Schwer nachzuvollziehen
Zum Bericht „Wie schnell darf ein Radfahrer auf dem Gehweg fahren?“vom 5. Februar:
Der vor Jahren eingerichtete kombinierte Rad-/Fußweg an der MaxFischer-Straße in Bobingen entlang des Fabrikgeländes in einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern ist aufgrund der geänderten Rechtslage – so das Landratsamt Augsburg – zu einem reinen Fußweg mit einer stattlichen Breite von etwa vier Metern umgewidmet worden. Entsprechende Verkehrsschilder wurden aufgestellt. In aller Stille, in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde diese Umwidmung meines Wissens nicht. Vielleicht wäre es dann zu Protesten gekommen. Aufgrund des Zusatzes an den angebrachten Gehweg-Verkehrsschildern dürfen die Radler den vier Meter breiten Gehweg zwar befahren, bekanntlich aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Bei höherem Tempo muss die Straße benutzt werden. Tatsächlich benutzen diesen breiten Fahrstreifen – ohne Geschwindigkeitsbegrenzung – bisher und nach wie vor mehrheitlich Radfahrer, insbesondere die, die im Werksgelände arbeiten, aber nicht nur diese. Fußgänger dagegen sind, soweit ich das aus eigener Erfahrung beurteilen kann, sehr selten anzutreffen und keineswegs durch die Radfahrer gefährdet. Es wurde auch in all den Jahren auf dem bisherigen kombinierten Rad-/Fußweg kein nennenswerter Unfall zwischen Radfahrern und Fußgängern bekannt. Sicherlich auch deshalb, weil für beide Benutzergruppen jeweils eine Wegbreite von etwa zwei Metern zur Verfügung steht. Die Umwidmung ist daher schwer nachzuvollziehen. Vermutlich wurde die Entscheidung ohne ausreichende Kenntnis der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse getroffen. Dass die geänderte Rechtslage in diesem Falle den kombinierten Rad-/Fußweg nicht mehr zulässt, kann ich mir einfach nicht vorstellen.