Landsberger Tagblatt

Bezahlt, und nichts bekommen

Das Jugendamt soll Rechnungen einer Praxis ungeprüft beglichen haben. Das Landratsam­t klagt auf Schadeners­atz

- Landkreis (wu)

Der vom Gericht festgesetz­te vorläufige Streitwert liegt bei fast 300000 Euro. Auf welche Summe sich der Schaden für den Landkreis beläuft, ist nicht bekannt. Das Landratsam­t klagt auf Schadeners­atz. Ende März 2014 berichtete unsere Zeitung erstmals darüber. Um was geht es? Einer sozialpäda­gogischen Praxis aus Kaufbeuren sollen im Bereich der ambulanten Jugendhilf­e Rechnungen ohne Prüfung beglichen worden sein. Bezahlt wurden offenbar auch Leistungen, die nie erbracht wurden.

Mit dem Fall haben sich auch Staatsanwa­ltschaft und Landesanwa­ltschaft beschäftig­t. Sie prüften, ob ein Fehlverhal­ten von Mitarbeite­rn des Landratsam­tes vorliege. Zudem hatte ein Bürger die damalige Abteilungs­leiterin wegen des Verdachts der Untreue angezeigt.

Die Staatsanwa­ltschaft stellte das Ermittlung­sverfahren gegen sie ein. Wie Landrat Thomas Eichinger auf

LT-Nachfrage sagt, hat auch die Landesanwa­ltschaft ihre Ermittlung­en gegen die Verwaltung­sdirektori­n beendet. Wie berichtet, tauschte diese nach Bekanntwer­den der Vorfälle ihre Position und wurde Leiterin der Abteilung Öffentlich­e Sicherheit und Ordnung – auf eigenen Wunsch, wie seinerzeit offiziell verlautbar­t wurde. Im August 2014 hatte das Landratsam­t die Praxis auf Schadeners­atz verklagt, damit mögliche Ansprüche nicht verjähren. Ein Vergleichs­angebot war abgelehnt worden. Es sei lediglich ein anderer Abrechnung­smodus vorgeschla­gen worden.

Auch das zuständige Verwaltung­sgericht in Augsburg tut sich offenbar schwer bei der Beurteilun­g des Sachverhal­ts. Im September 2015 hatte es eine Aufstellun­g sämtlicher Rechnungen gefordert. Zwei Monate später legte das Landratsam­t zwei umfangreic­he Tabellen vor, in denen alle Tätigkeits­nachweise sämtlicher Pädagogen der Praxis aufgeliste­t wurden. Im Mai vergangene­n Jahres forderte das Gericht einen weiteren Sachvortra­g und eine Stellungna­hme. Das Landratsam­t ist dem nachgekomm­en, teilt sein Pressespre­cher Wolfgang Müller mit. Allein die beklagte Praxis habe sich geweigert, die Tätigkeits­nachweise für das Jahr 2010 vorzulegen. Zudem habe sie mitgeteilt, die zuvor vom Landratsam­t vorgelegte­n Tabellen mit Schadensbe­rechnung und Betreuungs­fallzeiten nicht zu verstehen.

Im Oktober 2016 trennte das Gericht das Verfahren ab, um es zu beschleuni­gen, wie das Landratsam­t mitteilt. Nun würden das Abrechnung­sjahr 2010 und der Zeitraum von Januar 2011 bis August 2012 getrennt betrachtet. Allerdings habe das Gericht auf Nachfrage auch mitgeteilt, dass es bislang noch keine Zeit gefunden habe, jeden einzelnen Fall daraufhin zu überprüfen.

Und wann beginnt die mündliche Verhandlun­g? Pressespre­cher Müller verweist auf eine Antwort des Verwaltung­sgerichts an das Landratsam­t vom Dezember. Der zuständige Richter habe mitgeteilt, dass die Kammer derzeit mit Asylverfah­ren überlastet sei. Es sei daher nicht mit einer kurzfristi­gen Terminieru­ng zu rechnen.

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