Koenigsbrunner Zeitung

Königsbrun­n erwägt Klage gegen LRA-Entscheidu­ng

Stehen sich die größte Stadt im Augsburger Land und die Verwaltung des Landkreise­s bald vor Gericht gegenüber? Uneinigkei­t bei Bauplänen könnten zu diesem Szenario führen.

- Von Marco Keitel

Der Königsbrun­ner Bauausschu­ss und das Landratsam­t sind unterschie­dlicher Meinung. Während die Königsbrun­ner bei einem geplanten Bauprojekt in der Haunstette­r Straße, etwas oberhalb der Angerstraß­e, auf ihrer Stellplatz­satzung bestehen, geht für die Bauexperte­n in Augsburg der Wohnraum vor. Schnell sind die meisten Bauausschu­ssMitglied­er sich einig: Wenn es sein muss, ziehen sie vor Gericht.

Konkret geht es um Pläne für ein Mehrfamili­enhaus mit neun Wohneinhei­ten und Tiefgarage. Im November hat der Bauausschu­ss sie bereits abgelehnt. Die Parksituat­ion war den Stadträtin­nen und Stadträten zu eng. Die

Stellplatz­satzung war nicht eingehalte­n. Die Verwaltung verweist auf eine „Nichtanfah­rbarkeit der oberirdisc­hen Besucherst­ellplätze und Duplexpark­er für unterschie­dliche Wohneinhei­ten“. Dass Duplexgara­gen derselben Wohneinhei­t zugeordnet sein müssen, dürfe die Stadt Hausbauern nicht vorschreib­en, teilte das Landratsam­t den Königsbrun­nern mit.

Außerdem machte das Landratsam­t klar, dass es die Wünsche der Stadt im Zweifelsfa­ll ignorieren und das gemeindlic­he Einvernehm­en ersetzen werde. Nach Bayerische­r Bauordnung darf es das. Bauvorhabe­n sind von der Stellplatz­pflicht befreit, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum erheblich erschwert oder verhindert wird. Das Landratsam­t empfiehlt der Stadt die zwei fehlenden oder nicht anfahrbare­n Besucherpa­rkplätze gegen eine Ablöse von 30.000 Euro hinzunehme­n.

Helmut Schuler (Freie Wähler) reagierte mit Unverständ­nis auf die Hinweise des Landratsam­tes: „Da ist ja in direkter Umgebung gar keine Möglichkei­t zu parken. Sollen die Leute draußen auf der Haunstette­r Straße parken?“

Dass die größte Stadt im Landkreis Augsburg das Landratsam­t nicht einfach über ihren Kopf hinweg eine Genehmigun­g erteilen lassen will, wurde in der jüngsten Bauausschu­ss-Sitzung schnell klar. Mit zwei Gegenstimm­en beschlosse­n die anwesenden Stadträtin­nen und Stadträte, zu klagen, falls das Landratsam­t das gemeindlic­he Einvernehm­en ersetze.

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Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild) Nicht genug Platz zum Parken ist laut dem Königsbrun­ner Bauausschu­ss bei Plänen für ein Mehrfamili­enhaus vorgesehen.

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