Pläne für drei Solarparks in Hurlach vorgestellt
Beim Ausbau werden Bürgerstimmen gehört und berücksichtigt. Die Abstandsregeln sorgen für Verwunderung.
In Hurlach befinden sich derzeit etliche Anträge für den Bau von Freiflächenfotovoltaikanlagen auf Gemeindeflur im laufenden Verfahren. Da dies bauliche Anlagen sind, müssen Bebauungspläne aufgestellt und der Flächennutzungsplan jeweils angepasst werden. In der jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat Hurlach mit drei dieser für Solaranlagen vorgesehenen Flächen.
Für zwei davon genehmigte das Gremium Auslegungs- und Billigungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Neuaufstellung der Bebauungspläne „Solarpark unteres Lechfeld“und „Solarpark Kolonie II“. Der Bebauungsplan „Solarpark Spatz“mit der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans ist bereits einen Schritt weiter. Hier ging es in der Gemeinderatssitzung bereits um die Behandlung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Auslegung. Die in
Privatbesitz befindliche Fläche circa einen Kilometer nördlich von Hurlach ist insgesamt 2,3 Hektar groß; knapp zwei Hektar davon sind für Solarmodule vorgesehen, die bis zu 1756 Kilowatt-Peak Strom erzeugen können.
Etlichen der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und der Bürgerschaft wurde auf Beschluss des Gemeinderats gefolgt und die Texte wurden in Bebauungsplan sowie Flächennutzungsplanänderung mit aufgenommen. Das betrifft unter anderem die Grünordnung mit Festsetzung des Abstands zwischen unterem Rand der Module und dem Boden. Wasserwirtschaftliche Anregungen aus dem zuständigen Amt betreffen die Vermeidung von Einträgen unerwünschter Stoffe in den Boden. Das sind neben giftigen Metallen aus der Trägerkonstruktion, auch Mittel bei eventueller Reinigung.
Die Anbauverbotszone von 15 Metern zur an dem Areal vorbeiführenden Kreisstraße wird mit aufgenommen, jedoch entsprechend der vom Tiefbauamt angebotenen Möglichkeit, auf zehn Meter reduziert. Ein Blendgutachten wurde bereits erstellt, es ergab keine Hinweise auf Blendgefahren für Flugzeuge und Straßenverkehr.
Für etwas Verwunderung sorgte im Gemeinderat, dass zu Straßen 15 Meter Abstand verlangt werden, zu Wohnbebauung aber nicht. Dazu sagte Walter Ryll, der den Bebauungsplan für „Solarpark Kolonie II“vorstellte, dass Sicherheit der Grund für den Abstand zu Straßen sei. Deshalb solle die Eingrünung
auch nur aus Sträuchern bestehen. Solarmodule seien bauliche Anlagen, dafür gelten gleiche Grenzabstände wie beispielsweise für Garagen. Vorschriften gebe es nur bei befürchteter Blendwirkung. Anregung seitens des Gremiums war, Abstände zu Wohnbebauung festzusetzen, da es doch bereits Probleme mit Anliegern bei weiteren geplanten Solarparks gebe. Beim „Solarpark Kolonie II“sei das nicht erforderlich, so die Meinung am Ratstisch, weil das bloß den Eigentümer betreffe.