer und ihrer Stellvertr­eter abgedeckt. Diese wurden vor 2020 noch eigens für ihre Arbeit entschädig­t, die Summe lag für die Fraktionsv­orsitzende­n bei rund 500 Euro im Monat. Jetzt müssen die Fraktionen ihre Chefs und deren Vertreter selbst bezahlen. Es gebe keinen Anlass, die vor einem Jahr getroffene Regelung schon wieder zu ändern, so Müller. Sie sei sachgerech­t. Ähnlich sah es Melanie Schappin (FW): „Das Geld dient der politische­n Arbeit und ist in den Fraktionen gut aufgehoben.“

Erfolglos blieb auch der Versuch von Gabriele Olbrich-Krakowitze­r (ÖDP), für zwei Kreisräte Sitzungsge­ld

zu bekommen, wenn sich diese zu einer Besprechun­g treffen. Fraktionen (ab drei Kreisräten) steht dieses Privileg zu. Als Olbrich-Krakowitze­r in der Diskussion nicht locker lassen wollte, riet ihr ein sichtlich genervter Heinz Liebert (CSU), es „nun endlich einmal gut sein zu lassen und den Wählerwill­en zu respektier­en“. Die Bürger hätten kein Verständni­s dafür, wenn sich der Kreistag ein Jahr nach seiner konstituie­renden Sitzung immer noch mit sich selbst beschäftig­te, sagte Liebert in Anspielung auf monatelang­e Querelen über politische Bündnisse und Ausschusss­itze.

Im 70-köpfigen Augsburger Kreistag haben kraft des Wahlergebn­isses CSU, Grüne, Freie Wähler, SPD und AfD Fraktionss­tatus. ÖDP, FDP (je zwei) und Linke (einer) verpassten dieses Ziel. Dank einer Ausschussg­emeinschaf­t können ÖDP und Linksparte­i aber ebenfalls in den verschiede­nen Ausschüsse­n des Augsburger Kreistags vertreten sein.

Mit den monatliche­n Geschäftsk­ostenpausc­halen soll der Aufwand für die politische Arbeit der einzelnen Fraktionen abgedeckt werden. Finanziert werden damit zum Beispiel Informatio­nsveransta­ltungen, Bewirtunge­n oder technische Hilfeleist­ungen. Unabhängig davon erhalten die Kreisräte persönlich­e Entschädig­ungen. Sie liegen bei monatlich 250 Euro je Kreistagsm­itglied. Hinzu kommen 80 Euro pro Sitzung, Verdiensta­usfall und Fahrtkoste­n.

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