Königsbrunn erwägt Klage gegen LRA-Entscheidung
Stehen sich die größte Stadt im Augsburger Land und die Verwaltung des Landkreises bald vor Gericht gegenüber? Uneinigkeit bei Bauplänen könnten zu diesem Szenario führen.
Der Königsbrunner Bauausschuss und das Landratsamt sind unterschiedlicher Meinung. Während die Königsbrunner bei einem geplanten Bauprojekt in der Haunstetter Straße, etwas oberhalb der Angerstraße, auf ihrer Stellplatzsatzung bestehen, geht für die Bauexperten in Augsburg der Wohnraum vor. Schnell sind die meisten BauausschussMitglieder sich einig: Wenn es sein muss, ziehen sie vor Gericht.
Konkret geht es um Pläne für ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und Tiefgarage. Im November hat der Bauausschuss sie bereits abgelehnt. Die Parksituation war den Stadträtinnen und Stadträten zu eng. Die
Stellplatzsatzung war nicht eingehalten. Die Verwaltung verweist auf eine „Nichtanfahrbarkeit der oberirdischen Besucherstellplätze und Duplexparker für unterschiedliche Wohneinheiten“. Dass Duplexgaragen derselben Wohneinheit zugeordnet sein müssen, dürfe die Stadt Hausbauern nicht vorschreiben, teilte das Landratsamt den Königsbrunnern mit.
Außerdem machte das Landratsamt klar, dass es die Wünsche der Stadt im Zweifelsfall ignorieren und das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde. Nach Bayerischer Bauordnung darf es das. Bauvorhaben sind von der Stellplatzpflicht befreit, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum erheblich erschwert oder verhindert wird. Das Landratsamt empfiehlt der Stadt die zwei fehlenden oder nicht anfahrbaren Besucherparkplätze gegen eine Ablöse von 30.000 Euro hinzunehmen.
Helmut Schuler (Freie Wähler) reagierte mit Unverständnis auf die Hinweise des Landratsamtes: „Da ist ja in direkter Umgebung gar keine Möglichkeit zu parken. Sollen die Leute draußen auf der Haunstetter Straße parken?“
Dass die größte Stadt im Landkreis Augsburg das Landratsamt nicht einfach über ihren Kopf hinweg eine Genehmigung erteilen lassen will, wurde in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung schnell klar. Mit zwei Gegenstimmen beschlossen die anwesenden Stadträtinnen und Stadträte, zu klagen, falls das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetze.