Provisorium wird zur Dauerlösung
Nach langen Diskussionen soll das versuchsweise eingerichtete Halteverbot in der Bobinger Max-Fischer-Straße zur permanenten Einrichtung werden. Bei der Stadt ist man über die Lösung nicht glücklich.
Es gab viele Gespräche zwischen der Stadt Bobingen und der Straßenverkehrsbehörde im Augsburger Landratsamt. Das Ergebnis stimmt den Bobinger Stadtrat letztlich nicht glücklich.
Es gab zwei Aspekte, die den Bobinger Verantwortlichen am Herzen lagen. Einmal der frühere Radweg auf der Südseite. Eigentlich wollte Bürgermeister Klaus Förster erreichen, dass dort der geteilte Geh- und Radweg in seiner ursprünglichen Form wieder ausgewiesen wird. Doch das scheint nicht möglich. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung verbietet geteilte Radwege im innerörtlichen Bereich. Eine Ausnahme wäre nur bei sehr hohem Verkehrsaufkommen möglich, das aber laut Verkehrszählungen in der Max-Fischer-Straße nicht gegeben sei, so Bürgermeister Förster.
Der Änderung in der Straßenverkehrsordnung liegen Statistiken
zugrunde, nach denen Radfahrende innerorts auf der Straße sicherer unterwegs sind als auf geteilten Radwegen. Daher bleibt die bisherige Regelung bestehen. Der Weg dort ist als Gehweg ausgewiesen, mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Das heißt, dass Radfahrende dort nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein dürfen. Wer schneller fahren will, muss auf die Straße.
Der zweite Diskussionspunkt war das Parkverbot auf der Nordseite. Eigentlich wollte man seitens der Stadt das Parkverbot im Bereich der Wohnbebauung, das jetzt kurz vor der Singoldbrücke endet, auf die gesamte Länge ausdehnen. Doch das Landratsamt machte der Stadt einen Strich durch die Rechnung. Ein beidseitiges Halteverbot auf der gesamten Länge sei rechtlich nicht zulässig. Eine mögliche Lösung wäre gewesen, auf beiden Seiten der Straße sogenannte Angebotsstreifen für Radfahrer anzubringen. Daraus hätte sich automatisch ein Halteverbot zu beiden
Seiten ergeben und wäre auch zulässig gewesen. Dadurch wären die Radfahrenden aber komplett vom Gehweg verbannt worden und hätten grundsätzlich die Straße nutzen müssen. Zusätzlich hätte die Stadt Bobingen auf eigene Kosten Parkbuchten auf der Südseite schaffen müssen. Nach langen Diskussionen haben sich Stadt und Landratsamt jetzt darauf geeinigt, die Regelung so zu belassen, wie sie während des Versuchs bereits war. In den kommenden Wochen werden die provisorisch aufgestellten Halteverbotsschilder durch feste ersetzt.
Die Pressesprecherin des Landratsamtes Augsburg, Annemarie Scirtuicchio, sagt dazu: „Für die Anordnung der verpflichtenden Radwegnutzung ist ein Verkehrsaufkommen von etwa 1100 Fahrzeugen pro Stunde erforderlich.“In der Max-Fischer-Straße würden aber nur 250 Fahrzeuge pro Stunde fahren. Der Gesetzgeber sehe bei dieser Verkehrsmenge und Zusammensetzung (Lastwagenanteil kleiner als fünf Prozent) einen Mischverkehr auf der Straße vor. „Die Freigabe des Fußweges für Radfahrer erfolgte ohnehin schon durch eine sehr großzügige Auslegung der rechtlichen Vorgaben, um den Wünschen der Stadt sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger entgegenzukommen“, so Scirtuicchio. Das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde sei in bestimmten Fällen zudem einer Haftungsgefahr ausgesetzt, erklärt die Pressesprecherin.
Glücklich ist man bei der Stadt Bobingen mit dieser Lösung nicht. „Ich kann doch niemandem vermitteln, dass trotz eines vier Meter breiten Weges Radfahrende die Straße benutzen müssen. Dann müssen wir es so lassen, wie es jetzt ist“, sagte Bürgermeister Klaus Förster. Allerdings birgt auch das ein gewisses Risiko.
Denkt man an den tödlichen Unfall vor einigen Monaten in der Bobinger Wertachstraße, ist die Angelegenheit schwierig. Vor dem Unfall dort wussten die wenigsten, dass auf einem solchen Weg Radelnde nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Auch danach halten sich nur die wenigsten daran, wie jederzeit an solchen Wegen zu beobachten ist. Solange nichts passiert, ist alles in Ordnung. Doch wie sieht es aus, wenn es wieder zu einem Unfall kommt?
Zufriedengeben will man sich bei der Stadt mit dieser Regelung nicht. Deshalb wurde in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses beschlossen, mit einem Schreiben an das Verkehrsministerium auf diesen Fall aufmerksam zu machen. Gleichzeitig will sich die Stadt mit dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) in Verbindung setzen, um dort Argumentationshilfen zu bekommen. Auch bei Deutschlands größtem Fahrradclub sieht man die neue Regelung für Radwege kritisch.
250 Fahrzeuge pro Stunde