Neue Regeln für Drohnen
Verkehrsminister Dobrindt will den Himmel sicherer machen. Deshalb soll es strengere Auflagen für Hobbypiloten geben
Berlin Drohnen werden in Deutschland immer beliebter – bereits mehrere hunderttausend Fluggeräte sind nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hierzulande im Einsatz. Auch bei Hobbypiloten sind Drohnen inzwischen beliebt, das Risiko von Zwischenfällen steigt.
Das Bundeskabinett hat nun einen Entwurf beschlossen, der strengere Vorschriften für Drohnen vorsieht. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. So soll der Himmel sicherer werden:
Drohnen sollen künftig gekennzeichnet sein. Wie?
Bisher gibt es keine Pflicht, eine Drohne zu kennzeichnen – damit kann bei einem Zwischenfall nur schwer festgestellt werden, wem sie gehört. Dem Entwurf zufolge soll künftig eine Kennzeichnungspflicht für alle Modelle ab 250 Gramm gelten. Sie sollen eine Plakette bekommen, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen.
Wer braucht den geplanten „Drohnen-Führerschein“?
Der Führerschein soll für Drohnen ab zwei Kilo Gewicht Vorschrift werden. Der Besitzer muss entweder eine Pilotenlizenz vorlegen oder sich vom Luftfahrtbundesamt prüfen lassen. Dafür ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen. Für Sport- und Freizeitdrohnen könnte bereits ab 14 Jahren eine „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“genügen. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist der Führerschein wohl nicht nötig.
Für welche Drohnen wird eine behördliche Erlaubnis nötig?
Diese soll vorgeschrieben werden für Geräte ab fünf Kilo Gewicht sowie für Drohneneinsätze bei Nacht. Zuständig sind dem Entwurf zufolge die Luftfahrtbehörden der Länder. Behörden und „Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“, zum Beispiel die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk, brauchen keine Betriebserlaubnis.
Wo dürfen Drohnen nicht fliegen?
Schon jetzt gibt es Verbotszonen – etwa rund um Flughäfen. Der Entwurf bündelt und ergänzt die Vorschriften, die sich bisher zum Teil in den Bundesländern unterschieden. Das Flugverbot soll künftig auch für Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr sowie für Menschenansammlungen gelten, für Gefängnisse, Industrieanlagen, Bundes- und Landesbehörden und für Naturschutzgebiete. Drohnen dürfen zudem maximal 100 Meter in die Höhe steigen, der Pilot muss ständig Sichtkontakt zu seiner Drohne halten.
Dürfen Drohnen in Wohngebieten fliegen?
Auch hier ist ein Flugverbot vorgesehen – es sei denn, der Inhaber oder Bewohner eines Hauses ist ausdrücklich einverstanden damit, dass die Drohne über seinem Grundstück kreist. Das Verbot soll für Drohnen ab 250 Gramm gelten und für solche Modelle, die Funksignale empfangen oder übertragen können. Von allen Verboten können die Behörden dem Entwurf zufolge Ausnahmen genehmigen.