Das Rätsel um den schwarzen Wagen
Abgestellt In Geltendorf steht seit Monaten ein Pkw, dessen Halter verschwunden ist
Geltendorf Ein schwarzer Kia mit Augsburger Kennzeichen steht nun schon seit über einem Jahr am Geltendorfer Bahnhof, ohne bewegt worden zu sein. Er wurde auf dem Parkplatz nördlich der Bahnlinie, der sich zwischen den Gleisen und der Bahnhofstraße befindet, abgestellt. Was es mit dem Auto auf sich hat, interessiert so manchen der Pendler, die seit Monaten an dem Kleinwagen vorbei gehen.
Zuständig für den Parkplatz ist die Gemeinde, und die hat das Fahrzeug an die Polizei weitergemeldet. „Diese hat am 1. September einen sogenannten Roten Punkt angebracht“, so die Information aus der Gemeindeverwaltung. Der „Rote Punkt“sei die am Fahrzeug angebrachte Aufforderung an einen Fahrzeugbesitzer, dieses sofort von der öffentlichen Fläche zu entfernen.
Vom Halter gab es jedoch keine Reaktion, die Sache wurde „nach angemessener Fristwahrung“ans Landratsamt übergeben. Aus Landsberg kam die Bitte, die Gemeinde möge doch unter nochmaliger Fristsetzung den Halter auffordern, seinen Wagen zu entfernen.
Nachdem der Aufenthaltsort des Halters aber unbekannt ist, ist eine öffentliche Zustellung erforderlich. Und diese werde durch eine Bekanntmachung der Gemeinde Geltendorf erfolgen, so Ilona Pabian vom Ordnungsamt der Gemeinde Geltendorf.
Was mit dem Halter wohl passiert sein könnte, fragte sich der ein oder andere Pendler. Solange die Polizei aber keinen Anhaltspunkt hat, dass ein Verbrechen geschehen ist, wird in diese Richtung nicht ermittelt, teilte der Sprecher der Landsberger Polizei, Franz Kreuzer, dem Landsberger Tagblatt mit. Dass der Halter verschwunden sei, sei alleine noch kein Anhaltspunkt, solange es sich nicht um ein wertvolles Fahrzeug handelt, welches zurückgelassen wurde.
Da Fristen einzuhalten sind, dauere es sehr lange, bis ein solches Fahrzeug von einem öffentlichen Gelände entfernt werden könne, so Kreuzer. Jetzt müsse erst ein Schätzer kommen, der den Wert des Kleinwagens beurteile, dann könne versteigert oder verschrottet werden. Bleibe aus einer Versteigerung abzüglich der Auslagen, die die Gemeinde mit dem Vorgang hatte, etwas übrig, stehe dies dem Eigentümer des Fahrzeugs zu, erläutert Kreuzer. (smi)