Koenigsbrunner Zeitung

Pläne für drei Solarparks in Hurlach vorgestell­t

Beim Ausbau werden Bürgerstim­men gehört und berücksich­tigt. Die Abstandsre­geln sorgen für Verwunderu­ng.

- Von Romi Löbhard

In Hurlach befinden sich derzeit etliche Anträge für den Bau von Freifläche­nfotovolta­ikanlagen auf Gemeindefl­ur im laufenden Verfahren. Da dies bauliche Anlagen sind, müssen Bebauungsp­läne aufgestell­t und der Flächennut­zungsplan jeweils angepasst werden. In der jüngsten Sitzung beschäftig­te sich der Gemeindera­t Hurlach mit drei dieser für Solaranlag­en vorgesehen­en Flächen.

Für zwei davon genehmigte das Gremium Auslegungs- und Billigungs­beschlüsse für die Änderung des Flächennut­zungsplans sowie die Neuaufstel­lung der Bebauungsp­läne „Solarpark unteres Lechfeld“und „Solarpark Kolonie II“. Der Bebauungsp­lan „Solarpark Spatz“mit der notwendige­n Änderung des Flächennut­zungsplans ist bereits einen Schritt weiter. Hier ging es in der Gemeindera­tssitzung bereits um die Behandlung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitig­en Auslegung. Die in

Privatbesi­tz befindlich­e Fläche circa einen Kilometer nördlich von Hurlach ist insgesamt 2,3 Hektar groß; knapp zwei Hektar davon sind für Solarmodul­e vorgesehen, die bis zu 1756 Kilowatt-Peak Strom erzeugen können.

Etlichen der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitig­en Beteiligun­g von Behörden und der Bürgerscha­ft wurde auf Beschluss des Gemeindera­ts gefolgt und die Texte wurden in Bebauungsp­lan sowie Flächennut­zungsplanä­nderung mit aufgenomme­n. Das betrifft unter anderem die Grünordnun­g mit Festsetzun­g des Abstands zwischen unterem Rand der Module und dem Boden. Wasserwirt­schaftlich­e Anregungen aus dem zuständige­n Amt betreffen die Vermeidung von Einträgen unerwünsch­ter Stoffe in den Boden. Das sind neben giftigen Metallen aus der Trägerkons­truktion, auch Mittel bei eventuelle­r Reinigung.

Die Anbauverbo­tszone von 15 Metern zur an dem Areal vorbeiführ­enden Kreisstraß­e wird mit aufgenomme­n, jedoch entspreche­nd der vom Tiefbauamt angebotene­n Möglichkei­t, auf zehn Meter reduziert. Ein Blendgutac­hten wurde bereits erstellt, es ergab keine Hinweise auf Blendgefah­ren für Flugzeuge und Straßenver­kehr.

Für etwas Verwunderu­ng sorgte im Gemeindera­t, dass zu Straßen 15 Meter Abstand verlangt werden, zu Wohnbebauu­ng aber nicht. Dazu sagte Walter Ryll, der den Bebauungsp­lan für „Solarpark Kolonie II“vorstellte, dass Sicherheit der Grund für den Abstand zu Straßen sei. Deshalb solle die Eingrünung

auch nur aus Sträuchern bestehen. Solarmodul­e seien bauliche Anlagen, dafür gelten gleiche Grenzabstä­nde wie beispielsw­eise für Garagen. Vorschrift­en gebe es nur bei befürchtet­er Blendwirku­ng. Anregung seitens des Gremiums war, Abstände zu Wohnbebauu­ng festzusetz­en, da es doch bereits Probleme mit Anliegern bei weiteren geplanten Solarparks gebe. Beim „Solarpark Kolonie II“sei das nicht erforderli­ch, so die Meinung am Ratstisch, weil das bloß den Eigentümer betreffe.

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