Alles, was Sie über Drohnen wissen müssen
Die faszinierenden Fluggeräte gehören zu den größten Technik-Trends im neuen Jahr. Wie sie funktionieren, was sie können und worauf in rechtlicher Hinsicht zu achten ist
Die unbemannte Luftfahrt liegt im Trend. Beliebt sind Drohnen aus mehreren Gründen. Zum einen erlauben sie einen anfängerfreundlichen Einstieg in das Hobby Modellflug. Während ein ferngesteuerter Flieger früher oder später zwangsläufig eine Bruchlandung hinlegt, wenn man die Finger von der Fernbedienung nimmt, bleibt eine Drohne, die plötzlich nicht mehr gesteuert wird, einfach in der Luft stehen.
Das andere Einsatzgebiet für die fliegenden Untertassen: Sind sie mit einer Kamera ausgestattet, können Drohnen ganz besondere Fotos und Videos machen. Von oben herab vermitteln sie einen völlig neuen Eindruck von vermeintlich vertrauten Orten. Wie spektakulär die Luftaufnahmen wirken, hängt natürlich auch von der Qualität der Kamera ab. Drohnen wie die Phantom 4 des chinesischen Herstellers DJI (Daten siehe Kasten) sind auf dem neuesten Stand der Bildtechnik. Bei einer Auflösung von 12 Megapixel sind die Fotos gestochen scharf und detailreich. Die Technik an Bord sorgt zudem dafür, dass die Luftaufnahmen nicht verwackeln.
Mindestens ebenso beliebt sind Videoaufnahmen aus der Vogelperspektive. Hier ist die Phantom 4 mit einer maximalen Videoauflösung von 4096 mal 2160 Pixeln ihrer Zeit voraus: Noch haben die wenigsten Haushalte einen Fernseher mit 4K-Auflösung. Auch bekannt als Ultra-HD bietet das Format die vierfache Pixelzahl als der derzeit übliche Full-HD-Standard.
Meist handelt es sich um Quadrocopter, also Fluggeräte, die mit vier Rotoren ausgestattet sind. Mit einer maximalen Steiggeschwindigkeit von sechs Metern pro Sekunde und einer maximalen Fluggeschwindigkeit von 20 Metern pro Sekunde erlaubt beispielsweise die Phantom 4 flinke Flugmanöver, die mit einem Modell-Hubschrauber undenkbar wären.
Gelenkt wird mit zwei Steuerknüppeln auf der Fernsteuerung. Mit dem linken Steuerhebel beeinflusst man Höhe und Flugrichtung, mit dem rechten lenkt man die Drohne vor- oder rückwärts sowie seitwärts. Ein Smartphone oder Tablet lässt sich auf der Fernbedienung montieren. Mit der entsprechenden App sieht der Pilot beim Blick auf das Display mit den „Augen“der Drohne.
Das Lenken mit den Steuerknüppeln ist zwar intuitiv, doch es geht noch leichter: Per GPS weiß die Drohne, wo sie sich befindet. Die Funktion „TapFly“erlaubt es, auf dem Smartphone-Bildschirm die gewünschte Richtung anzutippen und die Drohne bewegt sich selbstständig dorthin. Mit „ActiveTrack“kann man ein in Bewegung befindliches Objekt auf dem Bildschirm markieren. Einmal ins Fadenkreuz ist die Drohne auf dieses Objekt fixiert und wird ihm folgen – beispielsweise einem Sportler, dessen Training man filmisch dokumentiert.
Hightech-Drohnen wie die Phantom 4 können Hindernissen selbstständig ausweichen. Ganz auf den Autopiloten verlassen sollte man sich allerdings nicht, denn dieser funktioniert nur einwandfrei, wenn das Hindernis sich gut vom Hintergrund abhebt.
Eine weitere Situation, in der die Drohne mitdenkt: Versucht der Pilot sie so weit von der Startposition zu entfernen, dass die Akkuleistung für die Rückkehr nicht ausreichen würde, widersetzt sich das Fluggerät dem Befehl und entscheidet sich automatisch für die sichere Heimkehr. Ein wirklich nützliches Feature, denn im Höhenrausch kann es passieren, dass ein Pilot unbedingt ein weit entferntes Ziel erreichen will und darüber die Frage nach dem verbleibenden „Sprit“vernachlässigt.
Der Autopilot kann auch manuell aktiviert werden: ein Druck auf die Rückkehrtaste der Fernsteuerung, und die Drohne kehrt selbstständig zum Piloten zurück.
Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein – vermutete Liedermacher Reinhard Mey. Das sieht man beim Luftamt Süd- bayern ganz anders. Besitzer von Drohnen – im Amtsdeutsch „unbemannte Luftfahrtsysteme“genannt – sollten nicht nur die Software ihrer Fluggeräte stets aktualisieren, sondern auch ihre Rechtskenntnisse über den Betrieb derselben.
Der überraschend schnelle Anstieg des unbemannten Luftverkehrs stellt den Gesetzgeber zunehmend vor die Frage, wie man mit dem Phänomen über unseren Köpfen umgehen soll. Die rechtlichen Regelungen für den Drohnenflug werden daher immer wieder aktuagenommen, lisiert. Dass unter Drohnen-Flugschülern noch zu viel gefährliches Halbwissen vorherrscht, beweisen Vorfälle wie der Crash einer Drohne am Münchner Olympiaturm. Das stürzende Fluggerät prallte Mitte November dieses Jahres in unmittelbarer Nähe einer Familie auf. Eigentlich dürfen Drohnen dort nur mit Sondergenehmigung aufsteigen.
Steuern kann eine Drohne grundsätzlich jeder. Betrieben werden darf das Fluggerät nur in Sichtweite des Steuernden. Dabei sollte eine maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschritten werden. An bestimmten Orten dürfen Drohnen generell nicht aufsteigen. Beispielsweise in Flughafennähe oder über Menschenansammlungen.
Fremde Grundstücke dürfen zwar theoretisch überflogen werden, in der Praxis wird der Betreiber einer mit einer Kamera ausgestatteten Drohne aber beim Überfliegen des Gartens der Nachbarn deren Persönlichkeitsrechte verletzen, sodass vom Spähflug in der Reihenhaussiedlung dringend abzuraten ist. Leichtere Vergehen werden als luftverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr liegt dagegen eine Straftat vor und die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Hersteller wie DJI versuchen, die Flugsicherheit aktiv zu unterstützen und die Einschätzung von Gefahren nicht allein dem Piloten zu überlassen. Eine Drohne wie die Phantom 4 warnt, wenn an einer Stelle besondere Vorsicht gilt – beispielsweise in der Nähe von Elektrizitätswerken. Mit roter Farbe werden Flugverbotszonen markiert, beispielsweise im Radius von 1,5 Kilometern um einen Flughafen. Hier sorgt die Software dafür, dass das Gerät erst gar nicht aufsteigen kann.
Allerdings gibt es Drohnen, denen dieses Feature fehlt – und Besitzer, denen die Einsicht in die Gefahrensituation fehlt. Zum technischen Fortschritt gehört also unbedingt, dass die Technik eingreift, wenn sie schlauer ist als ihr Besitzer.
Grenzenlose Freiheit über den Wolken? Von wegen!