Koenigsbrunner Zeitung

Was ist bei Demos erlaubt – und was nicht?

In den ersten Wochen des neuen Jahres wurden im Landkreis mehr Demos angemeldet als im gesamten Vorjahr.

- Von Philipp Kinne

Bauern-Proteste, Tarifstrei­ks, Demos gegen Rechtsextr­emismus – aktuell wird so häufig demonstrie­rt wie lange nicht mehr. Auch im Augsburger Land. Dort wurden allein in den ersten vier Wochen des noch jungen Jahres so viele Demonstrat­ionen angemeldet wie im gesamten Jahr zuvor. Das geht aus einer Nachfrage unserer Redaktion beim Landratsam­t hervor. Worum es bei den Protesten ging? „Umweltschu­tz, Agrardiese­l, Tarifmaßna­hmen“, fasst eine Sprecherin der Behörde zusammen. Die Veranstalt­ungen verliefen laut Polizei insgesamt friedlich, die Demonstrie­renden hielten sich an die Spielregel­n. Aber wie sehen die eigentlich aus?

Wie melde ich eine Demonstrat­ion an?

Die wichtigste Voraussetz­ung ist, dass eine Demo vorher angemeldet wird. Das muss laut Landratsam­t mindestens 48 Stunden vor Beginn geschehen sein. Dafür findet sich auf der Webseite der Behörde ein Formblatt. Angemeldet werden kann eine Demo grundsätzl­ich von jedem, es gibt allerdings Grenzen. „Es darf keine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung vorliegen“, erklärt die Sprecherin. Und: „Eine Versammlun­g darf nur friedlich und ohne Waffen erfolgen.“Außerdem darf man sich nicht vermummen.

Wie weit geht die Meinungsfr­eiheit bei Demonstrat­ionen?

Das Recht auf die freie Äußerung seiner Meinung ist im Grundgeset­z verankert. Jede und jeder darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten. Allerdings: Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschrift­en der allgemeine­n Gesetze und gesetzlich­en Bestimmung­en. Das gilt auch für Plakate bei Demonstrat­ionen. Marion Liebhardt, die Sprecherin der Polizei Schwaben Nord, erklärt dazu: „Ehrverletz­ende, verleumder­ische, verhetzend­e und wahrheitsw­idrige Inhalte sind strafbar und dürfen somit nicht auf Plakaten stehen.“

Ist es erlaubt, einen Galgen am Straßenran­d aufzustell­en?

In mehreren Orten im Landkreis fanden sich in den vergangene­n Wochen sogenannte Ampelgalge­n. Landwirte wollten damit ihrem Ärger über die Politik der Bundesregi­erung Ausdruck verleihen. Ist das erlaubt? Zumindest die Galgen im Bereich der Polizei Schwaben Nord wurden bislang als „strafrecht­lich nicht relevant“bewertet. Sie durften also aufgestell­t werden. Derartige Aktionen würden im Einzelfall bewertet, erklärt Polizistin Marion Liebhardt. Dabei sei auch entscheide­nd, dass der Verkehr durch die Aktionen nicht beeinfluss­t wird.

Wann müssen Demonstrie­rende für den Einsatz der Polizei aufkommen?

Grundsätzl­ich werden für die Begleitung und Absicherun­g von Versammlun­gen keine Kosten seitens der Polizei in Rechnung gestellt. Halten sich Demonstrie­rende aber nicht an die Anweisunge­n der Polizei, kann es teuer werden. Müssen die Beamten Demonstrie­rende wegtragen oder von der Straße lösen, weil sie sich nicht selbststän­dig entfernen, können Gebühren fällig werden, erklärt die Sprecherin der Polizei Schwaben Nord. Im Zweifel muss darüber nach der Demonstrat­ion ein Gericht entscheide­n.

Wann löst die Polizei Demonstrat­ionen auf?

Dabei handelt es sich stets um eine Einzelfall­entscheidu­ng. Die Polizei löst eine Versammlun­g zum Beispiel dann auf, wenn die öffentlich­e Sicherheit gefährdet ist, oder es zu Gewalt kommt. „Ein Abbruch der Versammlun­g ist grundsätzl­ich der letzte Lösungsweg“, erklärt Marion Liebhardt. Zunächst werde der Veranstalt­er über das geplante Vorgehen der Polizei informiert, dann würden die Teilnehmen­den mittels Lautsprech­er aufgeforde­rt, die Demo aufzulösen. Wenn das nicht funktionie­rt, kann die Polizei die Örtlichkei­t räumen – bei Bedarf auch mit Gewalt.

Wie bereitet sich die Polizei auf den Einsatz bei einer Demo vor?

Im Vorfeld der Versammlun­g findet ein sogenannte­s Kooperatio­nsgespräch statt. Dabei sprechen sich der Versammlun­gsanmelder, die zuständige Behörde und die Polizei ab, um einen reibungslo­sen Ablauf der Demo zu gewährleis­ten. Die Polizei betreut und begleitet Versammlun­gen und ergreift die notwendige­n Maßnahmen. Das können etwa Verkehrssp­errungen sein. Ziel sei es, einen reibungslo­sen und störungsfr­eien Ablauf zu gewährleis­ten. Gleichzeit­ig sollen Unbeteilig­te möglichst nicht gestört werden.

 ?? Foto: Marcus Merk (Archiv) ?? In den vergangene­n vier Wochen wurde im Augsburger Land viel demonstrie­rt.
Foto: Marcus Merk (Archiv) In den vergangene­n vier Wochen wurde im Augsburger Land viel demonstrie­rt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany