Koenigsbrunner Zeitung

Mann würgt Lebensgefä­hrtin – war es eine Straftat?

Einem Meringer wird vorgeworfe­n, seine damalige Partnerin gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen zu haben. Die Aussagen gehen stark auseinande­r.

- Von Philipp Holzhey

Gleich zu Beginn der Verhandlun­g bestätigt der 26-jährige Angeklagte, seine damalige Lebensgefä­hrtin gewürgt zu haben. Allerdings verweist er darauf, dass dies stets mit deren Einverstän­dnis geschehen sei. „Sie wollte es so und hat sich auch in der Vergangenh­eit schon oft gewünscht, dass ich sie würge“, so der Meringer zum Vorfall im vergangene­n Sommer in einer Gartenlaub­e im südlichen Landkreis Augsburg. Nun muss er sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en.

Ihm wird zur Last gelegt, seine ehemalige Lebensgefä­hrtin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt zu haben, sodass diese ein 20 Zentimeter langes Hämatom im Hals- und Nackenbere­ich davontrug. Als diese wieder erwachte, soll er ihren Kopf so stark gegen die Badezimmer­wand geschlagen haben, dass die junge Frau eine Gehirnersc­hütterung davontrug. Der Abend hatte mit einer Party begonnen, zu der das Pärchen vom Vater und der Stiefmutte­r des Angeklagte­n eingeladen worden war. Gegen Mitternach­t sind die beiden dann in die Gartenlaub­e gegangen, um dort ungestört die Nacht miteinande­r verbringen zu können. Ab diesem Zeitpunkt weichen die Aussagen stark voneinande­r ab.

Während der Angeklagte angab, dass die junge Frau in der Vergangenh­eit immer wieder von ihm verlangt hätte, sie beim Geschlecht­sverkehr zu würgen und auch so fest zuzudrücke­n, dass sie Würgemale am Hals davontrug, stritt die Geschädigt­e das ab. „Ja, er hatte beim Sex auch schon mal eine Hand an meinem Hals, aber er hat nie so zugedrückt wie an dem Abend“, so die 22-Jährige. Gefordert

habe sie das nie. Der ExFreund war über diese Aussage verwundert.

Bei einem Atemalkoho­ltest mehrere Stunden nach dem Vorfall wies die Geschädigt­e noch einen Blutalkoho­lspiegel von 0,9 Promille auf. Richter Axel Hellriegel rechnet vor: „Wenn man davon ausgeht, dass der Körper etwa 0,1 Promille

pro Stunde abbaut, muss ja zum Tatzeitpun­kt ein erheblich höherer Wert vorgelegen haben.“Verteidige­rin Hafize Filiz schließt an die Ausführung des Richters gleich an. „Und es kann nicht sein, dass sie einen alkoholbed­ingten Filmriss hatten und einfach umgekippt sind?“Die junge Frau wies diesen Vorwurf von sich.

Die Ärztin, die die 22-Jährige nach der Tat in der Notaufnahm­e des Friedberge­r Krankenhau­ses versorgt hat, ist als Zeugin geladen. Sie erschien jedoch nicht. Hellriegel schmunzeln­d: „Das wäre erst das zweite Mal gewesen, seit ich hier am Amtsgerich­t bin, dass eine geladene Ärztin wirklich erscheint.“Um die Zeugin doch noch zu hören, griff er zu einer ungewöhnli­chen Maßnahme. Per Anruf fragte er im Krankenhau­s nach der

Ärztin. Nach einiger Zeit stellte sich heraus, dass diese inzwischen am Aichacher Klinikum tätig ist und die Ladung nie erhalten hat. Die zweite Zeugin, eine Freundin der Geschädigt­en, war ebenfalls auf der Party. Sie habe nach lauten Geräuschen aus der Gartenlaub­e nach dem Rechten gesehen. Das sei allerdings vor der Tat gewesen.

„Die Aussagen der beiden Frauen sind sich schon sehr ähnlich und unterschei­den sich in zu vielen Punkten von den Angaben, die sie bei der Polizei gemacht haben“, wandte Verteidige­rin Filiz ein. Deshalb forderte sie, die Polizeibea­mten, die die Aussagen in der Tatnacht aufgenomme­n haben, als Zeugen zu laden. Dem stimmte Hellriegel zu, weshalb die Verhandlun­g im März fortgesetz­t wird.

Polizeibea­mte sollen als Zeugen gehört werden.

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