Auf der Grünfläche darf gebaut werden
Innerortsplanung Wie sich die Einschätzungen zur Ortsentwicklung in 20 Jahren ändern. Ein anderer Bauwerber findet weniger Verständnis
Wie sich die Zeiten ändern: In den 1990er-Jahren vollbrachte der Windacher Gemeinderat eine großflächige Innerortsplanung, die auch das Ziel hatte, die weitere Bebauung auf aufgegebenen Hofstellen und in Gärten zu mäßigen. Heute wird die bauliche Entwicklung unter umgedrehten Vorzeichen betrachtet: Nachverdichtung ist auch in Windach angesagt, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung bei einem Bauwunsch zwischen Burgstall und Sandweg deutlich wurde.
Im damaligen Innerorts-Bebauungsplan wurde die bauliche Verdichtung des rund 1200 Quadratmeter großen Grundstücks dahingehend begrenzt, dass neben dem bestehenden Haus nur noch ein weiteres in zweiter Reihe errichtet werden durfte. Der östliche Teil der Parzelle wurde als private Grünfläche festgesetzt. Der Besitzer beantragte nun aber, sein Grundstück mit einem weiteren Wohnhaus bebauen zu können – und rannte damit beim Gemeinderat offene Türen ein. Einstimmig wurde beschlossen, den Bebauungsplan im Sinne des Bauwerbers zu ändern. „Wir wollen ja nachverdichten“, sagte Maria Dörner (Freie Wähler). Dr. Adolf Gebhardt (Dorfgemeinschaft Windach) nahm die Sache zum Anlass, wie vor 20 Jahren zu betonen, dass die damaligen Restriktionen quasi eine Enteignung darstellten und die Bebauungsgrenzen seiner Meinung nach willkürlich gezogen worden seien. Im konkreten Fall, ergänzte auch Bauamtsleiter Dieter Schmid, befinde sich die bisherige Grünfläche auch im ansonsten bebaubaren Innenbereich.
Die mit der Bebauungsplanänderung verbundenen Kosten soll der Antragsteller tragen, beschloss der Gemeinderat weiter. Ein solches Angebot hatte auch ein weiterer Antragsteller gemacht, der den Bebauungsplan „An der Moosstraße“geändert haben wollte. Er hatte jedoch keinen Erfolg, sein Wunsch wurde mit 13:3 Stimmen abgelehnt. Auf einer Wiese hinter einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen an der Schulstraße sieht der dortige fast 20 Jahre alte Bebauungsplan Baurecht für drei Parzellen und eine an deren äußerer Grenze entlang verlaufende Straße vor.
Nun verkaufte der Besitzer der Wiese vor Kurzem eine Parzelle an einen Bauwilligen. Allerdings entspricht der Zuschnitt des gut 600 Quadratmeter großen Grundstücks nicht der im Bebauungsplan festgelegten Parzellierung. Das Grundstück ist etwas kleiner und die südliche Grenze nimmt einen anderen Verlauf, im Westen überlappt sich das Grundstück geringfügig mit der geplanten Straße. Der neue Zuschnitt macht es für den Bauwerber zudem erforderlich, die Baugrenzen zu ändern, um die von ihm geplanten Gebäude (Garage, Wohnhaus) errichten zu können.
Das kam für die Mehrheit des Gemeinderats aber nicht infrage: „Das Grundstück ist komplett anders zugeschnitten als von der Gemeinde geplant“, stellte Robert Beinhofer (Freie Wähler) fest. Da wäre es besser gewesen, der Käufer hätte sich vorher bei der Gemeinde erkundigt, meinte er. An der Möglichkeit, an der Moosstraße drei Häuser bauen zu können, ändere sich aber durch die beantragte Änderung nichts, entgegnete Bürgermeister Richard Michl (Freie Wähler), der bekannte, mit dem Wunsch kein Problem zu haben. Er fand damit aber keine Mehrheit.