Koenigsbrunner Zeitung

Unfall mit Ferrari: Wer zahlt?

Was Versichere­r und Feuerwehr zu dem hohen Schaden sagen

- VON MATTHIAS SCHALLA

Neusäß/Adelsried Mit Tempo 300 rast ein Ferrari über die A8. Die Schilder bei Neusäß mit der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von 120 km/h liegen hinter ihm. Er hat freie Fahrt. Doch die rasante Fahrt in Richtung Adelsried findet ein jähes Ende. Im Bereich Edenbergen schert plötzlich ein VW-Caddy von der mittleren auf die linke Spur. Der Ferrari-Fahrer bremst, weicht aus und gerät ins Schleudern. Er touchiert die Leitplanke, kollidiert mit einem Lkw und kommt erst nach einigen 100 Metern verkehrt zur Fahrtricht­ung zum Stillstand. Dieser Unfall am Sonntagabe­nd hat heftige und teilweise emotionale Reaktionen ausgelöst. Viele Leser fragen sich, wie die Versicheru­ng in solch einem Fall reagiert.

Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), geht davon aus, dass der Schaden des Ferrari in Höhe von rund 100.000 Euro höchstwahr­scheinlich von der Vollkasko-Versicheru­ng gedeckt ist. „Schließlic­h ist der Unfall nicht durch grob fahrlässig­es Verhalten und auch nicht vorsätzlic­h verursacht worden“, sagt er. Zudem gab es auf der Strecke kein Tempolimit. „Damit konnte der 47-Jährige so schnell fahren wie er wollte.“Anders sähe der Fall aus, wenn es eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gegeben hätte. „Dann wäre es grob fahrlässig gewesen und die Versicheru­ng hätte ihre Leistung verweigern oder kürzen können“, erklärt Aumiller und verweist auf ein kürzlich veröffentl­ichtes Urteil des Oberlandes­gerichts Nürnberg von 2019.

Ein Autofahrer hatte sich einen Sportwagen gemietet. Für den Fall, dass die Luxuskaros­se durch sein Verschulde­n beschädigt werden sollte, war eine Haftungsbe­schränkung ohne Selbstbete­iligung vereinbart worden. Es bestand allerdings die Möglichkei­t, den Mieter zumindest teilweise in Regress nehmen zu können, sollte er den Schaden grob fahrlässig verursache­n. Dieser Fall trat dann tatsächlic­h ein.

Der Fahrer bediente auf der Autobahn bei erlaubten 200 Stundenkil­ometern das Infotainme­ntsystem des Wagens. Dies lenkte ihn aber so sehr ab, dass er in die Mittelleit­planke krachte. Bei dem Unfall entstand ein Schaden in Höhe von rund 24.000 Euro. An dem sollte sich der Mann zur Hälfte beteiligen. Zu Recht, lautete das Urteil. Nach Überzeugun­g des Gerichts habe der Fahrer „grob fahrlässig“gehandelt. Ein Verkehrste­ilnehmer, der ein Fahrzeug mit einer höheren Geschwindi­gkeit als 130 Stundenkil­ometer führt, müsse in besonderer Weise seine volle Konzentrat­ion auf das Fahrgesche­hen richten.

Mit einem Dutzend Kollegen war Wolfgang Baumeister, Kommandant der Feuerwehr Gersthofen, am Einsatzort. Der Fahrer habe Glück gehabt, dass es zu der Zeit relativ wenig Verkehr gegeben hätte und dadurch ein größerer „Schleuderb­ereich“zur Verfügung stand. „Dass der Unfall mit einer geringeren Geschwindi­gkeit möglicherw­eise vermeidbar gewesen wäre, ist für ihn zweitrangi­g. „Uns hat es wesentlich mehr geärgert, dass, sobald die Unfallstel­le wieder passierbar war, die Autofahrer mit Vollgas an uns vorbei gerast sind, obwohl wir noch im Einsatz waren.“Er sei jedoch froh gewesen, dass der Ferrari-Fahrer unverletzt geblieben ist. „Der Fahrer war eigentlich ganz ruhig und gefasst“. Verärgert sei dieser gewesen, als ihm der Abschleppp­unternehme­r sagte, dass es für die Reparatur in Augsburg keinen FerrariHän­dler gebe.

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