Lechfeldhalle: Auch Vereine müssen zahlen
Kleinaitingen beschließt eine Benutzungsordnung. Vereine werden durch die Förderung der Gemeinde entschädigt.
Kleinaitingen Die Lechfeldhalle gegenüber dem Rathaus in Kleinaitingen ist seit Beginn der 1980erJahre der zentrale Veranstaltungsort der Gemeinde. Hauptsächlich wird sie von den Abteilungen des Sportvereins FC Kleinaitingen, aber auch für Konzerte und Proben des Musikvereins und für Bürgerversammlungen oder Vereinsfeste belegt.
Während die Gebühr oder Spende für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld im Einzelfall geregelt wurde, war die Nutzung für die Vereine seit rund 40 Jahren kostenfrei und damit waren alle zufrieden. Diese Praxis wurde jedoch bei der überörtIichen Rechnungsprüfung durch das Landratsamt im Jahr 2021 beanstandet. Die Prüfer stellten damals fest, dass die Vermietung der Mehrzweckhalle in der Lechfeldhalle als Gewerbebetrieb
umsatzsteuerpflichtig ist und im Haushalt nachgewiesen werden muss. Die erforderlichen Benutzungsund Entgeltordnungen wurden nun dem Gemeinderat vorgelegt. Diese Satzungen betreffen nur die Mehrzweckhalle. Für die Gaststätte und die Schießanlage des Schützenvereins im Keller bestehen eigene Pachtverträge.
In der Benutzungsordnung wird festgelegt, dass die Mehrzweckhalle als öffentliche Einrichtung und Versammlungsstätte durch die Gemeinde betrieben und vermietet wird. Deshalb ist in jedem Fall ihre Genehmigung erforderlich. Vorrangig sollen die örtlichen Vereine, Organisationen, politische Parteien oder Wählervereinigungen die Halle nutzen dürfen. Für eine ständige Nutzung wie im Sport- und Übungsbetrieb stellt die Gemeinde einen Wochenbelegungsplan auf.
In der Entgeltordnung wurde eine Gebühr von vier Euro pro Übungsstunde bei einmaliger Nutzung
festgelegt. Vereine zahlen monatlich zwischen 15 und 60 Euro, gestaffelt nach den Übungsstunden pro Abend. Bei Veranstaltungen werden pro Stunde sechs Euro fällig, wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird. Bei einer Nutzung der Bühne kommen drei Euro pro Stunde hinzu. Wird Eintrittsgeld erhoben, erhöhen sich die Sätze auf neun beziehungsweise 4,50 Euro. Für die Nutzung der Bestuhlung mit Auf- und Abbau durch den Bauhof werden zusätzlich 90 Euro und für die Endreinigung 100 Euro berechnet. Für private Veranstalter aus Kleinaitingen wird ein Zuschlag von 100 Prozent und für auswärtige von 250 Prozent erhoben. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird ab dem zweiten Tag nur die Hälfte verlangt. Die Benutzungsund Entgeltordnung wurde mehrheitlich beschlossen.
Einstimmigkeit herrschte außerdem über die Richtlinien zur Vereinsförderung durch die Gemeinde.
Darin wird den gemeinnützigen Vereinen bei unter 500 Mitgliedern eine jährliche Grundförderung von 500 Euro im Rahmen der verfügbaren Mittel in Aussicht gestellt – bei über 500 Mitgliedern sind es 1000 Euro. Zur Förderung der Jugendarbeit erhält jeder Verein 30 Euro jährlich für jedes Mitglied unter 18 Jahren. Darüber hinaus werden die von den Vereinen bezahlten Nutzungsentgelte als zusätzliche Vereinsförderung bewilligt. Für Investitionen in Sportanlagen, Vereinsheime oder für Anschaffungen gewährt die Gemeinde auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Kosten und kann als Überbrückungshilfe ein zinsloses Darlehen bereitstellen.
Bürgermeister Rupert Fiehl berichtete, dass die Fahrgastzahlen beim Bürgerbus im August um 33 Prozent höher lagen als im August des Jahres 2021. Im Oktober wird der 3000. Fahrgast geehrt. Der
Bürgerbus wird durch den Landkreis, die Gemeinden und die Lechwerke gefördert. Eine Förderung
durch den Freistaat Bayern kam nicht zustande, weil die Fahrer nicht ehrenamtlich tätig sind.
Auch der Glasfaserausbau war Thema im Gemeinderat: Nachdem der Ausbau durch die Firma Deutsche Glasfaser im Verbund mit M-Net nicht zustande kam, wurde mit der Firma LEW/Telnet ein neuer Betreiber gefunden. Diese Firma verlegt das Glasfasernetz bereits in der Nachbargemeinde Oberottmarshausen. Es wird eine neue Vorvermarktung durchgeführt. Dazu gibt es eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, 12. Oktober, um 19.30 Uhr. Danach können Verträge bis Ende November abgeschlossen werden. Bei einer Quote von 50 Prozent aller Haushalte wird der Glasfaseranschluss kostenfrei in die Häuser verlegt. Spätere Anschlüsse werden kostenpflichtig.