Landsberger Tagblatt

Eine Frage bleibt offen

Der Angeklagte handelte mit Marihuana und konsumiert­e es. Das Schöffenge­richt verhängte eine Bewährungs­strafe

- VON ERNST HOFMANN Landsberg

Ob der 32 Jahre alte Angeklagte Heroin geraucht hat, das konnte im Prozess vor dem Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Landsberg nicht geklärt werden. Er wurde trotzdem zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung (drei Jahre) verurteilt: wegen unerlaubte­m Erwerbs und Handels mit Marihuana. Dies hatte der Mann eingeräumt. Staatsanwä­ltin Julia Scholz hatte für ein Jahr und zehn Monate Haft mit Bewährung plädiert.

Wie der Angeklagte in der Verhandlun­g sagte, habe er sich selbststän­dig machen wollen. Und in das Vorhaben viel Geld gesteckt. Zu viel: Denn eines Tages sei er mehr oder weniger pleite gewesen. Um finanziell auf die Beine zu kommen, soll er sich 400 Gramm Marihuana beschafft haben – für 3000 Euro. Nach seinem Plan wollte er den größten Teil davon für 9,50 Euro pro Gramm verkaufen. Für 7,50 Euro hatte er es eingekauft.

Das übrige Rauschgift soll für den Eigenkonsu­m gedacht gewesen sein. Geschätzt dürften das nach seiner Darstellun­g 20 Gramm pro Monat gewesen sein. Der Zufall wollte es anders: Im Juni vergangene­n Jahres bekam der Mann Besuch von der Polizei. Die Beamten ermittelte­n wegen einer anderen Strafsache. Beim Durchsuche­n der Wohnung stießen sie auf 250 Gramm Marihuana. Außerdem fanden sie 1435 Euro. Wie viel der Angeklagte von den restlichen 150 Gramm selbst konsumiert und wie viel er an den Mann gebracht hat, wurde in der Hauptverha­ndlung nicht bekannt.

Er hatte keine Probleme, seine „Drogenkarr­iere“im Gerichtssa­al zu schildern: Mit 16 Jahren habe er angefangen, im März vergangene­n Jahres Schluss gemacht. Einer der Gründe: Seine Partnerin habe ihm „das Messer auf die Brust gesetzt“und gedroht, ihn zu verlassen, wenn er das Kiffen nicht sein lasse. Insgesamt soll es zwischen seinem 16. und 32. Lebensjahr zwei drogenfrei­e Abschnitte – ein Mal neun Monate, ein Mal drei Jahre und drei Monate – gegeben haben. Außer Cannabis will der Angeklagte keine Droge zu sich genommen haben.

Zu einem anderen Ergebnis kam das Landeskrim­inalamt. Im zentralen Befund der Untersuchu­ngen wurde von einer „großen Aufnahme“von Marihuana gesprochen, aber auch von einer „mittelgroß­en Aufnahme“von Heroin. Der Angeklagte löste dieses Rätsel nicht auf. Ansonsten zeigte er sich geständig und kooperativ. So hatte er nichts dagegen, dass die bei der Hausdurchs­uchung sichergest­ellten Beweismitt­el, auch drei Handys, in der Asservaten­kammer der Gesetzeshü­ter verbleiben dürfen. Als der 32-Jährige hörte, dass bei einer (möglichen) Geldauflag­e für ihn die 1435 Euro berücksich­tigt würden, stimmten er und sein Anwalt Felix Dimpfl auch dem „formlosen Verfall“dieser Summe zu. Das besagt: Die 1000 Euro, die der Mann laut Urteil des Schöffenge­richts der Caritas – dort muss er sich auch zur Drogenbera­tung einfinden – zu bezahlen hat, liegen schon bereit.

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