Scharfe Kritik an Schwabens Asylpolitik
Werden abgelehnte Bewerber zu schnell abgeschoben? Die Behörden dementieren.
In der Asylpolitik wird immer härter durchgegriffen. Erst vergangene Woche hat das EUParlament den Weg für eine neue Asylpolitik und schnellere Abschiebungen frei gemacht. Und auch Bayern drängt darauf, dass abgelehnte Bewerber das Land verlassen. Allerdings werde das in den einzelnen Regierungsbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt, kritisiert der Bayerische Flüchtlingsrat. Insbesondere die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Schwaben und Oberfranken sowie das Landratsamt Landshut „fallen sehr negativ auf“, bemängelt der Flüchtlingsrat. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertet steigende Abschiebezahlen dagegen als Erfolg, doch in der Praxis kommt es häufig zu Irritationen.
„Uns fällt in der Beratungsarbeit immer wieder auf, dass Ausländerbehörden ihr Ermessen sehr unterschiedlich ausüben“, sagt Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Das betreffe Arbeitsgenehmigungen, die Erteilung von Aufenthaltstiteln und auch Abschiebungen. „Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind hier besonders viele Irak-Fälle der ZAB Schwaben bekannt geworden, die trotz Integration oder humanitärer Gründe abgeschoben wurden oder werden sollen. Darunter integrierte, in Vollzeit arbeitende Personen, nicht straffällige Personen, Jesiden, auch Familien mit Kindern.“Es seien aber nicht nur Menschen aus dem Irak betroffen, fährt Weidhaase fort, sondern auch Afghanen und andere Nationalitäten.
Die Regierung von Schwaben weist die Kritik zurück. „Grundlage der Entscheidungen sind allein die gesetzlichen Vorgaben“, sagt Pressesprecher Wolfgang Miller. „Sofern das Gesetz in Vorschriften sogenanntes rechtliches Ermessen vorsieht, wird dies von der ZAB Schwaben ordnungsgemäß ausgeübt.“Das bedeute, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt würden. „Andernfalls läge ein Ermessensfehler vor, der zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führen würde.“Die Entscheidungen der ZAB Schwaben, die gerichtlich angegriffen würden, würden zudem „in der ganz weit überwiegenden Mehrheit der Fälle von den Gerichten, insbesondere der Verwaltungsgerichtsbarkeit, als rechtmäßig bestätigt“.
Im vergangenen Jahr wurden aus dem Freistaat 2364 Menschen abgeschoben, rund 40 Prozent davon waren nach Angaben des Landesamtes für Asyl und Rückführungen rechtskräftig verurteilte Straftäter. 1788 Abschiebungen wurden durch die Zentralen Ausländerbehörden – eine in jedem Regierungsbezirk – durchgeführt, wie das Innenministerium auf Nachfrage mitteilt. Auf die ZAB Oberbayern entfallen mit 380 Rückführungen die meisten, auf Platz zwei liegt die Behörde in Schwaben mit 289 Abschiebungen. Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Regierungsbezirke gibt es feste Quoten, die sich an der Einwohnerzahl orientieren. Die meisten Geflüchteten – 35,6 Prozent – werden in Oberbayern untergebracht, für Schwaben liegt die Quote bei 14,4 Prozent. Ende Februar hielten sich in Bayern nach Angaben des Innenministeriums 27.702 Menschen auf, die eigentlich ausreisepflichtig wären. Gut 20.000 von ihnen hatten eine Duldung. In Schwaben waren es 3773 Ausreisepflichtige, von denen knapp 2900 geduldet werden.
Innenminister Herrmann sieht die Entwicklung der Zahlen im Jahr 2023 positiv: „Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten wir die Zahl der Abschiebungen um fast 16 Prozent und die Zahl der freiwilligen Ausreisen sogar um rund 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigern.“Der Minister kündigte einen noch schärferen Kurs an: „Unser Ziel ist es, die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen weiter zu erhöhen und Ausreisepflichtige rasch außer Landes zu bringen.“