Soll Bobingen am Grundsteuer-Hebesatz schrauben?
Die Stadt hat, im Vergleich zu den Nachbarstädten, einen wesentlich höheren Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer B. Die Bobinger SPD forderte jetzt, den Satz zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken.
In der Stadt Bobingen gilt ein Hebesatz von 390 für die Berechnung der Grundsteuer B. In der Nachbarstadt Königsbrunn liegt der Hebesatz aktuell bei 340, in Schwabmünchen bei 360. Der aktuelle Landesdurchschnitt liege aktuell bei 349 Punkten, stellte die SPD-Stadtratsfraktion in einem Antrag fest. Daher sollte der Bobinger Satz überprüft werden, um die Mehrbelastung für Bobinger in Grenzen zu halten. Denn gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kämen viele der Einwohnenden an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und teilweise darüber hinaus.
Vor allem im Hinblick auf die im Jahr 2025 anstehende Grundsteuerreform sei dies unumgänglich. Denn vom Gesetzgeber sei klargestellt worden, dass diese Reform für die Bürgerinnen und Bürger „aufkommensneutral“gestaltet werden solle. Das heißt, dass für die Grundstücksbesitzenden trotz geänderter Abrechnungsmodalitäten keine Mehrkosten entstehen sollen. Dieses Ziel sieht die SPDFraktion in Bobingen gefährdet, wie Fraktionsvorsitzender Edmund Mannes erklärte. Denn einerseits hieße „aufkommensneutral“, dass der relativ hohe Hebesatz von 390 Punkten der Berechnung zugrunde gelegt wird. Andererseits zeige die Erfahrung, dass speziell in Kommunen mit hohen Hebesätzen durch die Grundsteuerreform deutliche Mehrbelastungen entstehen können. Dem gelte es vorzubeugen, um nicht erst im Jahr 2025 anzufangen, über einen passenden Hebesatz nachzudenken. Spätestens zum Jahresende müsse der neue, gesenkte Hebesatz beschlossen werden, so die SPD. Die Fraktion hatte bei der Verabschiedung des Hebesatzes im Jahr 2021 übrigens gegen eine Erhöhung gestimmt.
Von diesem Vorschlag zeigten sich zunächst Bobingens Stadtkämmerer Stefan Thiele, der Fraktionsvorsitzende der CSU, Herwig Leiter und die Stadträtin der Grünen, Katja Treischl, wenig begeistert. Kämmerer Thiele erklärte, dass man sich eine Absenkung des Hebesatzes, mit Blick auf die angespannte Haushaltslage, nicht leisten könne. Er zitierte aus einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht
zum damaligen Beschluss, den Hebesatz anzuheben: „Wir möchten an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich unsere Anerkennung für die mutige und vielleicht auch unpopuläre Erhöhung der Grundsteuerhebesätze aussprechen.“Herwig Leiter nannte den SPD-Vorschlag „unseriös“, da er keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung enthalte. Stadträtin Treischl meinte gar: „Bei der jetzigen Haushaltslage können wir keine Geschenke an Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer verteilen.“
Erst im Lauf der Diskussion wurde klar, dass sowohl Kämmerer als auch die anderen Fraktionen einem Missverständnis aufgesessen waren. Denn der SPD-Antrag forderte nicht, wie unterstellt, den Hebesatz noch für das Jahr 2024 zu senken. Vielmehr wird gefordert, den Hebesatz zu überprüfen und so anzupassen, dass der Vorgabe des Gesetzgebers, durch die Neufassung der Grundsteuer keine Verteuerungen zu verursachen, auch Rechnung getragen wird. Am Ende der Debatte wurde dann beschlossen, dass die Entwicklung beobachtet werden soll und zu gegebener Zeit, sobald es die Datenlage erlaube, sich ein Bild von den Auswirkungen des Bobinger Hebesatzes zu machen. Momentan sei dies nicht möglich, sagte Stadtkämmerer Thiele, da noch keine eindeutige Datenlage gegeben sei. Denn von über 6000 zu erwartenden Messbescheiden in Bobingen seien bisher nur rund 5000 eingegangen. Eine Erklärung, warum es nicht möglich ist, aus diesen 5000 Bescheiden einen Trend abzulesen, gab er, auch auf Nachfrage von SPD-Stadtrat Armin Bergmann, nicht ab.