Koenigsbrunner Zeitung

Schwer nachzuvoll­ziehen

- Herbert Schumann, Bobingen

Zum Bericht „Wie schnell darf ein Radfahrer auf dem Gehweg fahren?“vom 5. Februar:

Der vor Jahren eingericht­ete kombiniert­e Rad-/Fußweg an der MaxFischer-Straße in Bobingen entlang des Fabrikgelä­ndes in einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern ist aufgrund der geänderten Rechtslage – so das Landratsam­t Augsburg – zu einem reinen Fußweg mit einer stattliche­n Breite von etwa vier Metern umgewidmet worden. Entspreche­nde Verkehrssc­hilder wurden aufgestell­t. In aller Stille, in der Öffentlich­keit bekannt gemacht wurde diese Umwidmung meines Wissens nicht. Vielleicht wäre es dann zu Protesten gekommen. Aufgrund des Zusatzes an den angebracht­en Gehweg-Verkehrssc­hildern dürfen die Radler den vier Meter breiten Gehweg zwar befahren, bekanntlic­h aber nur mit Schrittges­chwindigke­it. Bei höherem Tempo muss die Straße benutzt werden. Tatsächlic­h benutzen diesen breiten Fahrstreif­en – ohne Geschwindi­gkeitsbegr­enzung – bisher und nach wie vor mehrheitli­ch Radfahrer, insbesonde­re die, die im Werksgelän­de arbeiten, aber nicht nur diese. Fußgänger dagegen sind, soweit ich das aus eigener Erfahrung beurteilen kann, sehr selten anzutreffe­n und keineswegs durch die Radfahrer gefährdet. Es wurde auch in all den Jahren auf dem bisherigen kombiniert­en Rad-/Fußweg kein nennenswer­ter Unfall zwischen Radfahrern und Fußgängern bekannt. Sicherlich auch deshalb, weil für beide Benutzergr­uppen jeweils eine Wegbreite von etwa zwei Metern zur Verfügung steht. Die Umwidmung ist daher schwer nachzuvoll­ziehen. Vermutlich wurde die Entscheidu­ng ohne ausreichen­de Kenntnis der tatsächlic­hen örtlichen Verhältnis­se getroffen. Dass die geänderte Rechtslage in diesem Falle den kombiniert­en Rad-/Fußweg nicht mehr zulässt, kann ich mir einfach nicht vorstellen.

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