Holzschädling: Pufferzone wird reduziert
Marktgemeinde Ziemetshausen erzielt vor Verwaltungsgericht Augsburg einen juristischen Erfolg
Ziemetshausen Asiatischer Laubholzbockkäfer: Die Wortkombination ist durchaus ein Zungenbrecher. Dahinter verbirgt sich ein Holzschädling, der Ziemetshausen und Umgebung seit Jahren in Atem hält. Viel diskutiert wird seit Langem über die Ausweisung von Quarantänezonen. Ziemetshausen plädierte für eine Verkürzung und Verkleinerung und hat jetzt in einem Gerichtsverfahren einen Erfolg erzielt.
Eingeschleppt wurde der Holzschädling in den 90er-Jahren offenbar durch Bau- oder Verpackungsholz.
Ausgebreitet hat er sich auch im Raum Ziemetshausen.
Die Anfechtungsklagen der Marktgemeinde Ziemetshausen von Dezember letzten Jahres gegen die kurzfristig um zwei Jahre verlängerten Maßnahmen der zuständigen Behörden wegen Bekämpfung des seit 2014 im Bereich des Ortsteils Schönebach aufgetretenen Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALBK) waren nicht umsonst.
In einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag in Abstimmung mit den Beteiligten wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg festgelegt, die Befristung der verlängerten
Allgemeinverfügungen um zwei Monate auf den 31. Oktober 2022 zu reduzieren. Einen wesentlichen Erfolg mit ihrer Klage konnte die Marktgemeinde aber durch die Reduzierung der Pufferzone innerhalb der Quarantänezone von zwei Kilometern auf einen Radius von nur noch einem Kilometer erzielen.
Dies bedeutet, dass sich die seit bald sieben Jahren bestehende Sperrzone zur Fällung und Entnahme von Laubholz von ursprünglich etwa 12,6 Quadratkilometer auf nunmehr 3,14 Quadratkilometer verringert. Dadurch können Waldbesitzer ab dem 1. Mai wieder auf ihr Laubholz außerhalb des „EinKilometer-Radius“zurückgreifen. Mit Annahme dieses Vergleichsvorschlags mit allen Stimmen des Marktgemeinderates gilt dieser als für alle Seiten bindend.
Bürgermeister Ralf Wetzel als Verhandlungsteilnehmer hätte im Interesse der Betroffenen innerhalb der Quarantänezone zwar eine wesentlich höhere Reduzierung der Befristung bevorzugt, meint aber, damit leben zu können.
Wichtig ist ihm, dass durch Reduzierung der Quarantänezone wesentliche Waldflächen um Ziemetshausen, Uttenhofen, Schönebach und Hinterschellenbach aus der Pufferzone genommen sind und ab dem 1. Mai dort wieder eine uneingeschränkte Nutzung gegeben ist. Zudem kann nunmehr der Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt auf dem Gelände des Bauhofs/Wertstoffhofs Ziemetshausen erstmals nutzbar gemacht werden.
Auch konnten Lockerungen für das Schneiden der Feldgehölze und das Pflegen der ausgebauten Feldund Waldwege erreicht werden. Während der ungewöhnlich umfangreichen und akribischen Monitoringarbeiten durch Beobachter, Baumkletterer und Spürhunde war dies untersagt, auch nachdem nach dem letzten Fund eines ALBKWeibchens im Sommer 2018 keine weiteren Spuren eines Eindringlings gefunden werden konnten.
Am Rande sei erwähnt, dass von dem durch die Marktgemeinde Ziemetshausen initiierten und geschlossenen Vergleich auch der Markt Dinkelscherben mit seinen Ortsteilen Breitenbronn, Reischenau und Oberschöneberg profitiert. Teilweise große Waldflächen können durch Reduzierung der Pufferzone wieder genutzt und auch dort Erleichterungen, wie vorstehend genannt, erreicht werden.