Böllerwurf-Prozess: Weiterer Angeklagter in U-Haft
Am zweiten Tag im Prozess um den Böllerwurf beim Spiel des FC Augsburg sorgt ein Zeuge für Irritationen. Gegen einen zweiten Angeklagten wird daraufhin ein Haftbefehl erlassen.
Eigentlich sollte der zweite Verhandlungstag im Prozess um den Böllerwurf in der WWK-Arena hauptsächlich fachliche Fragen zur Explosion und den medizinischen Folgen klären. Ein Sprengstoffexperte und ein Rechtsmediziner waren zur Einordnung der Geschehnisse geladen. Die meisten Augenzeugen sagten bereits am Vortag aus und berichteten von ihren teils schlimmen Erfahrungen im Stadion. Viele von ihnen erlitten Knalltraumata und Schocks, ein 14-jähriger Junge musste sich sogar wegen einer Fleischwunde behandeln lassen. Doch ein Zeuge, der mit den vier Angeklagten im
Hoffenheimer Fan-Block war, sorgte am Dienstag im Landgericht Augsburg mit seiner Aussage für Irritationen. Seine Aussage führt zu einem Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagten, die wegen Beihilfe vor Gericht stehen.
Noch am Tag zuvor hatte der Hauptangeklagte die Tat eingeräumt und jedes der Opfer persönlich um Entschuldigung gebeten. Er schilderte in einer Erklärung, wie er am 11. November 2023 beim Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim (1:1) einen Böller aus dem Gästeblock in Richtung Spielfeld geworfen hatte. Dieser explodierte in der Nähe von Fans. Dabei wurden laut Anklage 14 Personen verletzt, darunter fünf Kinder. Seit dem Vorfall sitzt der 28-Jährige in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung vor. Mit ihm sind drei weitere Hoffenheimer Fans im Alter von 28, 31 und 35 Jahren angeklagt. Ihnen droht eine Verurteilung wegen Beihilfe.
Am zweiten Prozesstag am Dienstag beschrieben zwei Polizisten die Festnahme des Hauptangeklagten und des wegen Beihilfe angeklagten 28-Jährigen. Die beiden Hoffenheimer Fans wurden unmittelbar nach der Tat in Gewahrsam genommen und mussten sich einer ausführlichen Kontrolle samt Alkoholtest unterziehen, wie die Polizisten beschrieben. Die Promillewerte
sollen bei 1,1 und 1,6 gelegen haben.
Brisant wurde es, als ein Zeuge auftrat, der gemeinsam mit den Angeklagten in der WWK-Arena war. Er beschrieb, wie er mit dem 35-jährigen Angeklagten nach Augsburg gefahren und dort auf die Anderen getroffen war. Nach seinen Angaben soll dort der Hauptangeklagte mit den Worten „es hat geklappt“geprahlt haben, dass er den Böller in seiner Unterhose ins Stadion geschmuggelt hatte. In der Halbzeit soll der 35-Jährige laut dem Zeugen den Hauptangeklagten aufgefordert haben, den Böller in den Müll zu werfen, woraufhin dieser seine Absicht des Wurfs betont habe. An diesem Punkt verzettelte sich der
Zeuge mehrmals, wich von seinen ursprünglichen Aussagen gegenüber der Polizei ab und wechselte zwischen den Versionen hin und her. Nachdem Richter und Staatsanwalt mit deutlichen Worten auf ihn eingewirkt hatten, gab der Zeuge zu, dass der 35-jährige Angeklagte ihn zu einem Teil der Aussage angestiftet hätte. Dieser stritt dies zwar ab, jedoch ohne Erfolg. Gegen ihn wurde noch im Gerichtssaal ein Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.
Im Prozess sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Der 12. April, an dem zwei weitere Zeugen gehört werden sollen, und der 22. April. Ein Urteil soll frühestens am 12. April fallen.