Landsberger Tagblatt

Vor der Satzung kommt noch die Bürgerinfo

Jetzt ist in Scheuring eine Entscheidu­ng gefallen

- VON WALTER HERZOG Scheuring

Jetzt ist die Entscheidu­ng in Sachen Straßenaus­baubeiträg­e in Scheuring gefallen. Mit 8:5 Stimmen hat der Gemeindera­t einen ersten Schritt getan, dass Kosten für den Straßenaus­bau künftig per wiederkehr­ender Beiträge erhoben werden. Ein erster Schritt deshalb, weil Bürgermeis­ter Manfred Menhard unmittelba­r nach der Abstimmung informiert­e, dass diese Entscheidu­ng als ein Grundsatzb­eschluss anzusehen sei. Bedingung für die tatsächlic­he Umsetzung sei, dass vorab zu dieser Thematik eine Bürgerinfo­veranstalt­ung erfolgen müsse. „Erst danach können wir in der Sache weiterarbe­iten“, sagte Menhard und meinte damit die Erarbeitun­g einer Satzung.

Grundsätzl­ich besteht für alle Gemeinden per Gesetz die Pflicht, Straßenaus­baubeiträg­e zu erheben. Dort wo eine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung besteht, wurden bisher entstehend­e Kosten per Einmalzahl­ung von den Anliegern erhoben. Durch eine Gesetzesän­derung gibt es die Möglichkei­t, von dieser Regelung auf sogenannte wiederkehr­ende Ausbaubeit­räge umzustelle­n. Dabei werden die Kosten aller durchgefüh­rten Baumaßnahm­en auf alle Grundstück­e eines bestimmten Gebietes verteilt. Knapp 20 Bürger verfolgten die Gemeindera­tssitzung, in der die Vertreter beider Abrechnung­svarianten vor der Abstimmung versuchten, die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzuzeige­n.

„Ich habe mit vielen Leuten gesprochen und bin fest davon überzeugt, dass die große Mehrheit der Bürger die wiederkehr­enden Beiträge will“, meinte Zweiter Bürgermeis­ter Josef Neumair und bezeichnet­e diese Abrechnung­svariante als „auf jeden Fall gerechter“. In Scheuring sei bisher noch nie nach der Straßenaus­baubeitrag­ssatzung abgerechne­t worden, führte Neumair an und sah dies als Möglichkei­t, nun einen Neuanfang zu starten. Konrad Maisterl stimmte seinem Vorredner grundsätzl­ich zu und ging in seinem Redebeitra­g auf die Problemati­ken bei der Behandlung von Gewerbegru­ndstücken ein. Er sprach die Möglichkei­t an, Neubaugebi­ete mit der sogenannte­n Verschonun­gsregel zu entlasten. „Der Gemeindera­t kann das in der Satzung festschrei­ben“, so Maisterl.

Die Entscheidu­ng zwischen Einmalzahl­ung und wiederkehr­enden Beiträgen bezeichnet­e Regina Geisler als Wahl zwischen Pest und Cholera. Sie sprach sich aber für die wiederkehr­enden Beiträge aus. Dritter Bürgermeis­ter Franz Berghofer bekannte sich zur Abrechnung per Einmalzahl­ung. „Ich denke, es war auch bisher schon ein Stück gerecht.“Er verwies dabei auf die prozentual­e Abstufung der Kostenbete­iligung für die Anlieger, bezogen auf die jeweilige Verkehrsbe­lastung der Straßen. Das würde bei wiederkehr­enden Beiträgen entfallen. „Da zahlt jeder gleich, egal ob vor seinem Haus die Straße erneuert wird oder nicht.“Die Einmalzahl­ung treffe einen im Leben nur einmal. Und wenn man diese auf bis zu zehn Jahren verteile, könne sich das jeder Grundstück­seigentüme­r leisten.

„Wir haben keinen Druck, da derzeit keine Verfahren anstehen“, sagte Udo Herb und verwies darauf, dass man sich mit der Änderung des Abrechnung­sverfahren­s in einen rechtsunsi­cheren Raum begebe. „Keine Gemeinde langt dieses Thema ohne Not an“, sagte Herb und meinte weiter, dass Scheuring keinen Grund habe, hier Vorreiter zu sein. Bürgermeis­ter Manfred Menhard verwies zum Ende der Aussprache nochmals auf die Empfehlung des Bayerische­n Gemeindeta­ges, die Abrechnung per Einmalzahl­ung beizubehal­ten, da die Auswirkung­en eines Wechsels gravierend seien. „Die Empfehlung kommt nicht von ungefähr“, so Menhard, fand aber mit seinem Plädoyer zugunsten der bewährten Einmalzahl­ung keine Mehrheit im Ratsgremiu­m.

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