Was ist bei Demos erlaubt – und was nicht?
In den ersten Wochen des neuen Jahres wurden im Landkreis mehr Demos angemeldet als im gesamten Vorjahr.
Bauern-Proteste, Tarifstreiks, Demos gegen Rechtsextremismus – aktuell wird so häufig demonstriert wie lange nicht mehr. Auch im Augsburger Land. Dort wurden allein in den ersten vier Wochen des noch jungen Jahres so viele Demonstrationen angemeldet wie im gesamten Jahr zuvor. Das geht aus einer Nachfrage unserer Redaktion beim Landratsamt hervor. Worum es bei den Protesten ging? „Umweltschutz, Agrardiesel, Tarifmaßnahmen“, fasst eine Sprecherin der Behörde zusammen. Die Veranstaltungen verliefen laut Polizei insgesamt friedlich, die Demonstrierenden hielten sich an die Spielregeln. Aber wie sehen die eigentlich aus?
Wie melde ich eine Demonstration an?
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass eine Demo vorher angemeldet wird. Das muss laut Landratsamt mindestens 48 Stunden vor Beginn geschehen sein. Dafür findet sich auf der Webseite der Behörde ein Formblatt. Angemeldet werden kann eine Demo grundsätzlich von jedem, es gibt allerdings Grenzen. „Es darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen“, erklärt die Sprecherin. Und: „Eine Versammlung darf nur friedlich und ohne Waffen erfolgen.“Außerdem darf man sich nicht vermummen.
Wie weit geht die Meinungsfreiheit bei Demonstrationen?
Das Recht auf die freie Äußerung seiner Meinung ist im Grundgesetz verankert. Jede und jeder darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten. Allerdings: Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für Plakate bei Demonstrationen. Marion Liebhardt, die Sprecherin der Polizei Schwaben Nord, erklärt dazu: „Ehrverletzende, verleumderische, verhetzende und wahrheitswidrige Inhalte sind strafbar und dürfen somit nicht auf Plakaten stehen.“
Ist es erlaubt, einen Galgen am Straßenrand aufzustellen?
In mehreren Orten im Landkreis fanden sich in den vergangenen Wochen sogenannte Ampelgalgen. Landwirte wollten damit ihrem Ärger über die Politik der Bundesregierung Ausdruck verleihen. Ist das erlaubt? Zumindest die Galgen im Bereich der Polizei Schwaben Nord wurden bislang als „strafrechtlich nicht relevant“bewertet. Sie durften also aufgestellt werden. Derartige Aktionen würden im Einzelfall bewertet, erklärt Polizistin Marion Liebhardt. Dabei sei auch entscheidend, dass der Verkehr durch die Aktionen nicht beeinflusst wird.
Wann müssen Demonstrierende für den Einsatz der Polizei aufkommen?
Grundsätzlich werden für die Begleitung und Absicherung von Versammlungen keine Kosten seitens der Polizei in Rechnung gestellt. Halten sich Demonstrierende aber nicht an die Anweisungen der Polizei, kann es teuer werden. Müssen die Beamten Demonstrierende wegtragen oder von der Straße lösen, weil sie sich nicht selbstständig entfernen, können Gebühren fällig werden, erklärt die Sprecherin der Polizei Schwaben Nord. Im Zweifel muss darüber nach der Demonstration ein Gericht entscheiden.
Wann löst die Polizei Demonstrationen auf?
Dabei handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung. Die Polizei löst eine Versammlung zum Beispiel dann auf, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, oder es zu Gewalt kommt. „Ein Abbruch der Versammlung ist grundsätzlich der letzte Lösungsweg“, erklärt Marion Liebhardt. Zunächst werde der Veranstalter über das geplante Vorgehen der Polizei informiert, dann würden die Teilnehmenden mittels Lautsprecher aufgefordert, die Demo aufzulösen. Wenn das nicht funktioniert, kann die Polizei die Örtlichkeit räumen – bei Bedarf auch mit Gewalt.
Wie bereitet sich die Polizei auf den Einsatz bei einer Demo vor?
Im Vorfeld der Versammlung findet ein sogenanntes Kooperationsgespräch statt. Dabei sprechen sich der Versammlungsanmelder, die zuständige Behörde und die Polizei ab, um einen reibungslosen Ablauf der Demo zu gewährleisten. Die Polizei betreut und begleitet Versammlungen und ergreift die notwendigen Maßnahmen. Das können etwa Verkehrssperrungen sein. Ziel sei es, einen reibungslosen und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen Unbeteiligte möglichst nicht gestört werden.