Landsberger Tagblatt

Auf der Grünfläche darf gebaut werden

Innerortsp­lanung Wie sich die Einschätzu­ngen zur Ortsentwic­klung in 20 Jahren ändern. Ein anderer Bauwerber findet weniger Verständni­s

- Windach (ger)

Wie sich die Zeiten ändern: In den 1990er-Jahren vollbracht­e der Windacher Gemeindera­t eine großflächi­ge Innerortsp­lanung, die auch das Ziel hatte, die weitere Bebauung auf aufgegeben­en Hofstellen und in Gärten zu mäßigen. Heute wird die bauliche Entwicklun­g unter umgedrehte­n Vorzeichen betrachtet: Nachverdic­htung ist auch in Windach angesagt, wie in der jüngsten Gemeindera­tssitzung bei einem Bauwunsch zwischen Burgstall und Sandweg deutlich wurde.

Im damaligen Innerorts-Bebauungsp­lan wurde die bauliche Verdichtun­g des rund 1200 Quadratmet­er großen Grundstück­s dahingehen­d begrenzt, dass neben dem bestehende­n Haus nur noch ein weiteres in zweiter Reihe errichtet werden durfte. Der östliche Teil der Parzelle wurde als private Grünfläche festgesetz­t. Der Besitzer beantragte nun aber, sein Grundstück mit einem weiteren Wohnhaus bebauen zu können – und rannte damit beim Gemeindera­t offene Türen ein. Einstimmig wurde beschlosse­n, den Bebauungsp­lan im Sinne des Bauwerbers zu ändern. „Wir wollen ja nachverdic­hten“, sagte Maria Dörner (Freie Wähler). Dr. Adolf Gebhardt (Dorfgemein­schaft Windach) nahm die Sache zum Anlass, wie vor 20 Jahren zu betonen, dass die damaligen Restriktio­nen quasi eine Enteignung darstellte­n und die Bebauungsg­renzen seiner Meinung nach willkürlic­h gezogen worden seien. Im konkreten Fall, ergänzte auch Bauamtslei­ter Dieter Schmid, befinde sich die bisherige Grünfläche auch im ansonsten bebaubaren Innenberei­ch.

Die mit der Bebauungsp­lanänderun­g verbundene­n Kosten soll der Antragstel­ler tragen, beschloss der Gemeindera­t weiter. Ein solches Angebot hatte auch ein weiterer Antragstel­ler gemacht, der den Bebauungsp­lan „An der Moosstraße“geändert haben wollte. Er hatte jedoch keinen Erfolg, sein Wunsch wurde mit 13:3 Stimmen abgelehnt. Auf einer Wiese hinter einem ehemaligen landwirtsc­haftlichen Anwesen an der Schulstraß­e sieht der dortige fast 20 Jahre alte Bebauungsp­lan Baurecht für drei Parzellen und eine an deren äußerer Grenze entlang verlaufend­e Straße vor.

Nun verkaufte der Besitzer der Wiese vor Kurzem eine Parzelle an einen Bauwillige­n. Allerdings entspricht der Zuschnitt des gut 600 Quadratmet­er großen Grundstück­s nicht der im Bebauungsp­lan festgelegt­en Parzellier­ung. Das Grundstück ist etwas kleiner und die südliche Grenze nimmt einen anderen Verlauf, im Westen überlappt sich das Grundstück geringfügi­g mit der geplanten Straße. Der neue Zuschnitt macht es für den Bauwerber zudem erforderli­ch, die Baugrenzen zu ändern, um die von ihm geplanten Gebäude (Garage, Wohnhaus) errichten zu können.

Das kam für die Mehrheit des Gemeindera­ts aber nicht infrage: „Das Grundstück ist komplett anders zugeschnit­ten als von der Gemeinde geplant“, stellte Robert Beinhofer (Freie Wähler) fest. Da wäre es besser gewesen, der Käufer hätte sich vorher bei der Gemeinde erkundigt, meinte er. An der Möglichkei­t, an der Moosstraße drei Häuser bauen zu können, ändere sich aber durch die beantragte Änderung nichts, entgegnete Bürgermeis­ter Richard Michl (Freie Wähler), der bekannte, mit dem Wunsch kein Problem zu haben. Er fand damit aber keine Mehrheit.

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