Mögliche Unterkunft für Geflüchtete sorgt für Diskussion
Der Landkreis möchte in einem Haus in Zusmarshausen bis zu 30 Geflüchtete unterbringen. Anwohner wollen das verhindern. In dem ruhigen Viertel herrscht Aufregung.
Der Landkreis Augsburg sucht händeringend nach Möglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten. Ein großer Teil dieser Menschen wird in angemieteten Häusern untergebracht. Das hat der Landkreis auch in der Hohenstaufenstraße in Zusmarshausen vor. Dort soll ein derzeit leer stehendes Haus zur Unterbringung von 25 bis 30 Menschen genutzt werden, teilt der Landkreis auf Nachfrage mit. Wann es so weit ist, steht noch nicht fest. Ein entsprechender Antrag ist bisher nicht genehmigt. Doch schon jetzt regt sich in der Nachbarschaft Widerstand.
Das Viertel, in dem die Geflüchteten einziehen könnten, ist ein ruhiges Wohnviertel in Zusmarshausen. Die meisten Nachbarn leben in Einfamilienhäusern, einige in Wohnungen. Doch mit der Ruhe, so fürchten offenbar Anwohner, könnte es vorbei sein, sobald bis zu 30 Menschen in ein Haus ziehen, das zuletzt von einem älteren Paar bewohnt wurde. Die Eigentümer der umliegenden Häuser wurden im Februar über die Pläne in ihrer Nachbarschaft informiert. Seither herrscht Aufregung in den anliegenden Straßen. Mehrere Eigentümer richteten sich bereits in einem Schreiben an die Gemeinde und den Landkreis. In dem Brief, welcher der Redaktion vorliegt, heißt es: „Die Lärmbelästigung wäre viel zu hoch und die Sicherheit unserer Mieter wäre in höchstem Maße gefährdet.“Außerdem fürchte man sich vor einen Wertverlust der umliegenden Immobilien. Ein Anwohner, der anonym bleiben möchte, erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion: „Es geht hauptsächlich darum, dass es zu viele Menschen für dieses Haus sind.“Er habe nichts gegen ein oder zwei Familien, doch bei 30 Menschen in einem Haus sei Ärger vorprogrammiert, meint der ältere Mann aus der Nachbarschaft.
Landrat Martin Sailer (CSU) kennt die Argumente der Nachbarn. Er teilt mit: „Die Bedenken der Nachbarschaft kann ich zwar in gewisser Weise nachvollziehen, aber unsere Erfahrung mit inzwischen über 80 Unterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Landkreis, der größte Teil davon in Wohngebieten, hat gezeigt, dass bislang von diesen Unterkünften keinerlei Gefahr für die Nachbarschaft ausgegangen ist.“Er wolle die Nachbarn beruhigen. Sailer: „Sollte es einmal zu nachbarschaftlichen Problemen kommen – solche können auch in
Nachbarschaften ohne entsprechende Unterkünfte auftreten – können sich die Betroffenen aber natürlich an unsere Außendienstmitarbeiter wenden, welche die Unterkünfte regelmäßig besuchen.“Auch die immer wieder geäußerten Sorgen hinsichtlich einer Wertminderung hätten sich bislang nicht bestätigt, zumal die Anmietung durch das Landratsamt grundsätzlich auf einige Jahre begrenzt sei.
Auch Zusmarshausens Bürgermeister Bernhard Uhl (CSU) suchte bereits das Gespräch mit den Anwohnern. Er sagt: „Vielleicht kann sich die Unterbringung in der Hohenstaufenstraße auf Familien beschränken, was zu mehr Akzeptanz in der Nachbarschaft beitragen und den sozialen Frieden in der Umgebung der Hohenstaufenstraße sichern könnte.“Dafür wolle sich der Bürgermeister einsetzen. Verhindern kann die Gemeinde das Vorhaben vermutlich nicht. Auch wenn der Bauausschuss der Gemeinde einen entsprechenden Antrag ablehnen sollte, hat das Landratsamt als die Genehmigungsbehörde am Ende das letzte Wort.
Der jetzige Eigentümer des großen Bungalows in Zusmarshausen hat das Haus im vergangenen Oktober gekauft. Seit knapp zwei Jahren stehe es leer, berichtet der Zusmarshauser. Er wolle das Haus an den Landkreis vermieten, um eine Unterkunft für hilfsbedürftige Menschen zu schaffen. „Ich will diesen Menschen helfen“, erklärt der Eigentümer im Gespräch mit unserer Redaktion. Wer am Ende in das Haus einzieht, sei dann Sache
des Landkreises. Der Eigentümer betont, dass es ihm nicht darum gehe, viel Geld mit der Vermietung zu verdienen. Auch, wenn die Unterbringung von Geflüchteten deutlich mehr Mieteinnahmen mit sich bringen dürfte, als eine Vermietung an eine einzelne Familie.
Nach Auskunft des Landratsamts sei es nicht ungewöhnlich, dass Einfamilienhäuser als Unterkunft für Geflüchtete angemietet werden. Ob ein Haus dafür infrage kommt, hängt von der Ausstattung ab. Entscheidend ist etwa, dass es Sanitäranlagen gibt und die Immobilie sich in einem guten haustechnischen Zustand befindet. Ein Zugang zum Internet ist ebenfalls Voraussetzung. Wie lange der Landkreis derartige Immobilien anmietet, sei unterschiedlich. „Es gibt sowohl Objekte mit unbefristeten Laufzeiten und einer dreimonatigen Kündigungsfrist als auch Objekte mit Mietverträgen bis zu zehn Jahren“, teilt eine Sprecherin mit.