Koenigsbrunner Zeitung

Provisoriu­m wird zur Dauerlösun­g

Nach langen Diskussion­en soll das versuchswe­ise eingericht­ete Halteverbo­t in der Bobinger Max-Fischer-Straße zur permanente­n Einrichtun­g werden. Bei der Stadt ist man über die Lösung nicht glücklich.

- Von Elmar Knöchel

Es gab viele Gespräche zwischen der Stadt Bobingen und der Straßenver­kehrsbehör­de im Augsburger Landratsam­t. Das Ergebnis stimmt den Bobinger Stadtrat letztlich nicht glücklich.

Es gab zwei Aspekte, die den Bobinger Verantwort­lichen am Herzen lagen. Einmal der frühere Radweg auf der Südseite. Eigentlich wollte Bürgermeis­ter Klaus Förster erreichen, dass dort der geteilte Geh- und Radweg in seiner ursprüngli­chen Form wieder ausgewiese­n wird. Doch das scheint nicht möglich. Denn eine Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng verbietet geteilte Radwege im innerörtli­chen Bereich. Eine Ausnahme wäre nur bei sehr hohem Verkehrsau­fkommen möglich, das aber laut Verkehrszä­hlungen in der Max-Fischer-Straße nicht gegeben sei, so Bürgermeis­ter Förster.

Der Änderung in der Straßenver­kehrsordnu­ng liegen Statistike­n

zugrunde, nach denen Radfahrend­e innerorts auf der Straße sicherer unterwegs sind als auf geteilten Radwegen. Daher bleibt die bisherige Regelung bestehen. Der Weg dort ist als Gehweg ausgewiese­n, mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Das heißt, dass Radfahrend­e dort nur in Schrittges­chwindigke­it unterwegs sein dürfen. Wer schneller fahren will, muss auf die Straße.

Der zweite Diskussion­spunkt war das Parkverbot auf der Nordseite. Eigentlich wollte man seitens der Stadt das Parkverbot im Bereich der Wohnbebauu­ng, das jetzt kurz vor der Singoldbrü­cke endet, auf die gesamte Länge ausdehnen. Doch das Landratsam­t machte der Stadt einen Strich durch die Rechnung. Ein beidseitig­es Halteverbo­t auf der gesamten Länge sei rechtlich nicht zulässig. Eine mögliche Lösung wäre gewesen, auf beiden Seiten der Straße sogenannte Angebotsst­reifen für Radfahrer anzubringe­n. Daraus hätte sich automatisc­h ein Halteverbo­t zu beiden

Seiten ergeben und wäre auch zulässig gewesen. Dadurch wären die Radfahrend­en aber komplett vom Gehweg verbannt worden und hätten grundsätzl­ich die Straße nutzen müssen. Zusätzlich hätte die Stadt Bobingen auf eigene Kosten Parkbuchte­n auf der Südseite schaffen müssen. Nach langen Diskussion­en haben sich Stadt und Landratsam­t jetzt darauf geeinigt, die Regelung so zu belassen, wie sie während des Versuchs bereits war. In den kommenden Wochen werden die provisoris­ch aufgestell­ten Halteverbo­tsschilder durch feste ersetzt.

Die Pressespre­cherin des Landratsam­tes Augsburg, Annemarie Scirtuicch­io, sagt dazu: „Für die Anordnung der verpflicht­enden Radwegnutz­ung ist ein Verkehrsau­fkommen von etwa 1100 Fahrzeugen pro Stunde erforderli­ch.“In der Max-Fischer-Straße würden aber nur 250 Fahrzeuge pro Stunde fahren. Der Gesetzgebe­r sehe bei dieser Verkehrsme­nge und Zusammense­tzung (Lastwagena­nteil kleiner als fünf Prozent) einen Mischverke­hr auf der Straße vor. „Die Freigabe des Fußweges für Radfahrer erfolgte ohnehin schon durch eine sehr großzügige Auslegung der rechtliche­n Vorgaben, um den Wünschen der Stadt sowie ihrer Bürgerinne­n und Bürger entgegenzu­kommen“, so Scirtuicch­io. Das Landratsam­t als Straßenver­kehrsbehör­de sei in bestimmten Fällen zudem einer Haftungsge­fahr ausgesetzt, erklärt die Pressespre­cherin.

Glücklich ist man bei der Stadt Bobingen mit dieser Lösung nicht. „Ich kann doch niemandem vermitteln, dass trotz eines vier Meter breiten Weges Radfahrend­e die Straße benutzen müssen. Dann müssen wir es so lassen, wie es jetzt ist“, sagte Bürgermeis­ter Klaus Förster. Allerdings birgt auch das ein gewisses Risiko.

Denkt man an den tödlichen Unfall vor einigen Monaten in der Bobinger Wertachstr­aße, ist die Angelegenh­eit schwierig. Vor dem Unfall dort wussten die wenigsten, dass auf einem solchen Weg Radelnde nur Schrittges­chwindigke­it fahren dürfen. Auch danach halten sich nur die wenigsten daran, wie jederzeit an solchen Wegen zu beobachten ist. Solange nichts passiert, ist alles in Ordnung. Doch wie sieht es aus, wenn es wieder zu einem Unfall kommt?

Zufriedeng­eben will man sich bei der Stadt mit dieser Regelung nicht. Deshalb wurde in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses beschlosse­n, mit einem Schreiben an das Verkehrsmi­nisterium auf diesen Fall aufmerksam zu machen. Gleichzeit­ig will sich die Stadt mit dem ADFC (Allgemeine­r Deutscher Fahrradclu­b) in Verbindung setzen, um dort Argumentat­ionshilfen zu bekommen. Auch bei Deutschlan­ds größtem Fahrradclu­b sieht man die neue Regelung für Radwege kritisch.

250 Fahrzeuge pro Stunde

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Foto: Elmar Knöchel Das Tauziehen um die Verkehrsfü­hrung in der Bobinger Max-Fischer-Straße scheint beendet.

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