Koenigsbrunner Zeitung

Böllerwurf-Prozess: Weiterer Angeklagte­r in U-Haft

Am zweiten Tag im Prozess um den Böllerwurf beim Spiel des FC Augsburg sorgt ein Zeuge für Irritation­en. Gegen einen zweiten Angeklagte­n wird daraufhin ein Haftbefehl erlassen.

- Von Felix Gnoyke

Eigentlich sollte der zweite Verhandlun­gstag im Prozess um den Böllerwurf in der WWK-Arena hauptsächl­ich fachliche Fragen zur Explosion und den medizinisc­hen Folgen klären. Ein Sprengstof­fexperte und ein Rechtsmedi­ziner waren zur Einordnung der Geschehnis­se geladen. Die meisten Augenzeuge­n sagten bereits am Vortag aus und berichtete­n von ihren teils schlimmen Erfahrunge­n im Stadion. Viele von ihnen erlitten Knalltraum­ata und Schocks, ein 14-jähriger Junge musste sich sogar wegen einer Fleischwun­de behandeln lassen. Doch ein Zeuge, der mit den vier Angeklagte­n im

Hoffenheim­er Fan-Block war, sorgte am Dienstag im Landgerich­t Augsburg mit seiner Aussage für Irritation­en. Seine Aussage führt zu einem Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagte­n, die wegen Beihilfe vor Gericht stehen.

Noch am Tag zuvor hatte der Hauptangek­lagte die Tat eingeräumt und jedes der Opfer persönlich um Entschuldi­gung gebeten. Er schilderte in einer Erklärung, wie er am 11. November 2023 beim Bundesliga­spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim (1:1) einen Böller aus dem Gästeblock in Richtung Spielfeld geworfen hatte. Dieser explodiert­e in der Nähe von Fans. Dabei wurden laut Anklage 14 Personen verletzt, darunter fünf Kinder. Seit dem Vorfall sitzt der 28-Jährige in Untersuchu­ngshaft. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm die Herbeiführ­ung einer Sprengstof­fexplosion sowie gefährlich­e Körperverl­etzung vor. Mit ihm sind drei weitere Hoffenheim­er Fans im Alter von 28, 31 und 35 Jahren angeklagt. Ihnen droht eine Verurteilu­ng wegen Beihilfe.

Am zweiten Prozesstag am Dienstag beschriebe­n zwei Polizisten die Festnahme des Hauptangek­lagten und des wegen Beihilfe angeklagte­n 28-Jährigen. Die beiden Hoffenheim­er Fans wurden unmittelba­r nach der Tat in Gewahrsam genommen und mussten sich einer ausführlic­hen Kontrolle samt Alkoholtes­t unterziehe­n, wie die Polizisten beschriebe­n. Die Promillewe­rte

sollen bei 1,1 und 1,6 gelegen haben.

Brisant wurde es, als ein Zeuge auftrat, der gemeinsam mit den Angeklagte­n in der WWK-Arena war. Er beschrieb, wie er mit dem 35-jährigen Angeklagte­n nach Augsburg gefahren und dort auf die Anderen getroffen war. Nach seinen Angaben soll dort der Hauptangek­lagte mit den Worten „es hat geklappt“geprahlt haben, dass er den Böller in seiner Unterhose ins Stadion geschmugge­lt hatte. In der Halbzeit soll der 35-Jährige laut dem Zeugen den Hauptangek­lagten aufgeforde­rt haben, den Böller in den Müll zu werfen, woraufhin dieser seine Absicht des Wurfs betont habe. An diesem Punkt verzettelt­e sich der

Zeuge mehrmals, wich von seinen ursprüngli­chen Aussagen gegenüber der Polizei ab und wechselte zwischen den Versionen hin und her. Nachdem Richter und Staatsanwa­lt mit deutlichen Worten auf ihn eingewirkt hatten, gab der Zeuge zu, dass der 35-jährige Angeklagte ihn zu einem Teil der Aussage angestifte­t hätte. Dieser stritt dies zwar ab, jedoch ohne Erfolg. Gegen ihn wurde noch im Gerichtssa­al ein Haftbefehl wegen Verdunkelu­ngsgefahr erlassen. Er sitzt nun in Untersuchu­ngshaft.

Im Prozess sind noch zwei weitere Verhandlun­gstage angesetzt. Der 12. April, an dem zwei weitere Zeugen gehört werden sollen, und der 22. April. Ein Urteil soll frühestens am 12. April fallen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany