Maskenpflicht: AfD scheitert vor Gericht
Regeln im Landtag bleiben bestehen
München Die Maskenpflicht für Abgeordnete auch an ihren Sitzplätzen im Plenarsaal und die Testanordnung für von der Pflicht befreite Parlamentarier bleiben in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag in München einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgewiesen, der die Aussetzung der erweiterten CoronaSchutzmaßnahmen zum Ziel hatte.
„Teilweise sei der Antrag unzulässig“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Im Übrigen würden die beanstandeten Maßnahmen „jedenfalls nicht offenkundig“organschaftliche Rechte der betroffenen Antragsteller verletzen. Diese sind neben der AfD-Fraktion selbst ihre Vorsitzende Katrin Ebner-Steiner, der Parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier und die Abgeordneten Franz Bergmüller sowie Markus Bayerbach.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zeigte sich in ihrer Linie bestätigt: „Die eindeutige Abweisung des Eilantrags der AfD macht deutlich, dass auch die erweiterten Schutz- und Hygienemaßnahmen im Bayerischen Landtag die Ausübung des freien Mandats von Abgeordneten keineswegs beeinträchtigen“, sagte sie. Die Maskenpflicht auch am Platz sei legitim – und genauso der Zutritt zu Sitzungen ohne Maske nur für negativ Getestete. „Abgeordnete schützen damit sich und andere, die Funktionsfähigkeit des Bayerischen Landtags bleibt auch in der Pandemie gewährleistet.“