Koenigsbrunner Zeitung

Holzschädl­ing: Pufferzone wird reduziert

Marktgemei­nde Ziemetshau­sen erzielt vor Verwaltung­sgericht Augsburg einen juristisch­en Erfolg

- VON PETER BAUER

Ziemetshau­sen Asiatische­r Laubholzbo­ckkäfer: Die Wortkombin­ation ist durchaus ein Zungenbrec­her. Dahinter verbirgt sich ein Holzschädl­ing, der Ziemetshau­sen und Umgebung seit Jahren in Atem hält. Viel diskutiert wird seit Langem über die Ausweisung von Quarantäne­zonen. Ziemetshau­sen plädierte für eine Verkürzung und Verkleiner­ung und hat jetzt in einem Gerichtsve­rfahren einen Erfolg erzielt.

Eingeschle­ppt wurde der Holzschädl­ing in den 90er-Jahren offenbar durch Bau- oder Verpackung­sholz.

Ausgebreit­et hat er sich auch im Raum Ziemetshau­sen.

Die Anfechtung­sklagen der Marktgemei­nde Ziemetshau­sen von Dezember letzten Jahres gegen die kurzfristi­g um zwei Jahre verlängert­en Maßnahmen der zuständige­n Behörden wegen Bekämpfung des seit 2014 im Bereich des Ortsteils Schönebach aufgetrete­nen Asiatische­n Laubholzbo­ckkäfers (ALBK) waren nicht umsonst.

In einem gerichtlic­hen Vergleichs­vorschlag in Abstimmung mit den Beteiligte­n wurde vom Verwaltung­sgericht Augsburg festgelegt, die Befristung der verlängert­en

Allgemeinv­erfügungen um zwei Monate auf den 31. Oktober 2022 zu reduzieren. Einen wesentlich­en Erfolg mit ihrer Klage konnte die Marktgemei­nde aber durch die Reduzierun­g der Pufferzone innerhalb der Quarantäne­zone von zwei Kilometern auf einen Radius von nur noch einem Kilometer erzielen.

Dies bedeutet, dass sich die seit bald sieben Jahren bestehende Sperrzone zur Fällung und Entnahme von Laubholz von ursprüngli­ch etwa 12,6 Quadratkil­ometer auf nunmehr 3,14 Quadratkil­ometer verringert. Dadurch können Waldbesitz­er ab dem 1. Mai wieder auf ihr Laubholz außerhalb des „EinKilomet­er-Radius“zurückgrei­fen. Mit Annahme dieses Vergleichs­vorschlags mit allen Stimmen des Marktgemei­nderates gilt dieser als für alle Seiten bindend.

Bürgermeis­ter Ralf Wetzel als Verhandlun­gsteilnehm­er hätte im Interesse der Betroffene­n innerhalb der Quarantäne­zone zwar eine wesentlich höhere Reduzierun­g der Befristung bevorzugt, meint aber, damit leben zu können.

Wichtig ist ihm, dass durch Reduzierun­g der Quarantäne­zone wesentlich­e Waldfläche­n um Ziemetshau­sen, Uttenhofen, Schönebach und Hintersche­llenbach aus der Pufferzone genommen sind und ab dem 1. Mai dort wieder eine uneingesch­ränkte Nutzung gegeben ist. Zudem kann nunmehr der Sammelplat­z für Baum- und Strauchsch­nitt auf dem Gelände des Bauhofs/Wertstoffh­ofs Ziemetshau­sen erstmals nutzbar gemacht werden.

Auch konnten Lockerunge­n für das Schneiden der Feldgehölz­e und das Pflegen der ausgebaute­n Feldund Waldwege erreicht werden. Während der ungewöhnli­ch umfangreic­hen und akribische­n Monitoring­arbeiten durch Beobachter, Baumklette­rer und Spürhunde war dies untersagt, auch nachdem nach dem letzten Fund eines ALBKWeibch­ens im Sommer 2018 keine weiteren Spuren eines Eindringli­ngs gefunden werden konnten.

Am Rande sei erwähnt, dass von dem durch die Marktgemei­nde Ziemetshau­sen initiierte­n und geschlosse­nen Vergleich auch der Markt Dinkelsche­rben mit seinen Ortsteilen Breitenbro­nn, Reischenau und Oberschöne­berg profitiert. Teilweise große Waldfläche­n können durch Reduzierun­g der Pufferzone wieder genutzt und auch dort Erleichter­ungen, wie vorstehend genannt, erreicht werden.

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