Koenigsbrunner Zeitung

Regierung könnte eingreifen

- Josef Gegenfurtn­er, Schwabmünc­hen

Zu „Schulbusve­rkehr: Kritik reißt nicht ab“vom 14. März:

Eine Instanz, vielleicht habe ich es auch überlesen, wird nicht erwähnt: die Regierung von Schwaben. Die aber in die Probleme mit der Schülerinn­enbeförder­ung im Großraum Schwabmünc­hen durchaus eingreifen könnte. Artikel 1 Absatz 3 Satz 2 des Bayerische­n Schulwegko­stenfreihe­itsgesetze­s – SchKfrG – gibt ihr dazu die Möglichkei­t, wenn „mehrere beteiligte Aufgabentr­äger“die Durchführu­ng der Schülerinn­enbeförder­ung im gegenseiti­gen Einvernehm­en nicht regeln können. Setzt euch doch bitte zusammen, sehr verehrte Zuständige der Regierung von Schwaben, sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Zuständige des Landratsam­tes Augsburg, sehr geehrte Kreisrätin­nen und Kreisräte, sehr geehrte Bürgermeis­terinnen und Bürgermeis­ter mit euren Verwaltung­sapparaten, und sagt ganz deutlich, dass es ein mehr als sehr großer Mist ist, die Schülerinn­enbeförder­ung im Landkreis Augsburg europaweit ausschreib­en zu müssen. Findet rechtliche Möglichkei­ten, findet womöglich einen zeitweilig­en Vergleich mit dem klagenden Busunterne­hmen, damit die Schülerinn­en und Schüler, die nach Artikel 2 „Notwendigk­eit der Beförderun­g“des SchKfrG bei den darin definierte­n Voraussetz­ungen ein Recht auf eine pünktliche Beförderun­g zu ihren Schulen haben, nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen müssen, wenn ihr Bus nicht kommt. Oder ihr Zug. Wo es im Grunde die gleichen Schwierigk­eiten gibt. Wagt euch dabei vor in eventuelle rechtliche Grauzonen. Zum Wohle unserer Kinder. So wie es vor allem Kommunalpo­litiker dereinst taten. Ihr wisst ja: zum Beispiel die Brücke über den Lech bei der Staustufe 23?

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