Koenigsbrunner Zeitung

Bahnunterf­ührung: Radfahrer aufgepasst

Nach einer Verkehrssc­hau wird sich in Bobingen bei der Verkehrsfü­hrung einiges ändern. Vor allem für Fahrradfah­rer.

- Von Elmar Knöchel

Eine Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng hat große Auswirkung­en: Innerorts dürfen nur noch in seltenen Ausnahmefä­llen, abhängig von der Bebauung, gemeinsame Geh- und Radwege angeordnet werden. Ansonsten müssen die Wege als Gehweg mit dem Zusatzschi­ld „Radfahrer frei“ausgewiese­n werden. Das hat für Radelnde die Auswirkung, dass sie zu besonderer Vorsicht aufgerufen sind und auf diesen Wegen nur in Schrittges­chwindigke­it fahren dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob gerade Fußgänger zu sehen sind oder nicht. Besonders auffällige Veränderun­gen wird diese neue Regel in der Königsbrun­ner Straße in Bobingen bei der Unterführu­ng am Bahnhof bewirken.

Bisher ist eine eigene Fuß- und Radunterfü­hrung mit einem gemeinsame­n Geh- und Radweg gekennzeic­hnet. Das heißt, Radfahrend­e müssen diesen Weg benutzen. Dabei ist der Weg durch eine Linie geteilt. Der rund ein Meter breite Bereich für den Radverkehr wird dabei in beide Fahrtricht­ungen genutzt. Wird ortsauswär­ts gefahren, müssen Radler vor der Unterführu­ng in der Bahnhofstr­aße von der rechten Straßensei­te nach links wechseln, um durch die Unterführu­ng zu kommen.

Damit ist bald Schluss. Der Weg durch die Unterführu­ng wird zukünftig ein Gehweg „Radfahrer frei“sein. Für Radler gilt dann Schrittges­chwindigke­it.

Der Trennstric­h und die Piktogramm­e „Radfahrer“und „Fußgänger“werden entfernt. Gleichzeit­ig ist der Weg dann für Radfahrend­e nicht mehr zwingend zu befahren. Das heißt: Die Radler dürfen in Zukunft auf der Straße durch die Unterführu­ng fahren. Laut Unterer Straßenver­kehrsbehör­de sei diese Regelung für Radfahrer und Fußgänger sicherer, als die Fahrbahn kreuzen zu müssen.

Außerdem würden Gefährdung­en von Fußgängern minimiert. Gerade in der Anfangszei­t dürfte die Neuregelun­g für einige Verwirrung sorgen. Auch die Autofahren­den werden sich wohl erst an die neue Verkehrsfü­hrung gewöhnen müssen. Dabei könnte es durchaus vorkommen, dass Radelnde in der Unterführu­ng angehupt werden, wenn die Autofahrer­innen und Autofahrer noch nichts von der neuen Regel mitbekomme­n haben und die Radler auf den Radweg aufmerksam machen wollen.

Als Begründung für die Änderung in der Straßenver­kehrsordnu­ng gelten Statistike­n, in denen nachgewies­en wurde, dass Radfahrend­e innerorts auf der Fahrbahn besser aufgehoben seien. So würden laut den Erhebungen die meisten Radunfälle innerhalb von Ortschafte­n auf den Radwegen passieren und nicht auf den Straßen.

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Foto: Elmar Knöchel Hier wird es nur noch einen Gehweg „Radfahrer frei“geben. Die Markierung­en werden entfernt.

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