Flughafen Ausbau bleibt Zitterpartie
Noch immer hat Brüssel nicht entschieden, ob der Freistaat das Memminger Millionen-Projekt fördern darf. Die Landebahn-Vergrößerung liegt daher bis Sommer 2018 auf Eis
Nach wie vor stehen zwei dicke Fragezeichen hinter dem Zeitplan für den Ausbau des Memminger Flughafens: Zum einen gibt es noch immer kein grünes Licht der EU-Wettbewerbskommission, dass der Freistaat das Vorhaben mit 12,2 Millionen Euro fördern darf. Folge: Der Ausbau der Start-und-LandeBahn wird sich voraussichtlich bis zum Sommer 2018 verzögern. Zudem droht dem Flughafen weiterhin ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, in dem es um die Verlängerung der Betriebszeiten geht.
Insgesamt 17 Millionen Euro sollen laut Geschäftsführer Ralf Schmid in den Airport-Ausbau fließen. 12,2 Millionen Euro davon (etwa 70 Prozent) will der Freistaat beisteuern. Das Geld ist im Doppeletat 2017/18 bereits eingeplant, darf aber erst ausbezahlt werden, wenn grünes Licht aus Brüssel kommt.
Ende 2016 herrschte noch Optimismus am Flughafen, dass die EU in Kürze ihr Okay geben werde. Doch daraus wurde nichts: Stattdessen habe der Airport vor Weihnachten weitere Unterlagen nachliefern müssen, berichtet Schmid. „Mit einer Entscheidung rechne ich jetzt bis Ende des ersten Quartals.“Doch auch das sei nur eine Prognose: Brüssel lasse sich nicht auf einen Termin festlegen – „da kann man auch keinen Druck machen“. Knackpunkt ist demnach die Frage, ob der Ausbau in Memmingen den Flughafen in Friedrichshafen benachteiligen würde.
Solange die EU kein grünes Licht gibt, sei der Airport in Sachen Ausbau „komplett gelähmt“, räumt Schmid ein. „Wir dürfen nicht beginnen, wenn wir den Zuschuss nicht gefährden wollen.“Darum werde der Ausbau der Start-undLande-Bahn wohl erst im Sommer 2018 starten. „Die Vorlaufzeit wird sonst zu kurz“, sagt der Airport-Geschäftsführer. Denn im Vorfeld des Projekts gebe es viel zu erledigen – von der Ausschreibung der Bauarbeiten bis zur Einbindung der Naturschutz-Behörden. Der Flughafen müsse zahlreiche Auflagen beachten: „Wir dürfen beispielsweise nicht in die Fläche rein, solange dort Vögel brüten.“Als Zeitpunkt für die Arbeiten an der Startbahn komme nur der Sommer infrage: „Wenn die Tage am längsten sind und am wenigsten Niederschlag droht.“Zu den Ausbauplänen des Flughafens gehört auch, die Befeuerung und das Instrumenten-Landesystem zu verbessern. Bei der Befeuerung handelt es sich um die Lichter, die dem Piloten beim Anflug helfen, sich zu orientieren. Die Arbeiten sollen noch heuer beginnen.
Auch Gebhard Kaiser, stellvertretender Vorsitzender des Flughafen-Beirats, drängt darauf, noch 2017 mit ersten Arbeiten zu beginnen. „Die Technik muss 2017 kommen“, betont er. Der Oberallgäuer Ex-Landrat geht davon aus, dass eine Genehmigung aus Brüssel bis zum Mai 2017 ausreiche, um das Instrumenten-Landesystem noch heuer zu installieren. Kaiser ist aber auch klar: „Ohne EU-Bescheid dürfen wir nichts tun, das würde sonst den Zuschuss gefährden.“
Im Zeitplan liegt dagegen laut Kaiser die neue Grundstruktur des Flughafens: Zum Jahresbeginn wurde die neue Gesellschaft gegründet, die sich um den reinen Airport-Betrieb kümmert. Ab März soll es die neue Grundbesitzgesellschaft unter mehrheitlicher Beteiligung Allgäuer Städte und Landkreise geben. Sie ist verantwortlich für die Bewirtschaftung der Gewerbeflächen außerhalb des Flughafen-Kernbereichs. Im April müssen die Kommunen laut Kaiser ihren Anteil von insgesamt 7,2 Millionen Euro komplett in diese Gesellschaft einbezahlt haben. Das Geld soll auch in den AirportAusbau fließen. „Das ist in allen Haushalten auch fest eingeplant“, sagt Kaiser. Noch fehle jedoch die Zustimmung mehrerer kommunaler Gremien zum Vertragsentwurf – unter anderem gehe es um den Umgang mit möglichen Altlasten. Ein Punkt, bei dem die Kommunen laut Kaiser „definitiv keinerlei Verantwortung übernehmen müssen“.
Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich mit dem Ausbau des Memminger Flughafens. Eine Unterallgäuer Bürgerin hatte dort eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2015 in seinem Urteil keine Revision zugelassen hatte. Der VGH hatte alle Klagen gegen den Airport-Ausbau und die Erweiterung der Betriebszeiten abgewiesen.
Falls die Revision nun doch zugelassen wird, findet in Leipzig eine erneute Verhandlung statt. Eine Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht im ersten Quartal fällen. Bei der Beschwerde gehe es um die Erweiterung der Betriebszeiten, sagt Schmid. Planmäßige Landungen sind laut VGH bis 22.30 beziehungsweise 23 Uhr gestattet. – und fanden neun weitere Betriebe, die fälschlicherweise in Ottobrunn gemeldet waren.
„Die Grenzziehung ist an dieser Stelle verrückt“, sagte Sander. So führe die Grenze in einem Fall genau zwischen der Straße und der Vorderseite eines Gewerbegrundstücks entlang. Das Unternehmen meldete sich an der Lise-MeitnerStraße an – und die gibt es nur in Ottobrunn. „Auf so was achtet man bei der Gewerbeanmeldung nicht, da kann man niemandem einen Vorwurf machen“, betonte Sander.
Auch beim Bayerischen Gemeindetag nannte man den Fall „tatsächlich kurios“. Ein Streit unter Nachbarn wird aus dem Vorfall aber nicht: Wie aus beiden Rathäusern berichtet wird, konnte der Fehler behoben werden. Ottobrunns Kämmerer Oliver Malina ermittelte für mehrere Jahre jeweils eine fünfstellige Summe, die falsch verbucht worden sei.
Das Geld wird nun den Unternehmen zurückgezahlt, die Gemeinde Taufkirchen kann den Betrag dann von ihnen nachfordern. Der überraschende Geldsegen soll in Taufkirchen dabei helfen, die hohen Kosten für den Unterhalt von teils alten Gebäuden zu finanzieren. „Das Geld unterzubringen ist nicht das Problem“, sagt Bürgermeister Sander.
Solange die Vögel brüten, geht gar nichts voran