Mann würgt Lebensgefährtin – war es eine Straftat?
Einem Meringer wird vorgeworfen, seine damalige Partnerin gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen zu haben. Die Aussagen gehen stark auseinander.
Gleich zu Beginn der Verhandlung bestätigt der 26-jährige Angeklagte, seine damalige Lebensgefährtin gewürgt zu haben. Allerdings verweist er darauf, dass dies stets mit deren Einverständnis geschehen sei. „Sie wollte es so und hat sich auch in der Vergangenheit schon oft gewünscht, dass ich sie würge“, so der Meringer zum Vorfall im vergangenen Sommer in einer Gartenlaube im südlichen Landkreis Augsburg. Nun muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
Ihm wird zur Last gelegt, seine ehemalige Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, sodass diese ein 20 Zentimeter langes Hämatom im Hals- und Nackenbereich davontrug. Als diese wieder erwachte, soll er ihren Kopf so stark gegen die Badezimmerwand geschlagen haben, dass die junge Frau eine Gehirnerschütterung davontrug. Der Abend hatte mit einer Party begonnen, zu der das Pärchen vom Vater und der Stiefmutter des Angeklagten eingeladen worden war. Gegen Mitternacht sind die beiden dann in die Gartenlaube gegangen, um dort ungestört die Nacht miteinander verbringen zu können. Ab diesem Zeitpunkt weichen die Aussagen stark voneinander ab.
Während der Angeklagte angab, dass die junge Frau in der Vergangenheit immer wieder von ihm verlangt hätte, sie beim Geschlechtsverkehr zu würgen und auch so fest zuzudrücken, dass sie Würgemale am Hals davontrug, stritt die Geschädigte das ab. „Ja, er hatte beim Sex auch schon mal eine Hand an meinem Hals, aber er hat nie so zugedrückt wie an dem Abend“, so die 22-Jährige. Gefordert
habe sie das nie. Der ExFreund war über diese Aussage verwundert.
Bei einem Atemalkoholtest mehrere Stunden nach dem Vorfall wies die Geschädigte noch einen Blutalkoholspiegel von 0,9 Promille auf. Richter Axel Hellriegel rechnet vor: „Wenn man davon ausgeht, dass der Körper etwa 0,1 Promille
pro Stunde abbaut, muss ja zum Tatzeitpunkt ein erheblich höherer Wert vorgelegen haben.“Verteidigerin Hafize Filiz schließt an die Ausführung des Richters gleich an. „Und es kann nicht sein, dass sie einen alkoholbedingten Filmriss hatten und einfach umgekippt sind?“Die junge Frau wies diesen Vorwurf von sich.
Die Ärztin, die die 22-Jährige nach der Tat in der Notaufnahme des Friedberger Krankenhauses versorgt hat, ist als Zeugin geladen. Sie erschien jedoch nicht. Hellriegel schmunzelnd: „Das wäre erst das zweite Mal gewesen, seit ich hier am Amtsgericht bin, dass eine geladene Ärztin wirklich erscheint.“Um die Zeugin doch noch zu hören, griff er zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Per Anruf fragte er im Krankenhaus nach der
Ärztin. Nach einiger Zeit stellte sich heraus, dass diese inzwischen am Aichacher Klinikum tätig ist und die Ladung nie erhalten hat. Die zweite Zeugin, eine Freundin der Geschädigten, war ebenfalls auf der Party. Sie habe nach lauten Geräuschen aus der Gartenlaube nach dem Rechten gesehen. Das sei allerdings vor der Tat gewesen.
„Die Aussagen der beiden Frauen sind sich schon sehr ähnlich und unterscheiden sich in zu vielen Punkten von den Angaben, die sie bei der Polizei gemacht haben“, wandte Verteidigerin Filiz ein. Deshalb forderte sie, die Polizeibeamten, die die Aussagen in der Tatnacht aufgenommen haben, als Zeugen zu laden. Dem stimmte Hellriegel zu, weshalb die Verhandlung im März fortgesetzt wird.
Polizeibeamte sollen als Zeugen gehört werden.