Regierung könnte eingreifen
Zu „Schulbusverkehr: Kritik reißt nicht ab“vom 14. März:
Eine Instanz, vielleicht habe ich es auch überlesen, wird nicht erwähnt: die Regierung von Schwaben. Die aber in die Probleme mit der Schülerinnenbeförderung im Großraum Schwabmünchen durchaus eingreifen könnte. Artikel 1 Absatz 3 Satz 2 des Bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetzes – SchKfrG – gibt ihr dazu die Möglichkeit, wenn „mehrere beteiligte Aufgabenträger“die Durchführung der Schülerinnenbeförderung im gegenseitigen Einvernehmen nicht regeln können. Setzt euch doch bitte zusammen, sehr verehrte Zuständige der Regierung von Schwaben, sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Zuständige des Landratsamtes Augsburg, sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit euren Verwaltungsapparaten, und sagt ganz deutlich, dass es ein mehr als sehr großer Mist ist, die Schülerinnenbeförderung im Landkreis Augsburg europaweit ausschreiben zu müssen. Findet rechtliche Möglichkeiten, findet womöglich einen zeitweiligen Vergleich mit dem klagenden Busunternehmen, damit die Schülerinnen und Schüler, die nach Artikel 2 „Notwendigkeit der Beförderung“des SchKfrG bei den darin definierten Voraussetzungen ein Recht auf eine pünktliche Beförderung zu ihren Schulen haben, nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen müssen, wenn ihr Bus nicht kommt. Oder ihr Zug. Wo es im Grunde die gleichen Schwierigkeiten gibt. Wagt euch dabei vor in eventuelle rechtliche Grauzonen. Zum Wohle unserer Kinder. So wie es vor allem Kommunalpolitiker dereinst taten. Ihr wisst ja: zum Beispiel die Brücke über den Lech bei der Staustufe 23?