Die Kleinen wollen die Großen rupfen
Wie viel Geld steht den einzelnen Fraktionen im Kreistag zu? Darüber wird debattiert und am Ende steht fest: Der Steuerzahler spart nichts
Landkreis Augsburg Am „Nein“von CSU, Grünen, Freien Wählern und SPD gescheitert sind AfD und ÖDP mit zwei verschiedenen Anträgen, die eine Änderung der sogenannten monatlichen Geschäftskostenpauschalen für die Fraktionen im Augsburger Kreistag zum Ziel hatten. Nach den im Detail unterschiedlichen Vorstellungen der beiden Parteien hätten die größeren Fraktionen im Kreistag zugunsten der Kleinen „bluten“müssen, obendrein hätte der Steuerzahler auch Geld gespart.
Seit knapp einem Jahr gilt für die Geschäftskosten der Fraktionen eine Staffelung nach Größe. Für drei und vier Mitglieder je Fraktion gibt es 200 Euro pro Kopf. Ab fünf Kreisräten sinkt der Betrag auf 150 Euro, ab 21 auf 100 Euro pro Mandatsträger. Am meisten Geld erhält demnach die CSU: 3000 Euro für 30 Kreisräte. Die AfD mit fünf Mitgliedern wiederum kommt auf 750 Euro und ist „Opfer“der neuen Staffelung. Kämen die Rechtspopulisten nur auf vier Kreisräte, erhielten sie unter dem Strich sogar mehr Geld: nämlich 800 Euro.
Das sei ungerecht, klagte AfDFraktionschef Jörg Miskzas jetzt im Kreisausschuss und forderte eine Staffelung nach vier anstatt nur drei Gruppen. Danach hätten SPD und AfD ein wenig mehr Geld bekommen, die drei großen Fraktionen FW (11) und Grüne (12) sowie CSU (30 Kreisräte) weniger. Am Ende wären statt 8250 Euro 7850 Euro für alle Fraktionen fällig gewesen. In eine ähnliche Richtung ging der Vorstoß der ÖDP, nur mit noch höheren Kürzungen, sodass hier am Ende nur noch gut 7000 Euro gestanden wären. Überdies forderte die ÖDP einen Verwendungsnachweis für die Ausgaben der Fraktionen.
In der Debatte rechnete Jörg Miskzas vor, dass sich die großen Fraktionen mit der Neuordnung der Geschäftskostenpauschale vor einem Jahr deutliche Zuwächse bei der finanziellen Ausstattung gesichert hätten. Im Falle der CSU liege das Plus im Vergleich zur bis 2020 gültigen Regelung bei mehr als 36 Prozent.
CSU-Fraktionschef Lorenz Müller
wies diese Darstellung zurück. Begründung: Mit der jetzt gültigen Regelung ist auch die Bezahlung der Fraktionsführer und ihrer Stellvertreter abgedeckt. Diese wurden vor 2020 noch eigens für ihre Arbeit entschädigt, die Summe lag für die Fraktionsvorsitzenden bei rund 500 Euro im Monat. Jetzt müssen die Fraktionen ihre Chefs und deren Vertreter selbst bezahlen. Es gebe keinen Anlass, die vor einem Jahr getroffene Regelung schon wieder zu ändern, so Müller. Sie sei sachgerecht. Ähnlich sah es Melanie Schappin (FW): „Das Geld dient der politischen Arbeit und ist in den Fraktionen gut aufgehoben.“
Erfolglos blieb auch der Versuch von Gabriele Olbrich-Krakowitzer (ÖDP), für zwei Kreisräte Sitzungsgeld
zu bekommen, wenn sich diese zu einer Besprechung treffen. Fraktionen (ab drei Kreisräten) steht dieses Privileg zu. Als Olbrich-Krakowitzer in der Diskussion nicht locker lassen wollte, riet ihr ein sichtlich genervter Heinz Liebert (CSU), es „nun endlich einmal gut sein zu lassen und den Wählerwillen zu respektieren“. Die Bürger hätten kein Verständnis dafür, wenn sich der Kreistag ein Jahr nach seiner konstituierenden Sitzung immer noch mit sich selbst beschäftigte, sagte Liebert in Anspielung auf monatelange Querelen über politische Bündnisse und Ausschusssitze.
Im 70-köpfigen Augsburger Kreistag haben kraft des Wahlergebnisses CSU, Grüne, Freie Wähler, SPD und AfD Fraktionsstatus. ÖDP, FDP (je zwei) und Linke (einer) verpassten dieses Ziel. Dank einer Ausschussgemeinschaft können ÖDP und Linkspartei aber ebenfalls in den verschiedenen Ausschüssen des Augsburger Kreistags vertreten sein.
Mit den monatlichen Geschäftskostenpauschalen soll der Aufwand für die politische Arbeit der einzelnen Fraktionen abgedeckt werden. Finanziert werden damit zum Beispiel Informationsveranstaltungen, Bewirtungen oder technische Hilfeleistungen. Unabhängig davon erhalten die Kreisräte persönliche Entschädigungen. Sie liegen bei monatlich 250 Euro je Kreistagsmitglied. Hinzu kommen 80 Euro pro Sitzung, Verdienstausfall und Fahrtkosten.