Nießbrauch garantiert eine sorgenfreie Zukunft für Senioren
Der aktuelle Tipp von HausplusRente für Haus und Wohnungseigentümer
Im eigenen Zuhause bleiben und kostenfrei wohnen oder vermieten, obwohl das Haus verkauft wurde? Das geht. Inzwischen werden immer mehr solcher Varianten der Verrentung von Immobilien am Markt angeboten.
Dabei geht es um die Umwandlung von Immobilienvermögen in Barvermögen – mit dem zusätzlichen Recht, sein Eigenheim weiterhin lebenslang unentgeltlich zu bewohnen. 100-prozentige Sicherheit für eine sorgenfreie Zukunft im eigenen Zuhause bietet Immobilieneigentümern jedoch nur eine Verrentung auf Basis des deutschen Nießbrauchrechts. Ausgehend von der jeweiligen individuellen Situation ermöglicht das Konzept mehr Lebensqualität durch mehr Geld und die Erfüllung persönlicher Wünsche. „Für uns ein absoluter Glücksfall“– oder auch „Es war einfach das beste Angebot“urteilen Senioren immer wieder, nachdem sie mit der Verrentung ihres Wohneigentums auf Nießbrauchbasis finanziell vollkommen unabhängig waren.
Marktführer und Entwickler
Das Nießbrauchsrecht ist im BGB gemäß Paragraf 1030ff. geregelt. Es ist rechtlich das stärkste Recht und dem Eigentum
gleichgestellt. HausplusRente ist Entwickler und Marktführer der Verrentung von Immobilieneigentum auf Nießbrauchbasis. Bei dieser Variante behält der bisherige Eigentümer lebenslang sein wirtschaftliches Eigentum. Er behält die alleinige Entscheidungshoheit, beispielsweise für Umbauarbeiten oder Renovierungen. Nießbrauchbegünstigte bleiben also auch bei einem Auszug aus der Immobilie
weiterhin wirtschaftliche Eigentümer ihres Objekts. Sie können deshalb ihre Immobilie auch vermieten und lebenslang die Mieterlöse vereinnahmen. Da die Kosten, beispielsweise für Seniorenresidenzen, immer stärker steigen, sind diese Einnahmen oftmals Voraussetzung, um solche Ausgaben bewältigen zu können. Zudem ist das Nießbrauchsrecht insolvenzfest. Das heißt: Selbst im Falle einer Insolvenz des Erwerbers bleibt das Nießbrauchsrecht – durch die erstrangige Absicherung im Grundbuch – im Versteigerungsfall in vollem Umfang erhalten!
Die Immobilie kann weiterhin – ohne Einschränkungen – lebenslang genutzt werden. Deshalb empfehlen die Fachleute von der HausplusRente GmbH: „Genießen Sie Ihren Ruhestand in Ihrem vertrauten Zuhause und freuen Sie sich über zusätzliches Barvermögen.“Und weiter: „Es gibt nur zwei Möglichkeiten einer Löschung des Nießbrauchsrechts im Grundbuch. Sie selbst veranlassen die Löschung, weil Sie Ihre Immobilie nicht mehr nutzen wollen und ,verkaufen’ – im Rahmen einer notariellen Beurkundung – das restliche Nießbrauchsrecht gegen eine weitere Einmalzahlung an den Erwerber Ihrer Immobilie. Der zweite Fall ist, wenn dem
Grundbuchamt eine amtliche Urkunde über das Ableben des Nießbrauchnehmers vorgelegt wird.“HausplusRente ist in der glücklichen Lage, auf eine Vielzahl von finanzstarken Kaufleuten zurückgreifen zu können. Allesamt kennen sie seit vielen Jahren das Nießbrauchkonzept von HausplusRente und akzeptieren diese stärkste Form der Absicherung für Immobilieneigentümer.
Gut angelegtes Geld
Erwerber schätzen Nießbrauchobjekte als langfristige Kapitalanlage. Nicht ohne Grund ist es seit jeher Ziel des Konzepts, einen fairen Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer zu erreichen. Gemeinsam mit einem ExpertenTeam aus Notaren, Immobiliengutachtern und Versicherungsmathematikern wurde dieses System erarbeitet. Seit über zwölf Jahren liegt HausplusRente diese 100prozentige Sicherheit für Senioren am Herzen. Deshalb empfiehlt Unternehmensgründer Otto Kiebler allen Ruheständlern: „Nutzen Sie Ihr Immobilienvermögen für finanzielle Freiheit und eine sorgenfreie Zukunft und lassen Sie sich gerne kostenfrei und unverbindlich dazu beraten.“
Ohne Sorgen den Ruhestand im eigenen Zuhause genießen – das geht mit einer Verrentung auf der Basis des deutschen Nießbrauchsrechts. Die HausplusRente GmbH hat sich darauf spezialisiert.