Rüdiger und der DFB zeigen Journalisten an
Nationalspieler fühlt sich verleumdet
Nationalspieler Antonio Rüdiger und der Deutsche FußballBund gehen juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Der Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung Bild hatte Kritik an einer Geste von Rüdiger geäußert. In seinem Beitrag am 11. März hatte der praktizierende Muslim ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt nach oben. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb der 31-Jährige als Gruß zum Ramadan. Der Fastenmonat läuft vom 10. März bis zum 9. April. Nach Meinung Reichelts hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt. Gegen diese Darstellung wehren sich der Profi von Spaniens Rekordmeister Real Madrid und der DFB nun mit rechtlichen Mitteln. Der Abwehrspieler fühlt sich durch die Kritik Reichelts verunglimpft und verleumdet. Er hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt, der Verband hat die Angelegenheit bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/ Main gemeldet. Das Rüdiger-Management und der DFB bestätigten die Anzeigen. Dabei geht es um Beleidigung beziehungsweise Verleumdung, verhetzende Beleidigung und Volksverhetzung.
Die Diskussion um Rüdigers zwei Wochen alten Post war von Reichelt nach dem von der Terrororganisation Islamischer Staat für sich reklamierten Anschlag in Moskau ausgelöst worden. Der Journalist blieb am Montag bei seiner Bewertung und erklärte auf X: „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalspieler geht, darf man sich nicht einschüchtern lassen. (...) Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschüchterungsmethoden.“Zur Erklärung und Bedeutung der von Rüdiger gezeigten Geste schrieb das Bundesinnenministerium: „Der sog. ’tauhid’-Finger gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Musliminnen und Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet.“Nach Einschätzung des Ministeriums ist der „tauhid“-Finger als Glaubensbekenntnis zu verstehen und als unproblematisch einzuordnen. (dpa)