Bahnunterführung: Radfahrer aufgepasst
Nach einer Verkehrsschau wird sich in Bobingen bei der Verkehrsführung einiges ändern. Vor allem für Fahrradfahrer.
Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung hat große Auswirkungen: Innerorts dürfen nur noch in seltenen Ausnahmefällen, abhängig von der Bebauung, gemeinsame Geh- und Radwege angeordnet werden. Ansonsten müssen die Wege als Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ausgewiesen werden. Das hat für Radelnde die Auswirkung, dass sie zu besonderer Vorsicht aufgerufen sind und auf diesen Wegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob gerade Fußgänger zu sehen sind oder nicht. Besonders auffällige Veränderungen wird diese neue Regel in der Königsbrunner Straße in Bobingen bei der Unterführung am Bahnhof bewirken.
Bisher ist eine eigene Fuß- und Radunterführung mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg gekennzeichnet. Das heißt, Radfahrende müssen diesen Weg benutzen. Dabei ist der Weg durch eine Linie geteilt. Der rund ein Meter breite Bereich für den Radverkehr wird dabei in beide Fahrtrichtungen genutzt. Wird ortsauswärts gefahren, müssen Radler vor der Unterführung in der Bahnhofstraße von der rechten Straßenseite nach links wechseln, um durch die Unterführung zu kommen.
Damit ist bald Schluss. Der Weg durch die Unterführung wird zukünftig ein Gehweg „Radfahrer frei“sein. Für Radler gilt dann Schrittgeschwindigkeit.
Der Trennstrich und die Piktogramme „Radfahrer“und „Fußgänger“werden entfernt. Gleichzeitig ist der Weg dann für Radfahrende nicht mehr zwingend zu befahren. Das heißt: Die Radler dürfen in Zukunft auf der Straße durch die Unterführung fahren. Laut Unterer Straßenverkehrsbehörde sei diese Regelung für Radfahrer und Fußgänger sicherer, als die Fahrbahn kreuzen zu müssen.
Außerdem würden Gefährdungen von Fußgängern minimiert. Gerade in der Anfangszeit dürfte die Neuregelung für einige Verwirrung sorgen. Auch die Autofahrenden werden sich wohl erst an die neue Verkehrsführung gewöhnen müssen. Dabei könnte es durchaus vorkommen, dass Radelnde in der Unterführung angehupt werden, wenn die Autofahrerinnen und Autofahrer noch nichts von der neuen Regel mitbekommen haben und die Radler auf den Radweg aufmerksam machen wollen.
Als Begründung für die Änderung in der Straßenverkehrsordnung gelten Statistiken, in denen nachgewiesen wurde, dass Radfahrende innerorts auf der Fahrbahn besser aufgehoben seien. So würden laut den Erhebungen die meisten Radunfälle innerhalb von Ortschaften auf den Radwegen passieren und nicht auf den Straßen.