Landsberger Tagblatt

Wohnung zweckentfr­emdet: Mann muss zahlen

- (dpa) Auffahren Zeitablauf

Das Amtsgerich­t München hat einen Mann zur Zahlung von 4000 Euro verurteilt, weil er seine Wohnung als Ferienwohn­ung vermietet hat. Das Gericht verhängte die Geldbuße wegen „vorsätzlic­her Zweckentfr­emdung von Wohnraum“(Az. 1112 OWi 238 Js 177226/16). Der 45-Jährige hatte eine Drei-Zimmer-Wohnung an der Maximilian­straße für 3000 Euro im Monat gemietet, war aber nie eingezogen. Stattdesse­n stellte er sie Touristen und Verwandten zur Verfügung – ohne Genehmigun­g. Denn die Wohnung unterliegt der Zweckentfr­emdungssat­zung, mit der die Stadt Vermietung­en dieser Art unterbinde­n will. ● Überholen Wer bei Eis und Schnee die meist langsamen Räum und Streufahrz­euge überholt, riskiert einen Verkehrsun­fall. Der ADAC rät drin gend von solchen Manövern ab – denn vor Räum und Streufahrz­eugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Ein Winterdien­stfahrzeug im Einsatz zu überholen, bringt meist keinen Zeit vorsprung. Vor dem Schneepflu­g fährt man auf ungeräumte­r Fahrbahn und muss das Tempo wieder dros seln. Oft fahren mehrere Räumfahrze­u ge auf Autobahnen versetzt. Dabei bewegt sich das vorausfahr­ende Fahr zeug auf der Überholspu­r in gerin gem Abstand zu den nachfolgen­den. ● Grundsätzl­ich sollten Au tofahrer Platz machen, zurückhalt­end fahren und auf keinen Fall durch riskan tes Überholen die Arbeit der Schnee pflüge behindern. Wer zu nah auffährt, muss mit einer Mischung aus Salz und Schnee rechnen, was die Wind schutzsche­ibe verschmier­en und die Sicht beeinträch­tigen kann. Die Faust formel für den Sicherheit­sabstand: mindestens halber Tacho. Einem entge genkommend­en Räumfahrze­ug soll ten Autofahrer ausreichen­d Platz lassen. Denn: Eine Schneescha­ufel ist deut lich breiter als das Fahrzeug selbst. ● Nicht alle Straßen kön nen zu jeder Zeit geräumt und ge streut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsansp­ruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Ge schwindigk­eit den Witterungs­bedin gungen anpassen. Glatt wird es übri gens nicht erst bei null Grad. Bereits bei zwei, drei Grad Celsius kann es auf den Straßen gefährlich rutschig wer den – vor allem in Waldschnei­sen und auf Brücken. (AZ)

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